A-POST 
Bulletin der Arbeitslosenselbsthilfe Basel 
und der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA

2/3 2000

Mindestlöhne - nötig und machbar
Tieflohnbranchen sind Frauenbranchen
Strafen für Arbeitslose - mehr Geld für ParlamentarierInnen
Frauen und Gewalt im neuen AusländerInnen-Gesetz
Demonstration gegen Rechts
Rassistische Attacken am Arbeitsplatz
4.11: Demo-Aufruf des SGB verbessern
Beratungsalltag bei der Kontaktstelle für Arbeitslose
Zwischenverdienst und Ferienbezug
Auswandern, ohne die Heimat zu verlieren
14. Juni: PIA - Pionierinnen in Aktion
Euromarsch,marsch
VETO: Bildungsreisen


Mindestlöhne - nötig und machbar

Eine im Auftrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) erstellte Studie erklärt die Notwendigkeit und Machbarkeit von existenzsichernden Mindestlöhnen.

Aller Anfang ist Zahl. So auch in der Ende Mai dieses Jahres erschienenen Studie einer Expertengruppe um den Genfer Ökonomen Yves Flückiger. Die Kampagne 'Kein Lohn unter 3000.- Franken' des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und die namentlich vom SGB eingebrachten 'flankierenden Massnahmen' zu den Bilateralen Verträgen mit der EU sollten ein solides wissenschaftliches Fundament erhalten.

Tieflöhne machen arm

Die Analyse der gegenwärtigen Situation zeichnet ein in der Tat nicht besonders helles Bild von den Lohnverhältnissen in der Schweiz: So stellt die Studie fest, 'dass 1995 8,1% der Erwerbstätigen einen auf Vollzeit aufgerechneten Lohn beziehen, der geringer ist als netto 2500 Franken. 13,5% der Erwerbstätigen beziehen einen entsprechenden Lohn von weniger als 3000 Franken netto'. Diese Tieflöhne produzieren geradezu ein Heer von Working poor: 'Es muss davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz im Jahr 1992 250'000 Personen die von der Schweizer Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) festgelegte Armutsgrenze nicht erreichten, obwohl mindestens eine Person in ihrem Haushalt voll erwerbstätig war.'
Zusätzlich verschärft wird die Situation für viele ArbeitnehmerInnen durch die zunehmende Prekarisierung der Arbeits- und Erwerbsverhältnisses. Die ExpertInnen glauben zu erkennen, 'dass die Arbeitslosigkeit eine zunehmende 'Prekarisierung' der Arbeitsbedingungen (unfreiwillige Teilzeitarbeit, unstabilere Beschäftigungsverhältnisse) verursacht und damit mehr Haushalte in Finanzierungsschwierigkeiten gebracht hat. Am häufigsten sind die tiefen Löhne in den Branchen persönliche Dienstleistungen, Reinigungsgewerbe, Gastgewerbe und Detailhandel zu finden.'
Schon gar nicht mehr überraschend ist der Befund der Studiengruppe, dass insbesondere Frauen von tiefen Löhnen, Prekarität und Arbeitsarmut betroffen sind: 'Frauen beziehen rund drei Mal häufiger tiefere Löhne als Männer. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Problematik von Tieflöhnen vor allem Frauen, Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte betrifft.'

Ausreichende Mindestlöhne...

Doch nicht nur das Geschlecht bestimmt den (Tief-)Lohn, sondern auch die gewerkschaftliche Organisation bzw. Nicht-Organisation. Auffallend ist freilich, dass gerade Frauen häufig in Branchen beschäftigt sind, die nur schwach oder überhaupt nicht mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) abgedeckt sind: 'In rund 40 % der Arbeitsverhältnisse ist ein Mindestlohnschutz vorhanden, wobei die Löhne der Männer häufiger durch einen GAV bestimmt werden als die Löhne der Frauen - 44,9% gegenüber 34,6%'. Wer sich nicht wehrt, lebt offenbar verkehrt: 'Die höchsten Anteile von Tiefstlöhnen finden sich in Branchen mit einem ausgesprochen tiefen gesamtarbeitsvertraglichen Abdeckungsgrad.' (Vgl. Artikel unten.)
Die Schweiz erweist sich auch und gerade im Bereich 'Löhne' als zugleich 'Schwarzes Loch' im sozialen Europa und regelrechtes Arbeitgeber-Paradies: 'Die Schweiz unterscheidet sich von den meisten Ländern, indem sie weder gesetzliche Mindestlöhne noch einen hohen Abdeckungsgrad mit Gesamtarbeitsverträgen kennt, welche Mindestlöhne enthalten.'
Zusammenfassend geben die ExpertInnen ihrer Überzeugung Ausdruck, 'dass Mindestlöhne als sozialpolitisches Instrument mehrere Vorteile haben: Sie haben keine direkten finanziellen Konsequenzen auf die öffentlichen Budgets. Sie erhöhen den Anreiz zu arbeiten, dies im Gegenteil zu allen Modellen mit Lohnzuschüssen oder 'negativen Einkommenssteuern'. Mindestlöhne sind zudem sehr einfach zu administrieren. Schliesslich entlasten sie die Gesellschaft von Sozialausgaben, welche die tiefen Löhne kompensieren. Anders formuliert: Mindestlöhne verhindern eine indirekte 'Subventionierung' der zu tiefen Löhne.'
Die ExpertInnen bemessen ihre Mindestlohn-Forderung freilich selber an einem äusserst tiefen Standard: 'Der Mindestlohn sollte derart bemessen sein, dass die Lohnabhängigen nicht bei jeder Unwägbarkeit auf eine Unterstützung der Fürsorge angewiesen sind.' Von verschiedenen Szenarien würden freilich viele profitieren: Bei einem Mindestlohn von 3250 Franken (brutto) - dies entspricht in etwa der SGB-Forderung nach einem Mindestlohn von 3000 Franken netto - beispielsweise müssten die Löhne von 32 bis 63 Prozent aller Beschäftigten in den Branchen 'persönliche Dienstleistungen', Reinigung, Detailhandel und Gastgewerbe deutlich erhöht werden. Kann man da wirklich dagegen sein?

