indirekte Diskriminierungen z.B. bei Zulagen oder Prämien für alle Festangestellten, nicht aber für teilzeitangestellte Aushilfen, wenn die Teilzeitarbeitenden praktisch nur Frauen sind.
Vorgehensweise
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Beschwerde machen will?
1. Zuerst kläre ich den genauen Sachverhalt: Was ist passiert? Dazu gehört, wenn nötig, die Sammlung von Belegen und Beweisen. In dieser Phase ist es empfehlenswert, sich an eine der angegebenen Beratungsstellen zu wenden (siehe unten).
2. Die Beschwerde wird schriftlich formuliert und bei der kantonalen Schlichtungsstelle eingegeben.
Achtung: Je nach Sachverhalt gelten für die Zulassung zum Verfahren unterschiedliche Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen!
3. Falls innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens keine Einigung zustande kommt, geht die Klage weiter an das Zivilgericht. Ganz wichtig: Die Diskrimminierung muss von der Klägerin nur glaubhaft gemacht werden, das heisst, sie muss nicht bewiesen werden. Ausnahme: Bei (nicht erfolgter) Anstellung und bei sexueller Belästigung.
Beratung
Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen (IGA)
Greifengasse 7
4058 Basel
Tel.: 683 93 54
Fax: 693 40 47
INFRA Rechtsberatungsstelle für Frauen
Grenzacherstr. 34
4058 Basel
Tel: 693 05 55
Gleichstellungsbüro Basel-Stadt
Grenzacherstr. 1
4058 Basel
Tel.: 267 66 81
Fax: 267 66 80
Gerichte
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen im Erwerbsleben
Bahnhofstr. 2a
Postfach
4410 Liestal
Tel.: 925 51 11
Fax: 925 69 38
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen
Utengasse 36
4005 Basel
Tel.: 267 88 36
Fax: 267 99 35
Zivilgericht Basel-Stadt
Bäumleingasse 3
4051 Basel
Finanzielle Unterstützung für Prozesse
Bund Schweizerischer Frauenorganisationen
Alkofenstr. 182
3048 Worblaufen