zurück zu PIA-Zeitung
Gesetzestext GlG


 
 

               Testen Sie Ihr Wissen

Ein Fallbeispiel  zum Gleichstellungsgesetz GlG aus der PIA-Lernwerkstatt: Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit -  Fallbeispiel "Verkäuferin"


Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit: Fallbeispiel "Verkäuferin"
Ausgangslage:

Frau J. war seit zwei Jahren Leiterin der Abteilung Textilien in der Filiale einer grossen Ladenkette, als der Umzug in ein grösseres Ladenlokal bevorstand. 

Beim Umzug unterbreitete ihr die Filialleiterin einen neuen Vertrag. Doch Frau J. weigerte sich diesen zu unterschreiben, da er einen Viertel (!) weniger Lohn vorsah. Nach dem Umzug wurde Frau J. schnell klar, dass sie nicht mehr als Abteilungsleiterin vorgesehen war, nach zwei Wochen wird Frau J. die Kündigung unterbreitet. Frau J. ist mit der Kündigung nicht einverstanden. Das Fass zum überlaufen bringt aber die Entdeckung, dass der Nachfolger von Frau J. 27% mehr Lohn erhält! Frau J. geht vor Gericht.

Lohnvergleiche gab es bis heute vor allem im öffentlichen Dienst, weil es dort transparente Lohnsysteme gibt. So konnten z.B. Kindergärtnerinnen genau vergleichen, bei welchen Kriterien sie schlechter eingestuft wurden als eine vergleichbare andere Berufsgruppe. In der Privatwirtschaft fehlen aber oft klare Regeln für die Bewertung einzelner Kriterien.

Bei Frau J. war es aber so, dass ihre bestehende Stelle neu mit einer Person des anderen Geschlechts besetzt wurde. Das waren ideale Voraussetzungen für einen Vergleich.
 

Aufgaben:

1.
Frau J. verklagt ihren Arbeitgeber wegen Lohndiskriminierung, obwohl sie nicht mehr bei der Firma arbeitet. Ist das überhaupt möglich? 

JA                      NEIN



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


 

2.
Frau J. und ihr Nachfolger hatten dieselbe Verantwortung (Leiten der Textil-Abteilung). Welche Kriterien könnten dennoch einen Lohnunterschied rechtfertigen?
 
     Zivilstand            Ausbildung          Erfahrung 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


 
 
3.
Vor dem Gericht braucht es Beweise - aber wer hat die Beweislast? Muss Frau J. beweisen, dass ihr Lohn zu tief war, oder muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Lohnunterschied berechtigt ist?
 
Beweislast bei Frau J.                    Beweislast beim Arbeitgeber

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


4.
Lohngleichheit im Alltag? Die Unterschiede von Frauenlöhnen und Männerlöhnen in den verschiedenen Branchen sind beträchtlich (Durchschnitts-Bruttolöhne auf 100% gerechnet). In den untenstehenden Branchenvergleichen werden die Löhne aller Beschäftigten verglichen. Es handelt sich also nicht um einen Vergleich "gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Quelle Lohnangaben:: "Chancen für die Chancengleichheit"

Wieviel % tiefer sind die Frauenlöhne? Stimmt Liste A oder Liste B?
 
  Männerlöhne
A
B
Gastgewerbe  Fr. 3‘600.--  30 % 11.1%
Chemische Industrie  Fr. 7'000.-- 23.9 % 17.15 %
Gesundheits- und Sozialwesen  Fr. 5'900.-- 33.3 % 18.6 %
Unterrichtswesen  Fr. 7'100.-- 17.15 % 23.9 %
Banken und Versicherungsgewerbe  Fr. 8'000.-- 11.1%  30 %
Herstellung von Textilien/Bekleidung, Lederwaren  Fr. 4'800.-- 18.6 % 33.3 %


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


 
 
Weiterer Fallverlauf:

Das Fallbeispiel basiert auf einem realen Gerichtsfall, welcher u.a. im "Paso Doble" (EDMZ-Vertrieb 3003 Bern, Bestell-Nr. 301.960.99d) dokumentiert wird. Die Klägerin bekam recht: es wurde ihr eine Lohndifferenz von Fr. 10'000.—rückwirkend zugesprochen. Darüber hinaus erachtete das Gericht die Kündigung als missbräuchlich und sprach ihr eine Entschädigung von Fr. 8'000.—zu.

Weitere Angaben zum Urteil: Tribunal des Prud’hommes du district de La Chaux-de-Fonds, 10.03.97


 

zurück zum Anfang