... sind kein Allheilmittel

Alternativen zur eigenen Mindestlohn-Idee werden nur am Rande erwähnt. Die Studiengruppe geht deshalb auch nicht näher auf die tatsächlich schwierige und widersprüchliche Diskussion um ein garantiertes Mindesteinkommen (unabhängig von jeder Erwerbsarbeit), eine 'negative Einkommenssteuer' zur Entlastung der Wenigverdienenden oder die von bürgerlicher Seite favorisierten 'Lohnsubventionen' ein. Doch enthält der Bericht einen Satz, der, fett geschrieben, auch den gewerkschaftlichen Auftraggebern der Studie zu denken geben sollte: 'Die Armutsprobleme können nicht allein durch die Einführung von Mindestlöhnen beseitigt werden.'
Manfred Reist

A


Tieflohnbranchen sind Frauenbranchen

Wenn es keine Löhne unter Fr. 3'000 netto mehr geben würde, wäre die Schweiz einen wichtigen Schritt näher an der Gleichstellung der Frauen in der Arbeitswelt. 13.2% der Frauen, aber nur 4.2% der Männer verdienen monatlich weniger als Fr. 2500 netto . Dabei müssen wir berücksichtigen, dass für die Statistik alle Löhne auf ein 100%-Pensum hochgerechnet werden, aber 53,8% aller Frauen Teilzeit arbeiten. Und wer Teilzeit arbeitet, muss zusätzlich mit einem besonders schlechten Lohn rechnen: Dass die Firmen bei den Teilzeitstellen oft an Kosten für die Sozialversicherungen sparen, ist schon lange bekannt. Untersuchungen haben nun aber gezeigt, dass Teilzeitlöhne (auf 100% hochgerechnet) doppelt so oft unter Fr. 3'000.- monatlich liegen als Löhne von Vollzeitstellen.

Wer Frauenlöhne erhöhen will, muss den gesetzlichen Mindestlohn anstreben.

Aber zurück zu den Frauen, die 100% arbeiten und dennoch weniger verdienen, als es zum Leben braucht: In den Sektoren mit den tiefsten Löhnen (Gastgewerbe, Verkauf, Reinigung) liegt der Frauenanteil zwischen 58% und 79%. Innerhalb dieser Sektoren sind es wiederum klar die Frauen, welche die tiefsten Löhne beziehen. Eine Studie in Deutschland hat weiterhin gezeigt, dass Frauen mit tiefen Löhnen im Durchschnitt weitere drei bis vier Jahre im Tieflohnbereich arbeiten, während sich Männer nach 2,2 Jahren auf eine höhere Lohnstufe hinaufschwingen.
In der Schweiz werden die Arbeitsbedingungen traditionell auf dem Weg über Gesamtarbeitsverträge verbessert. Aber mit besseren GAVs lässt sich für die Frauen nicht viel machen. Im Verkauf z.B. sperren sich die Arbeitgeber erfolgreich gegen einen GAV, und in Sektoren mit Gesamtarbeitsverträgen (z.B. Textil) sind Frauen oft nicht dem GAV unterstellt. Wer Frauenlöhne erhöhen will, muss deshalb den gesetzlichen Mindestlohn anstreben.
Claudia Studer

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Strafen für Arbeitslose - mehr Geld für ParlamentarierInnen

Wie sich aus den Statistiken des Staatsekretariats für Wirtschaft (seco) ergibt, haben mit der anziehenden Konjunktur die Sanktionen gegen Erwerbslose - vor allem Einstelltage, also die Zurückbehaltung von Taggeldern - zum Teil massiv zugenommen. Besonders in den Kantonen Nidwalden, Obwalden oder Appenzell AR stieg die Zahl der Strafen allein im Jahr 1998 um bis zu 210 Prozent. Aber auch wirtschaftlich starke Kantone wie Zug (54%), St. Gallen (42%) oder Basel-Stadt (40%)haben eine Zunahme der Sanktionen gegen Erwerbslose zu verzeichnen. Im Durchschnitt hatten die Erwerbslosen dadurch einen Einkommensverlust in der Höhe von rund einem Monat Taggeldern zu verkraften.
Mit dem vorliegenden Revisionsentwurf des Arbeitslosen-Versicherungsgesetzes (AVIG) werden die Erwerbslosen noch weiter gebeutelt: Arbeitslosengeld soll es erst nach einer Mindest-Beitragsdauer von 12 Monaten (bisher: sechs Monate) geben; die Bezugsdauer von Taggeldern soll (ausser für über 55-Jährige) von 520 auf 400 Tage verkürzt werden. Durch diese beiden Massnahmen will das seco insegsamt 415 Mio. Franken sparen.
Ziel dieser Sparübung ist es, das dritte ALV-Prozent möglichst bald wieder abzuschaffen. Der daraus resultierende Einnnahmen-Ausfall von 1,9 Milliarden Franken jährlich stellt allerdings die Sanierung der Arbeitslosen-Versicherung in Frage: Steht diese doch noch immer mit 7,8 Mrd. Franken beim Bund in der Kreide!
Auf der anderen Seite haben sich die VolksvertreterInnen im Bundeshaus Ende September ein grosszügige erhöhung ihrer eigenen Taggelder bewilligt: Die Sitzungs-Taggelder wurden von 300 auf 400 Franken erhöht - um satte 33,3 Prozent. Die Mehrkosten betragen 3,8 Mio. Franken für den Nationalrat und 720'000 Franken für den Ständerat.

