A-POST 
Bulletin der Arbeitslosenselbsthilfe Basel 
und der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA
1/99


Editorial  

Bilaterale Verträge mit der EU  

Papierlos...  

IGA - die 10 Jahre junge Gewerkschaft   

Gleichstellung: Ein Fall aus der Praxis  

Agenda  

Arbeit auf Abruf: Bundesgerichtsurteil  

Geschenk-Tausch 1998: Erfolg macht Freude  

Schweiz in die UNO!  

Ein Dankeschön ans Arbeitslosenkomitee 


Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser 

Massenarbeitslosigkeit, Armut und Deregulierungspolitik, welche die bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen in Frage stellen, führten 1997 zu einem einmaligen Ereignis: Tausende von Basisinitiativen setzten sich in 13 verschiedenen Märschen gegen Armut und Ausgrenzung von den Rändern Europas her nach Amsterdam in Bewegung. Zwei Monate lang durchquerten sie Europa. In Basel hatten das Arbeitslosenkomitee und die IGA die Etappe Mulhouse - Basel - Freiburg i. Br. organisiert. In Amsterdam versammelten sich schliesslich über 65000 Menschen, um von den dort versammelten Regierungschefs der EU soziale Absicherungen einzufordern. Auch aufgrund dieses Druckes soll die Ausarbeitung der europäischen Sozialcharta beschleunigt werden. Dieses Jahr ist Ende Mai ein weiterer Marsch zum EU-Gipfel in Köln geplant (vgl. Agenda). Ein demokratisches und soziales Europa kann nur entstehen, wenn sich die Betroffenen selbst organisieren, um Mitsprache und Mitwirkung zu erstreiten.

Die Redaktion

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Bilaterale Verträge: Was kommt auf uns zu? 
Im Jahr 2001 sollen die bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) in Kraft treten. Besonders die Freizügigkeit im Personenverkehr wird die ArbeitnehmerInnen vor einige Probleme stellen.
Wird der Fahrplan des Bundesrates eingehalten, dann wird im Jahr 2001 das bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz über den Personenverkehr in Kraft treten. Schrittweise soll die volle Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten verwirklicht werden. 
Nach Inkrafttreten wird das Saisonnierstatut ersetzt durch eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Arbeitsverhältnisse bis maximal 12 Monate). KurzaufenthalterInnen und GrenzgängerInnen können überall in der Schweiz eine Stelle antreten. Auch selbständig Erwerbstätige können freier in der Schweiz Aufträge erledigen. Kurzaufenthalter werden künftig gegen Erwerbslosigkeit versichert sein, sofern die Mindestbeitragszeit von sechs Monaten erfüllt ist.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten fallen alle Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen für ausländische Erwerbstätige in der Schweiz weg. Fünf Jahre nach Inkrafttreten fallen die Kontingente weg. Kommt es zu einer Einwanderung von mehr als 15% gegenüber den letzten drei Jahren, kann die Schweiz die Kontingente für max. zwei Jahre wieder einführen. Dann kann die Schweiz entscheiden, ob sie den Vertrag weiterführen will oder nicht. Falls sie den Vertrag kündigt, enden auch die anderen sechs Verträge. Werden die Verträge weitergeführt, würde die volle Freizügigkeit der Arbeits- und Wohnsitzwahl für EU- BürgerInnen und SchweizerInnen 13 Jahre nach Inkrafttreten, also etwa im Jahr 2014, realisiert. 
 

