A-POST 
Bulletin der Arbeitslosenselbsthilfe Basel
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Dornröschen erwachet! 

Das Gleichstellungsgesetz 

Fachforum Armut und Existenzsicherung 

 
 
Zum Gleichstellungsgesetz für Frau und Mann 
D o r n r ö s c h e n   e r w a c h e t !
Seit dem 1. Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz für Frau und Mann in Kraft. Die Realität zeigt jedoch, dass viele Betriebe dieses Gesetz entweder überhaupt nicht kennen oder ganz einfach ignorieren. Dies bedeutet, dass Frauen und Männer in Anstellungsverhältnissen durch die Unkenntnis ihrer Rechte auch keinen Handlungsbedarf erkennen. So beisst sich die Katze in den eigenen Schwanz.
Mitglieder der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen (IGA) und des Arbeitslosenkomitees Basel besuchten den jüngsten Fortbildungskurs im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Dabei kam deutlich zum Ausdruck, dass es bis anhin nur wenige Frauen gegeben hat, die Ihre gesetzlichen Rechte wahrgenommen und umgesetzt haben. Hier zeigt sich, dass sich viele Frauen durch ihr Nichtwissen - aber auch aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren - der Auseinandersetzung um die Rechte der Frauen nicht stellen und einem stillschweigenden Erdulden nachgeben.
Es macht wenig Sinn, wenn wir einerseits ein Gesetz haben, das sich für die Rechte der Frau am Arbeitsplatz stark macht, andererseits die Anstrengung, das Gesetz zur Anwendung zu bringen, Ängste und Unsicherheiten auslöst. 
Die IGA und das Arbeitslosenkomitee Basel sind der Meinung, dass Frauen und Männer sich verstärkt für Ihre Rechte interessieren sollten, denn nur so besteht die Chance, dass Missstände in Betrieben aufgedeckt und im Sinne des Gleichstellungsgesetzes behoben werden können. Damit Frauen und Männer sich auch in Zukunft ausführlich über das Gleichstellungsgesetz informieren können, werden wir jeweils in der A-POST über die verschiedenen Möglichkeiten, wo und wie das Gesetz angewendet werden kann, berichten. 
Zur Einführung stellen wir Ihnen kurz die Rubriken vor, in welchen Bereichen das Gesetz zum Einsatz kommt. 
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D a s    G l e i c h s t e l l u n g s g e s e t z
In Kraft seit 1.7.96. - Sein Zweck ist die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 1).

Für wen gilt das Gesetz? 

Das Gleichstellungsgesetz gilt für alle unselbständigen Arbeitsverhältnisse im Privat- oder öffentlichen Recht. Auf das Gleichstellungsgesetz können sich Personen berufen, die bei einem beliebigen Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin in der Schweiz gegen Entlöhnung zur Verrichtung einer Arbeit angestellt sind. 

Das Gesetz verbietet dem Arbeitgeber, eine Person ...

aufgrund

  • ihres Geschlechtes
  • der familiären Situation oder
  • einer Schwangerschaft

    bei einer Anstellung aufgrund

  • der Aufgabenzuteilung
  • der Gestaltung der Arbeitsbedingungen
  • einer Aus- oder Weiterbildung oder
  • bei Beförderung oder Entlassung
     

    ... in irgendeiner Weise zu benachteiligen! 

    Verboten sind 

  • niedrigere Löhne für die gleiche Arbeit
  • indirekte Diskriminierungen z.B. bei Zulagen oder Prämien für alle Festangestellten, nicht aber für teilzeitangestellte Aushilfen, wenn die Teilzeitarbeitenden praktisch nur Frauen sind.
     

    Vorgehensweise 

    Wie gehe ich vor, wenn ich eine Beschwerde machen will?

     1. Zuerst kläre ich den genauen Sachverhalt: Was ist passiert? Dazu gehört, wenn nötig, die Sammlung von Belegen und Beweisen. In dieser Phase ist es empfehlenswert, sich an eine der angegebenen Beratungsstellen zu wenden (siehe unten).
     2. Die Beschwerde wird schriftlich formuliert und bei der kantonalen Schlichtungsstelle eingegeben.
     Achtung: Je nach Sachverhalt gelten für die Zulassung zum Verfahren unterschiedliche Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen!
     3. Falls innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens keine Einigung zustande kommt, geht die Klage weiter an das Zivilgericht.  Ganz wichtig: Die Diskrimminierung muss von der Klägerin nur glaubhaft gemacht werden, das heisst, sie muss nicht bewiesen werden. Ausnahme: Bei (nicht erfolgter) Anstellung und bei sexueller Belästigung.

    Beratung 

    Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen (IGA)
    Greifengasse 7
    4058 Basel
    Tel.: 683 93 54
    Fax: 693 40 47

    INFRA Rechtsberatungsstelle für Frauen
    Grenzacherstr. 34
    4058 Basel
    Tel: 693 05 55

    Gleichstellungsbüro Basel-Stadt
    Grenzacherstr. 1
    4058 Basel
    Tel.: 267 66 81
    Fax: 267 66 80

    Gerichte

    Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen im Erwerbsleben
    Bahnhofstr. 2a
    Postfach
    4410 Liestal
    Tel.: 925 51 11
    Fax: 925 69 38

    Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen
    Utengasse 36
    4005 Basel
    Tel.: 267 88 36
    Fax: 267 99 35

    Zivilgericht Basel-Stadt
    Bäumleingasse 3
    4051 Basel

    Finanzielle Unterstützung für Prozesse

    Bund Schweizerischer Frauenorganisationen
    Alkofenstr. 182
    3048 Worblaufen

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    F a c h f o r u m   A r m u t   u n d   E x i s t e n z -
    s i c h e r u n g
    Nach längeren Vorbereitungen wurde am 28. 10. 1998 in Bern das Fachforum Armut und Existenzsicherung gegründet. Der vorerst in der deutschsprachigen Schweiz verankerte Verband setzt sich zum Ziel, langfristige Lösungsansätze zu entwickeln, die zur existenziellen Sicherung und gesellschaftlichen Integration der von Armut und Ausgrenzung bedrohten Menschen führen können. Perspektiven aus fachlicher Sicht zu entwickeln, Lobby- und Vernetzungarbeit sind die Verbandsaktivitäten. Zur Zeit sind 3 Fachgruppen im Aufbau begriffen. Interessierte wenden sich an folgende Kontaktpersonen:
  • Fachgruppe Armut:
        Silvia Sager, Tel. 031 312 10 66
  • Fachgruppe Erwerbslose/Selbsthilfeprojekte:
        Hans-Georg Heimann, Tel. 061 691 51 41
  • Fachgruppe Nachhaltigkeit:
        Verena Singeisen, 031 385 16 16
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