A


Frauen und Gewalt im neuen AusländerInnen-Gesetz

Das neue AusländerInnen-Gesetz (AuG) befindet sich zur Zeit in der Vernehmlassung. Damit stellen sich grundsätzliche Fragen: Wie können die spezifischen Situationen von Frauen berücksichtigt werden - insbesondere wenn sie in der Ehe Opfer von Gewalt werden oder als Prostituierte arbeiten?

VON SUSANNE BERTSCHI

Susanne Bertschi ist Anwältin in Basel. Der Text beruht auf einem am 5. Juni 2000 im Rahmen der Veranstaltung 'AuG im Auge' in Basel gehaltenen Vortrag.

Die vorliegenden Entwürfe zum AusländerInnen-Gesetz (AuG) bringen grundsätzlich keine Umwälzung in der Migrationsgesetzgebung, zumindest nicht im Vergleich zur heutigen rechtlichen Situation. Die Vorschläge nehmen auf, was heute Praxis des Bundesgerichts und der Bundesverwaltung sowie kantonale Rechtssetzung und Praxis ist. Ein Beispiel: Viele Kantone erteilten Kurzaufenthaltsbewilligungen nur noch an Cabaret-Tänzerinnen europäischer Herkunft. Der Gesetzesentwurf zum AuG will Kurzaufenthaltsbewilligungen vermehrt auf EuropäerInnen beschränken. Die zunehmend restriktive Praxis des Bundes und der Kantone, zusammengefasst im vorliegenden Gesetzesentwurf, macht deutlich, dass namentlich in den letzten Jahren eine massive Verschärfung gegenüber dem stattgefunden hat, was die Gesetzgebenden im heute noch geltenden, jedoch auch durch die Praxis veränderten Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der AusländerInnen (ANAG) festgeschrieben hat. Dabei ist zu bemerken, dass das ANAG, dessen ursprünglicher Text uns heute vergleichsweise grosszügig erscheint, 1931 vor dem Hintergrund des aufkommenden Nationalsozialismus entstand.
Während die Praxis und die kantonalen Gesetzgebungen sich laufend dem 'Bedürfnis' nach einer restriktiveren Einwanderungspolitik anpassen, die Gerichte ihr Ermessen in fragwürdiger Weise häufig nur in eine Richtung, nämlich zu Lasten der MigrantInnen, ausüben, schreibt das Gesetz, einem momentanen 'Auftrag' folgend, für Jahre eine Einwanderungspolitik fest, deren Logik von UNO-DemographInnen [BevölkerungswissenschaftlerInnen; Red.] schon längst in Frage gestellt wurde.
Die praktisch ausschliessliche Zulassung von europäischen EinwandererInnen wird in den nächsten Jahrzehnten die Überalterung der schweizerischen Bevölkerung und, damit verbunden, auch den Bedarf an nicht hochqualifizierten Arbeitskräften nicht auffangen können.
Die im schweizerischen Recht vorgesehene Zulassung ausser-europäischer Spitzenarbeitskräfte wird diese vermutlich nicht bedarfsgemäss zur Einwanderung motivieren, wie die Debatte rund um die indischen Computerfachleute zeigt, deren Einwanderungswille zu wünschen übrig liess.
Erstaunlich - und in der Gesetzgebung einzigartig - ist die politische Standpunkterklärung, wie sie das neue Gesetz vorsieht und die ausdrücklich so benannt ist. Unvorstellbar wäre dies in anderen Gesetzen, wenn etwa im neuen Scheidungsrecht erklärt würde, seine Ausgestaltung diene dazu, das Verhältnis zwischen den Geschlechtern zu regeln, und mit dem vorgeschriebenen finanziellen Ausgleich solle letztlich die zu starke Belastung und schliesslich der Ruin des Staates durch Sozialleistungen an alleinerziehende Mütter verhindert werden.

Gewalt - eine ungestellte Frage

Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass es im neuen AuG vermutlich keine geschlechtsspezifischen Fragestellungen geben wird, obwohl etwa beim Familiennachzug, bei der Sex- und Hausarbeit sowie Fragen der Gewalt einiger Regelungsbedarf bestünde.
Frauen sind immer und überall betroffen von Gewalt, körperlicher und struktureller. Da sich Gewalt bei Ausländerinnen aber noch speziell auswirken kann, gehe ich hier in erster Linie auf Zusammenhänge zwischen körperlicher Gewalt und Aufenthalt anhand von zwei in der Debatte um das Migrationsrecht bereits andiskutierten Fragen ein, nämlich die Auswirkungen häuslicher Gewalt und die Prostitution.