Flankierende Massnahmen 

Das Parlament wird voraussichtlich im Oktober die Verträge behandeln. In vollem Gange ist die Diskussion über die flankierenden Massnahmen. Klar ist, dass sozialpolitisch substantielle Verbesserungen und Schutzmechanismen nötig sind, ansonsten die EU- Gegner leichtes Spiel haben ein Referendum gegen die Verträge mit den Ängsten der BürgerInnen vor den grossen negativen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Auf der anderen Seite sind die Gewerkschaften aufgewacht und verlangen allgemeine Minimallöhne und bessere Möglichkeiten, um Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich zu erklären.
Bei der kürzlich erfolgten Aussprache der Gewerkschaftsvertreter mit dem Bundesrat, hat aber Bundesrat Pascal Couchepin Härte signalisiert. Nur nach wiederholten und krassen Missbräuchen sollen die Regeln der Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen gelockert werden.
Nun rächt sich die nach dem 2. Weltkrieg vollzogene Spaltung des schweizerischen Arbeitsmarktes in einen für Einheimische mit einigermassen gut geregelten Bedingungen und einem für ausländische Arbeitskräfte, was an vergangen geglaubte Apartheidsysteme erinnert. Mit der Hochkonjunktur der 60er Jahre kam dieses System voll zur Anwendung. Einheimische konnten auf den Schultern der ImmigrantInnen in höhere Positionen aufsteigen, erhielten mehr Lohn und ihre Kinder konnten die höheren Schulen besuchen.
Während im benachbarten Ausland die Gewerkschaften dafür kämpfen mussten, dass die sozialpolitischen Standards stetig verbessert wurden, bekamen sie hier Vieles geschenkt. Der Preis war die Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen. Während der Krise von 1974 wurden in der Schweiz 300’000 Arbeitsplätze abgebaut, ohne dass dies die Arbeitslosenziffer in die Höhe trieb: Die Betroffenen wurden einfach in ihre Heimatländer abgeschoben. Die EU erlaubt eine derartige Politik heute nicht mehr.
Nun steht die Schweiz mit abgesägten Hosen da. 13 Jahre Übergangsfrist konnten die Unterhändler für Regelungen herausholen, die in unseren Nachbarländern schon seit Jahren in Kraft sind. 
 

Widerstand in Bewegung 

Was ist aus Sicht der Erwerbslosen und ungeschützt Arbeitenden von den bilateralen Verträgen zu halten?

Die Angleichung an europäische Normen erfolgt so oder so, für die Schweiz jedoch aus einer Position der Schwäche. Die Löhne sind im unteren bis mittleren Segment seit 1991 im Sinkflug. Arbeitsarmut betrifft immer mehr Menschen; die Zumutbarkeitsklausel der Arbeitslosenversicherung ist dazu ein wirksames Mittel: Bis zu 30% tiefere Löhne gegenüber dem vorherigen Lohn sind zumutbar. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt hat kaum abgenommen, trotz der offiziell niedrigeren Arbeitslosenzahlen. Rechnet man alle Arbeitsuchenden auch jene aus dem kreis der FürsorgeempfängerInnen zusammen, sind nach wie vor eine halbe Million vom Dauerstress einer oft erfolglosen Arbeitssuche betroffen.
Diese Entwicklung wird durch den Abschluss der bilateralen Verträge verstärkt Vor allem der Wegfall einer Prüfung der Löhne und Arbeitsbedingungen für bewilligungspflichtige ausländische Arbeitskräfte, die einen minmalen Schutz gewährte, wird die Löhne weiter ins Rutschen bringen und den Lohndruck für alle erhöhen. Schon jetzt bewegen sich die Mindestlöhne z.B. im Gastgewerbe und in der Reinigungsbranche auf der Höhe des Existenzniveaus. Die Kantone und Gemeinden werden über die Sozialhilfe das Existenzminimum garantieren müssen.
Die hohe Flexibilität, die das schweizerische Arbeitsrecht auszeichnet, wird durch die kürzlich angenommene Revision des Arbeitsgesetzes zu lasten der in ungesicherten Arbeitsverhältnissen Stehenden verstärkt. Die Schere zwischen den gutsituierten Festangestellten und den flexiblen, ungeschützt Arbeitenden wird also weit geöffnet. Ein direkter Beitritt in die EU würde die Schweiz zur Einhaltung der EU-Mindeststandards verpflichten, was mit den bilateralen Verträgen nicht (sofort) der Fall ist. Dies beträfe die Absicherung von Schwangerschaft und Mutterschaft, der Teilzeitarbeit, die Reduktion Höchstarbeitszeit, Mitbestimmungsrechte, Jugendschutz u.a.m.
So oder so heisst es also, Wege und Möglichkeiten zu finden, wie der Spaltung auf dem Arbeitsmarktes, die nun nicht mehr entlang der Ethnien läuft, entgegenzutreten. Die Schlüsselqualifikation am Arbeitsplatz heisst künftig: Fähigkeit zur Selbstorganisation. Niemand wird diese Verhältnisse ändern, nur die Betroffenen selbst. Wer analytisch und aus einer dialogischen Haltung heraus versteht, sich auf dem Treibsand der modernen Arbeitswelt zurechtzufinden, weiss auch, dass mit dem Grundsatz Jede/r für sich kein Fortkommen möglich ist.
Hans-Georg Heimann

