Schlüssel zu den Aufgaben:

1.) Frau J. verklagt ihren Arbeitgeber wegen Lohndiskriminierung, obwohl sie nicht mehr bei der Firma arbeitet. Ist das überhaupt möglich? 

Ja, richtig: Lohnforderungen sind gemäss Obligationenrecht (OR Art. 128) erst nach 5 Jahren verjährt, d.h. sie können bis zu 5 Jahre rückwirkend gestellt werden.

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Schlüssel zu den Aufgaben:

1.) Frau J. verklagt ihren Arbeitgeber wegen Lohndiskriminierung, obwohl sie nicht mehr bei der Firma arbeitet. Ist das überhaupt möglich? 

Nein, falsch! Lohnforderungen sind gemäss Obligationenrecht (OR Art. 128) erst nach 5 Jahren verjährt, d.h. sie können bis zu 5 Jahre rückwirkend gestellt werden.

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Schlüssel zu den Aufgaben:

2.) Frau J. und ihr Nachfolger hatten dieselbe Verantwortung (Leiten der Textil-Abteilung). Welche Kriterien könnten dennoch einen Lohnunterschied rechtfertigen?

  • Zivilstand 

Falsch: Das Gleichstellungsgesetz verbietet eine Benachteiligung aufgrund des Zivilstandes!

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2.) Frau J. und ihr Nachfolger hatten dieselbe Verantwortung (Leiten der Textil-Abteilung). Welche Kriterien könnten dennoch einen Lohnunterschied rechtfertigen?
  • Ausbildung: eine bessere Ausbildung kann rechtfertigen, dass jemand für dieselbe Stelle einen höheren Lohn bekommt. 
  • Erfahrung: auch die Berufserfahrung kann lohnwirksam werden. Hier haben Frauen oft das Problem, dass sie wegen einer "Familienpause" weniger Berufserfahrung aufweisen können. 

Es gibt inzwischen Versuche, die Qualifikationen und die Erfahrungen, welche sich Frauen (und Männer) in der Familienarbeit oder in anderen unbezahlten Engagements aneignen, für die Lohnarbeit nutzbar zu machen. Beispiele:

Projekt FHAB der Sonnhalde Worb, nach dem GlG-Finanzhilfen unterstützt, Projekt Nr. 00-002, (Das Qualifizierungspotential der Familien- und Hausarbeit und seine Bedeutung für den Beruf, Projektleitung Frau B. Kadishi, Tel. 031/839 23 35, e-mail: bernadette.kadishi@bluewin.ch)

"CH-Q" das schweizerische Qualifikationsbuch: ISBN 3-85932-281-8, Werd Verlag, Zürich, Fr. 49.90

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Schlüssel zu den Aufgaben:

3.
Vor dem Gericht braucht es Beweise - aber wer hat die Beweislast? Muss Frau J. beweisen, dass ihr Lohn zu tief war, oder muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Lohnunterschied berechtigt ist?

Falsch: Normalerweise muss in einem Arbeitskonflikt die klagende Partei beweisen, dass sie Recht hat. Da es sich hier aber um eine Lohnklage nach dem Gleichstellungsgesetz handelt, muss Frau J. nur "glaubhaft" machen, dass sie diskriminiert wurde (GlG Art. 6)

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Schlüssel zu den Aufgaben:

3.
Vor dem Gericht braucht es Beweise - aber wer hat die Beweislast? Muss Frau J. beweisen, dass ihr Lohn zu tief war, oder muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Lohnunterschied berechtigt ist?

Richtig: Bei Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Dies gilt für Klagen bezüglich Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung (GlG Art. 6). Frau J. muss ihre Diskriminierung nur "glaubhaft" machen.

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4. Wieviel % tiefer sind die Frauenlöhne?

Falsch: In Liste A wurden die Prozentzahlen vertauscht. Im Gastgewerbe verdienen zwar alle wenig, aber die Frauen verdienen "nur" 11.1% weniger als die Männer. 

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3. Wieviel % tiefer sind die Frauenlöhne?

Richtig: Liste B stimmt. Die grössten Lohnunterschiede gibt es in einer Branche, in welcher hauptsächlich Frauen beschäftigt sind: in der Herstellung von Textilien/Bekleidung, Lederwaren beträgt die Lohndifferenz durchschnittlich 33.3 % - und zwar auf eine 100%-Stelle gerechnet. An unrühmlicher zweiter Stelle folgen Banken und Versicherungsgewerbe...
 
  Frauen Männer Differenz
Gastgewerbe Fr. 3'200.-- Fr. 3‘600.-- 11.1%
Chemische Industrie Fr. 5'800.-- Fr. 7'000.-- 17.15 %
Gesundheits- und Sozialwesen Fr. 4'800.-- Fr. 5'900.-- 18.6 %
Unterrichtswesen Fr. 5'400.-- Fr. 7'100.-- 23.9 %
Banken und Versicherungsgewerbe Fr. 5'600.-- Fr. 8'000.-- 30 %
Herstellung von Textilien/Bekleidung, Lederwaren Fr. 3'200.-- Fr. 4'800.-- 33.3 %

Unter dem Titel "Chancen für die Chancengleichheit" ist ein sog. Kursbuch zur Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben erschienen. Das Buch vermittelt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedensten Aspekten der Gleichstellung. Die zum Buch gehörende CD-Rom enthält Arbeitsmaterialien für Referate und Unterrichtseinheiten zum Thema Gleichstellung. ISBN 3-7281-2526-1, vdf-Hochschulverlag Zürich.

Fallabschluss