Häusliche Gewalt

Ein parlamentarischer Vorstoss von Christine Goll (SP, ZH), der ein zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht fordert, muss nach wie vor umgesetzt werden. Bei diesem Vorstoss im Nationalrat ging es darum, dass ausländische Ehefrauen, deren Aufenthalt in der Schweiz an eine Ehe gekoppelt ist, trotz widriger Umstände, insbesondere einem Gewaltverhältnis, an dieser festhalten müssen, nur um ihren Aufenthaltsstatus nicht zu verlieren. Denn nach geltendem Recht besteht der einmal bewilligte Aufenthalt als Anspruch nur bis zur Scheidung (EhepartnerInnen von SchweizerInnen) bzw. bis zur Aufnahme des Getrenntlebens (übrige). Im vorliegenden Entwurf vom 14. Mai 1999 sieht Art. 45 nun vor, dass nach Auflösung der Familiengemeinschaft der Anspruch der EhegattInnen und Kinder auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung weiter besteht, wenn wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen.
Die ehelichen Privilegien zur Erlangung der Niederlassungsbewilligung bestehen nicht mehr. Das Privileg von EhegattInnen von SchweizerInnen, das ihren Aufenthalt auch beim Getrenntleben gesetzlich - in der Praxis allerdings schon lange nicht mehr - garantiert, soll fallengelassen werden. Sie sind künftig wie EhegattInnen von in der Schweiz Niedergelassenen gestellt und haben einen Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung nur, solange sie in Ehegemeinschaft leben. Im Sinne des neuen Scheidungsrechts, das eine vierjährige Trennungszeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Scheidung vorsieht, wäre die umgekehrte Anpassung sinnvoll gewesen, nämlich dass auch Niedergelassene während des Bestehens der Ehe ein Aufenthaltsrecht besitzen und damit ihre Interessen im Scheidungsprozess voll wahrnehmen können. Was das Scheidungsrecht intendierte, nämlich einen Schutz vor voreiliger Scheidung und damit die Garantie gewisser Rechte, sollte für Migrantinnen nicht durch das AusländerInnen-Gesetz ausser Kraft gesetzt werden.
Die Frage der Gewalt wird im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht ausdrücklich thematisiert, und es fand statt, was immer wieder stattfindet: Themen, die Geschlechterdiskriminierungsfragen betreffen, werden gesetzgeberisch umgesetzt, allerdings dann wegen des Gleichstellungsanspruchs der Männer geschlechtsneutral formuliert, was die Gefahr in sich birgt, dass die ursprüngliche Fragestellung in Vergessenheit gerät - und die Anforderungen werden allgemein hoch gestellt. Zu diskutieren wäre, wie die Gewaltproblematik im AuG zur Sprache kommen soll. Eine Möglichkeit wäre, Gewalt beispielhaft als wichtigen persönlichen Grund für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz zu nennen. Möglich wäre auch, ein Kapitel 'Gewalt' in das Gesetz aufzunehmen. Dort könnte dann auch das andere noch zu erörternde Thema Eingang finden.

Prostitution und Gewalt

Frauenhandel und Zwangsverhältnisse gegenüber ausländischen Frauen in der Prostitution werden strafrechtlich kaum verfolgt, und wenn doch, dann lediglich als Delikte im Rahmen des ANAG. Nach der Erfahrung von Beratungsstellen und StrafrichterInnen scheitert die Verfolgung vor allem an mangelnden Beweisen, sprich: an den mangelnden Aussagen betroffener Frauen. Einerseits sagen sie aus Angst vor Rache nicht aus, andererseits werden sie infolge der erlittenen Gewalt und Ausbeutung oft so zerrüttet, dass sie besonderen Schutzes bedürfen und häufig nicht mehr in der Lage sind, in ihrem Heimatland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hinzu kommt allenfalls der Ehrverlust, der sich in gewissen Ländern äusserst negativ auf die Frauen auswirken kann.
Zur Diskussion um eine wirksamere Strafverfolgung muss die Auf-enthaltsfrage stehen. Für die Beweissicherung muss der Aufenthalt der Frauen gesichert werden. Damit sie leichter aussagen, braucht es eine Strafbefreiung von den allfälligen eigenen Verstössen gegen das ANAG. Zudem muss der weitergehende Aufenthalt bei gewissen Umständen garantiert sein. Zu überlegen ist sogar eine KronzeugInnen-Regelung bezüglich des Aufenthaltsrechts. Mehrere europäische Staaten haben solche Gesetze schon entworfen oder sind mit entsprechenden Forderungen konfrontiert. So kennt Österreich ein Aufenthaltsrecht für ZeugInnen, und die Niederlande kennen eine Bedenkfrist von drei Monaten beim leisesten Verdacht auf Frauenhandel.
Die Aufmerksamkeit gegenüber Betroffenen von häuslicher Gewalt und bei Gewalt und Prostitution ruft nach einer umfassenden Regelung bei gewaltbetroffenen Frauen überhaupt. Speziell bei Ehefrauen ist zu gewährleisten, dass sie vor dem Verharren in einer Ehe mit einem gewalttätigen Mann geschützt werden; und bei von Frauenhandel Betroffenen, dass ihre Zeuginnen-Qualität unter Berücksichtigung des delikaten Milieus gesichert und sie selbst hinreichend geschützt werden. Für Gewaltbetroffene gilt aber Vieles ganz generell. So sind ihre Aussagen in einem Strafprozess immer wichtig, d.h. ihr Aufenthalt muss im Hinblick auf ihre Aussage gesichert sein. Sie müssen ihre Forderungen auf Schadenersatz, Genugtuung, Unterhalt etc. durchsetzen können, was ihre Anwesenheit erfordern kann. Gewaltbetroffene müssen bei Schwierigkeiten im Heimatland geschützt werden, insbesondere wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge der Traumatisierung eingeschränkt ist, sie den Tätern dort stärker ausgesetzt sind und allgemein, wenn die Chancen für den persönlichen Wiederaufbau in der Schweiz besser sind.
Aus all dem ist zu schliessen, dass eine Gesetzesrevision im Migrationsrecht auch die Chance darstellt, gewisse anstehende Problematiken wie Gewalt und Aufenthaltsrecht einer Lösung zuzuführen.

A


Demonstration gegen Rechts

Behördliche Auflagen und Redeverbote, ein gigantischer Polizeiaufmarsch und willkürliche Festnahmen kennzeichneten die Demonstration gegen Rechtsextrememismus vom 9.September in Liestal.

Am 17. August marschierten etwa 20 mit Fahnen und Baseball-Schlägern bewaffnete Neo-Nazis durch die Liestaler Altstadt - unbehelligt von der anwesenden Polizei. Ganz anders deren Auftreten, als es darum ging, gegen den auflodernden Rechtsextremismus in Liestal und anderswo in der Schweiz zu demonstrieren.
Schon der Baselbieter Polizeidirektor Andreas Koellreuter profilierte sich im Vorfeld damit, dass er die Demonstration anfangs gar nicht und später nur mit Auflagen insbesondere für die RednerInnen der Asylorganisation Augenauf bewilligen wollte.
Bei wunderschönstem Wetter versammelten sich schliesslich am 9. September über 1000 TeilnehmerIn-nen der Demonstration gegen Rechtsextremismus in Liestal. Der wohl grösste politisch motivierte Aufmarsch in der Baslerbieter Hauptstadt seit Jahrzehnten war von einem fast eben so grossen Aufmarsch der Kantonspolizeien von Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Solothurn und dem Aargau 'begleitet': Rund 250 Gepanzerte und Uniformierte säumten die Demo-Route. Mit der Begründung, eine vermutete Gewaltbereitschaft im Demonstrationszug zu entmutigen, wurde die - die im Baselbiet gar nicht verbotene - Vermummung von vier TeilnehmerInnen zum Vorwand genommen, diese festzunehmen. Im dadurch entstehenden Handgemenge wurde eine Teilnehmerin von einem Polizeihund angefallen und verletzt. Ausgerechnet die VertreterInnen der IGA gerieten vor dem Eingang zur Liestaler Altstadt in die ungemütliche Situation, von einer Polizei-Absperrung am Durchmarsch durch das Tor gehindert zu werden. Es dauerte beunruhigend lange, bis die Polizeikräfte den freien Durchmarsch für alle TeilnehmerInnen erlaubten.
Der Liedermacher Ernst Born blockierte gemeinsam mit dem Publikum das Programm, bis auch die vier Festgenommenen wieder freigelassen waren. Die Eskalationsgefahr und die Ungewissheit über den weiteren Verlauf der Demonstration trieb nicht wenige TeilnehmerInnen dazu, sich zurückzuziehen.
Erst nach rund einer halben Stunde fand sich Polizeidirektor Andreas Koellreuter dazu bereit, die Freilassung der vier Festgenommenen öffentlich anzuordnen und bekanntzugeben. Damit konnte die Kundgebung in der Liestaler Altstadt programmgemäss - d.h. ebenso friedlich wie vorgesehen - zu Ende geführt werden.

Manfred Reist

A


Rassistische Attacken am Arbeitsplatz

hgh. Herr W., aus Afrika stammend, ist eigentlich studierter Kunstgrafiker. Seit Jahren wohnt er in Basel. Da er in seinem Beruf keine Stelle finden kann, arbeitet er immer wieder temporär. Bei der letzten Stelle wurde er im Rheinhafen als Hilfsmagaziner eingesetzt.
Praktisch alle Handarbeit wird dort von Temporären bewerkstelligt. Es geht darum, die Container auszuladen, zu kontrollieren, einzulagern und für den Weitertransport einzuladen.
Das Klima ist oft gereizt. Viele Überstunden müssen geleistet werden, die Arbeit kann nie schnell genug erledigt werden, ständig wechselt das Personal. Es arbeiten Menschen aus verschiedensten Nationen mit den verschiedensten Sprachen. Es gibt latente Spannungen, die immer wieder mit rassistischen Sprüchen unterlegt sind. Die Schwarzen werden nicht mit ihrem Namen angesprochen, nur mit ?Du Schwarz, mach das!?.
Eines Morgens kommt es zu einem offenen Konflikt zwischen Herrn W. und einem türkischen Arbeiter. Am Schluss mischt sich ein unbeteiligter Schweizer ein, schreit 'schmutziger Neger, verreise oder ich mache dich fertig', attackiert W. handgreiflich und verletzt ihn an der Hand. (Der Arzt wird ihn später für zwei Wochen arbeitsunfähig schreiben.) Der Vorgesetze wird herbeigerufen. Obschon er Zeuge ist, wie der Schweizer W. anschreit, bietet er diesem einfach eine andere Arbeitsstelle im Hafen Birsfelden an. Gegenüber dem aggressiven Schweizer verliert er kein Wort.
Herr W. verzichtet auf eine Weiterarbeit bei dieser Firma. Er sucht Unterstützung bei einer Organisation. Dazu telefoniert er sich durch die ganze Schweiz. Erst in Lausanne findet er Gehör beim Forum gegen Rassismus. Später kommt er zur Kontaktstelle für Arbeitslose.
Das Geschehen wird sicher ein Nachspiel haben. Auch wenn es immer sehr rauh im Hafen zu und her geht - diese Art des Arbeitsklimas hat eine neue Qualität. Ausschlaggebend ist sicher, dass die meisten Arbeiter ?nur? über Temporärfirmen eingesetzt werden und nicht fest angestellt sind.
Bei einem derartigen Vorkommnis müssen zwei Arbeitgeber angesprochen werden: die Temporärfirma, welche rechtlich gesehen der eigentliche Arbeitgeber ist und die Firma am Einsatzort, welche die Arbeit betreffend das Weisungsrecht gegenüber dem 'geliehenen' Arbeiter hat und für die Integrität und den Gesundheitsschutz zuständig ist. Dies führt zu einer Art organisierter Verantwortungslosigkeit. Ihre Rechte durchzusetzen, wird in einer derartigen Konstellation für die Betroffenen ziemlich schwierig.

A


4.11: Demo-Aufruf des SGB

mr. Im Hinblick auf die Abstimmung über das Bundespersonalgesetz vom 26. November hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) für den 4. November 2000 zu einer nationalen Grossdemonstration in Bern aufgerufen.
Der SGB ist der Auffassung, dass mit dem neuen Bundespersonalgesetz ein weiterer Lohnabbau vorbereitet werde. Indem der Leistungslohn für Bundesangestellt verbindlich werde, könne auch in der Privatwirtschaft eine fortschreitende Individualisierung der Löhne kaum mehr wirksam verhindert werden. Der SGB ist deshalb der Ansicht, dass das Bundespersonalgesetz auch für alle ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft Auswirkungen haben wird.
Hinzu kommt, dass am 24. November auch zwei AHV-Initiativen zur Abgestimmung kommen. Beide verlangen eine Senkung des AHV-Alters auf 62 Jahre ohne Kürzung der Rente. Der SGB sieht die beiden AHV-Initiativen als wertvolle Alternative zur 11. AHV-Revision, in der u.a. die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre vorgesehen ist.
Der SGB erinnert daran: 'Die Fehler, die vor der Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung gemacht wurden, müssen unbedingt vermieden werden.' Durch eine verstärkte direkte Mobilisierung der ArbeitnehmerInnen könne die Kampagne gegen das Bundespersonalgesetz und für die AHV-Initiativen direkt gestärkt werden.

A


Beratungsalltag bei der Kontaktstelle für Arbeitslose

'Die Leute kommen oft krank zu uns'

Das Angebot der Basler Kontaktstelle für Arbeitslose umfasst Beratungen in Fragen des Arbeits- und Versicherungsrechts sowie der Arbeitslosen-Versicherung. Es gebe jedoch 'immer mehr Leute, die nicht in diese Kiste passen', sagt Cathérine Merz, Leiterin der Kontaktstelle.
In der Beratungsarbeit der Kontaktstelle für Arbeitslose zeichne sich inzwischen eine Veränderung der KlientInnen-Struktur ab: Tendenziell, so Cathérine Merz, suchten immer mehr Fürsorge-Abhängige die Beratungsstelle auf. Bei konkreten Problemen wird Unterstützung vermittelt, vielleicht kann ein Ausweg gefunden werden. Auch bei einer Neuorientierung beruflicher Art können Ratschläge erteilt werden.
Immer häufiger treten jedoch auch Probleme am Arbeitsplatz auf: Neben den fast schon geläufigen Lohn-Auseinandersetzungen kommen immer öfter seelische Probleme zur Sprache: Ein auch die Gesundheit gefährdendes Mobbing scheint immer häufiger an der Tagesordung zu sein. Solche Fälle benötigen eine oft langwierige Begleitung, die rechtliche Seite ist ebenso zu bearbeiten wie die moralische und psychologische.

Beweislast als Belastung

Damit ist ein weiterer Trend angesprochen: Vermehrt treten Gesund-heitsfragen in den Vordergrund. Die Rat suchenden Menschen, so Cathérine Merz, sind oft psychisch und physisch angeschlagen und brauchen eine psychosoziale Beratung oder Betreuung - Dinge, die von der Kontaktstelle kaum geleistet werden können: 'Die Leute kommen oft krank zu uns.'
Die Unterstützung bei Gesuchen um eine Invalidenrente ist besonders zeit- und nervenraubend. Anmeldung und Formalitäten sowie langwierige fachärztliche Abklärungen sind nötig, insbesondere wenn es darum geht, 'unsichtbare' Leiden glaubhaft zu machen: Der psychische Druck, die 'Beweislast' für die eigene Arbeitsunfähigkeit zu tragen, erhöht den psychischen Druck und stellt eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen dar. Ein vermindertes Selbstwertgefühl und Resignation angesichts einer oft wenig hilfreichen Odyssee durch verschiedene Therapien sind die Folge.
Damit aber sind auch alle anderen Anstrengungen, etwa bei der Arbeitssuche, in Frage gestellt: 'Wenn diese Menschen nicht gesund werden können, nützt alles andere auch nichts', hält Cathérine Merz fest. Ein grosses Hindernis dafür stellt die oft tiefe Isolation der Ratsuchenden dar. Davon seien vor allem alleinstehende Frauen, die den Anschluss an die Gesellschaft nicht mehr finden, betroffen. Hinzu kommen Zukunftsängste und das 'Gefühl, zu alt zu sein'. Die Beratungs- und Hilfsangebote müssen dementsprechend möglichst niederschwellig ausgestaltet sein.

Gefährdete Integration

Bei erwerbslosen AusländerInnen ist zudem der Aufenthaltsstatus und die Integration stark gefährdet. Diese Personen sind dem System und seinen verschiedenen Formen des Drucks noch stärker ausgeliefert.
So kommt es schliesslich zu regelrechten 'Elendskarrieren' - Menschen, denen das Wasser permanent am Hals steht. Wo kann zusätzliche Unterstützung gefunden werden? Was ist gegen Erschöpfungsdepressionen zu tun?, das sind Fragen, die sich fast täglich stellen. Hier ortet Cathérine Merz fehlende Angebote unterhalb der Psychiatrischen Klinik. Das Ziel, mit verwandten Organisationen und Vereinen ein vernetztes Arbeiten möglich zu machen, um den KlientInnen zu dem für sie Besten zu verhelfen, kann leider nicht immer erreicht werden.
'Man bekommt das ganze Umfeld mit, weil wir Zuhörende sind, die nicht nur ein Feld bearbeiten', sagt Cathérine Merz. Damit ist auch die Gefahr der Selbstüberforderung durch das auch emotionale Engagement für die KlientInnen angesprochen: 'Es hört dann einfach nicht mehr auf.'

Manfred Reist

A


Zwischenverdienst und Ferienbezug

Bestrafte Arbeit

Nach 22 Jahren auf dem Bau wird Herrn K. gekündet. Er meldet sich als arbeitslos an. Bald findet er wieder eine Stelle, die über eine Temporärfirma vermittelt wird. Die Einsatzfirma ist ausgerechnet sein früherer Arbeitgeber. So arbeitet er zu einem wesentlichen tieferen Lohn für die gleiche Arbeit wie zuvor und wird nur in den Spitzenzeiten eingesetzt. Für die restliche Zeit wird er von der Arbeitslosenversicherung entschädigt.
Bei der Taggeldabrechnung stellt Herr K. fest, dass immer ein anderer Betrag als Zwischenverdienst angerechnet wird, als der, den er tatsächlich verdient hat. Nach einem drei Viertel Jahr möchte er in die Ferien. Von der Arbeitslosenversicherung hätte er Anspruch auf 15 kontrollfreie Tage. Böses Erwachen nach den Ferien: Für den betreffenden Monat bekommt er überhaupt nichts ausbezahlt. Auf der Taggeldabrechnung wurde ein Zwischenverdienst angerechnet, als ob er gearbeitet hätte. Er reklamiert bei der Arbeitslosenkasse - nota bene die Kasse seiner Gewerkschaft, bei der er ebenfalls 22 Jahre Mitglied war und Beiträge bezahlt hat. Dort kann ihm niemand erklären, weshalb es zu diesem Abzug kam; die Abrechnung würde in Zürich erstellt. Er telefoniert nach Zürich, doch am Telefon hält man sich kurz und erklärt, dass alles rechtens sei.
So kommt er schliesslich zur Kontaktstelle für Arbeitslose. Wir verstehen die Abrechnungen auch nicht und verfassen einen Brief an die Zentrale in Zürich. Eine Antwort erhält er nie. Erst auf telefonische Nachfrage erklärt der zuständige Sachbearbeiter, dass das Feriengeld, das im Lohn inbegriffen war, während den gearbeiteten Monaten vom Zwischenverdienst abgezogen und bei Ferienbezug wieder aufgerechnet würde. Deshalb bekam Herr K. trotz den 15 Ferientagen, die die Arbeitslosenversicherung zahlen würde, nichts. Dies stütze sich auf eine Weisung des seco, des Staatssekretariates für Wirtschaft in Bern. Welche Weisung dies sei, könne er nicht sagen, auch habe er diese Weisung nicht zur Hand. Auf Nachfrage beim seco bekommen wir endlich eine genaue Begründung und der zuständige Herr beim Rechtsdienst ist bereit, die Weisung durchzufaxen. Er gibt zu, dass, wer im Zwischenverdienst arbeitet, schlechter gestellt ist als jemand, der nicht arbeitet und Ferien bezieht. Schlimm ist, dass selbst die Gewerkschaft das Anliegen ihres Mitglieds nicht ernst nahm und es korrekt aufklärte. Schliesslich verdienen die Gewerkschaften an den Arbeitslosen, wenn sie sich bei ihren Kassen einschreiben.
Hans-Georg Heimann

A


Auswandern, ohne die Heimat zu verlieren

Die 'Geteilte Migration' im Bergell kehrt ins globale Dorf zurück
Bis zum ersten Weltkrieg war die Schweiz vor allem ein Auswanderungsland. In grosser Zahl sind während Jahrhunderten die Armen der Schweiz in alle Teile der Welt gezogen. Die Wenigsten von ihnen fanden in ein wirklich besseres Leben. Aber es gab auch Ausnahmen.
Ein Beispiel ist die Migration der BergellerInnen. Dank einer geschickten Kooperation unter den TalbewohnerInnen gelang es vielen Familien, im Ausland zu Wohlstand zu kommen und dennoch im Tal verwurzelt zu bleiben.
Dank einem Vertrag zwischen Graubünden und Venedig konnten die Bergeller während des Winters in der Adria-Handelsstadt ihr Glück versuchen. Die Frauen blieben in der Regel im Tal zurück. Viele Berufe standen den Bergellern nicht offen, da Zünfte dafür besorgt waren, dass Auswärtige nicht ihre Geschäfte störten. Manche Bergeller verdienten ihr Geld mit Schuhreparaturen, andere verdingten sich bei den Zuckerbäckern. Irgendwie gelang es den Bergellern, in der Zunft der Zuckerbäcker Fuss zu fassen und von Strassenverkäufern zu Geschäftsinhabern aufzusteigen. Es gab eine Zeit, da waren 40 der 42 Konditoreien Venedigs in Bündner Händen.
Als Geschäftsinhaber mussten die Bergeller natürlich das ganze Jahr über präsent sein. Wie aber in der Fremde leben, ohne die Heimat zu verlieren? Die Bergeller praktizierten ein erfolgreiches System: Sie teilten die Migration unter den Familienmitgliedern auf. Ein Teil blieb für ein Jahr im Ausland und verdiente sein Geld mit Zucker. Danach kehrten sie mit den Goldstücken zurück, teilten den Gewinn mit der Familie und blieben nun ihrerseits während eines Jahres im Tal und besorgten die Landwirtschaft. Auch als die Bergeller weiter fort auswandern mussten, blieben sie bei diesem System der geteilten Migration.
So kommt es, dass Florio Pult, der im Palazzo eines erfolgreichen Zuckerbäckers eine Ausstellung und ein historisches Archiv aufgebaut hat, sagen kann: ?Alle meine vier Urgross-väter waren Zuckerbäcker!? Sie haben alle in verschiedenen Teilen Europas gewirkt, in Osteuropa, Süditalien und Frankreich; dennoch ist die Familie im Bergell verwurzelt geblieben. Und aus der Fremde haben die Auswanderer auch manche Anregung ins Graubünden gebracht. '1926 hat mein Grossvater als erster im Engadin eine Nusstorte gebacken', sagt Herr Pult mit einem Schmunzeln. 'Das Rezept dazu hat er aus Frankreich mitgebracht'.
Auch heute sind die BewohnerInnen Südbündens Pioniere im Verbinden der weiten Welt mit ihrem Tal. Das 'Progetto Poschiavo' stellt den 1500 BergellerInnen und 4500 PuschlaverInnen die Infrastruktur für moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung. Seither haben die BewohnerInnen 21 erfolgversprechende Projekte in den Bereichen Bildung, Arbeit und Regionalentwicklung auf die Beine gestellt. 'Wir wollen nicht zu Zuschauern des Weltgeschehens werden, wir wollen Akteure sein!', sagt Projektleiter Maurizio Michael selbstbewusst.
Claudia Studer


Ausstellung zur Migration der Zuckerbäcker im Palazzo Castelmur, Coltura (Stampa) Tel. 081 / 822 15 54. - Progetto Poschiavo: http:// www.progetto-poschiavo.ch.

A


14. Juni: PIA - Pionierinnen in Aktion

Seit einem halben Jahr studieren die Frauen von PIA das Gleichstellungsgesetz. Doch mit dem Gesetz allein, so haben sie festgestellt, lassen sich viele Diskriminierungen nicht beseitigen. Was es braucht, sind neue Werte in den Köpfen, und damit sich diese Werte entwickeln können, braucht es wirksame, grosse Aktionen wie z.B. den Frauenstreiktag von 1991. 'Aber einmal ist nicht genug', sagen die Pionierinnen. Am 14. Juni 2000 sammelten sie Unterschriften zur Einführung eines jährlichen Frauenstreiktages. Die Unterschriften werden sie an den Schweizerischen Gewerkschaftsbund weitergeben. Dieser hat den Frauenstreiktag von 1991 koordiniert und soll diese Aufgabe auch künftig übernehmen. Am Abend schlossen sich die Pionierinnen den Frauen der 'Marche mondiale des femmes', dem weltweiten Marsch der Frauen gegen Armut, Ausgrenzung und Gewalt, an.
Claudia Studer

A


Euromarsch,marsch

'Wir kämpfen für eine unverzügliche und merkliche Ausweitung und Erhöhung der sozialen Minima und der Einkommen der Erwerbslosen', überschreibt sich der jüngste Aktions-Aufruf der Euromärsche.
Bereits am 13./14. Oktober 2000 fanden anlässlich des EU-Gipfels in Paris Demonstrationen und Aktionen auf Sozialabbau und die zunehmende Prekarisierung der Lebensverhältnisse hinweisen. Am 14. Oktober schlossen sich EuromarschiererInnen dem Weltmarsch der Frauen in Brüssel an.
Am 2./3./4. Dezember findet in Paris die Europäische Versammlung der kämpfenden Erwerbslosen und Prekären statt.
Am 7./8. Dezember schliesslich findet in Nizza, dem Sitzungsort des EU-Gipfels, eine Gross-Demonstration statt. Für 'ein demokratisches, offenes und solidarisches Europa, ohne Diskriminierung und Rassismus'.


VETO: Bildungsreisen

Die Vereinigung der Erwerbslosengruppen der Trinationalen Oberrhein VETO organisiert ab Herbst 2000 acht Bildungsreisen quer durch verschiedene Länder Europas. Ermöglicht hat dies der Verein ARSO aus dem Elsass, welcher für die Stiftung Allience pour le progres de l'homme tätig ist. Mit den Reisen sollen Erwerbslose aus unserer Region das Thema der Prekarität (Working poor, Langzeitarbeitslosigkeit) und mögliche politische Lösungswege in Europa auskundschaften. Auf den Reisen werden Interviews mit engagierten Betroffenen gemacht. Daraus soll nach einem Jahr ein Videofilm geschnitten werden.

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