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Bewegung zur Unterstützung von Sans-papiers in der Schweiz

Sans-Papiers – ImmigrantInnen ohne gültige Ausweispapiere – sind für die Wirtschaft unverzichtbar, aber ohne Rechte. Die zur Zeit laufende Revision des AusländerInnenrechts in der Schweiz ist deshalb für diese Menschen von besonderer Wichtigkeit.
Im Sommer 1997 haben mehrere Organisationen aus verschiedenen Regionen der Schweiz, die mit der Rechtlosigkeit von Sans-papiers konfrontiert sind, begonnen, sich zusammenzuschliessen. Aus der Zusammenarbeit zwischen West- und Deutschschweiz ist die «Bewegung zur Unterstützung von Sans-papiers» («Mouvement de soutien aux sans-papiers») entstanden, der unterdessen über 40 Organisationen aus dem gewerkschaftlichen, kirchlichen, migrations- und frauenpolitischen Bereich beigetreten sind.
Der Schwerpunkt ihres Engagements liegt auf der regionalen Ebene, doch haben nationale Aktivitäten eine gemeinsame Stossrichtung erzeugt. In diesem Sinne wirkte die Motion Fankhauser «Amnestie für Papierlose» vom 9. Dezember 1997 im Nationalrat (vgl. Kasten)Der Vorstoss wurde von 111 RätInnen unterzeichnet, vom Bundesrat jedoch abschlägig beantwortet, und bis heute ist er im Nationalrat noch nicht zur Diskussion gelangt.
Am 14. März 1998 trafen sich die NGOs der Bewegung aus der West- und Deutschschweiz in Bern und verabschiedeten eine «Plattform zur Lancierung einer Kampagne zur Unterstützung von Sans-papiers in der Schweiz».
Am 2. Oktober 1998 organisierten die Gewerkschaften einen nationalen Aktionstag, an welchem die regionalen Gruppen ihre Erfahrungen austauschten und beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine gemeinsame Resolution deponierten. Anfangs der Dezember-Session 1998 verschickten wir einen Brief an die Mitglieder des Nationalrats, in welchem wir auf die Motion Fankhauser und die Antwort des Bundesrats vom 15. Juni 1998 eingingen. Wir haben eine Kartenaktion lanciert und wollen uns aktiv mit der Revision des Ausländerrechts auseinandersetzen. Wir stehen in Verbindung mit Sans-papiers-Bewegungen in anderen Ländern und machen die regionalen Aktivitäten national bekannt. Es gibt tatkräftige Regionalkomitees in Fribourg, Lausanne, Genf, Bern und Zürich.
In Basel sind erste Vernetzungsversuche im Entstehen. Die «Bewegung zur Unterstützung der Sans-papiers» hat die Benennung der Menschen ohne Bleiberecht von Frankreich übernommen. Sans-papiers machen den inneren Widerspruch des neoliberalen Wirtschaftssystems auf unerträgliche Weise sichtbar: Sie verkörpern die «Wegwerf-Menschen». Die irregulär arbeitenden MigrantInnen spielen in der modernen Wirtschaft eine wichtige, ja unverzichtbare Rolle. Ein grosser Teil der Leistungen, welche die Kontrolle und das Management moderner Wirtschaftsweisen ermöglichen, wird von ihnen erbracht. Seit längerem steigt die Nachfrage nach ihren spezialisierten Dienstleistungen wie Menschenpflege, Hausarbeit, Gebäudebau und -unterhalt, Leistungen für die Landwirtschaft und Gartenpflege sowie im Sexgewerbe. Auch wenn wir wissen, dass Antworten auf unsere Fragen einerseits in einer menschengerechteren Wirtschaft und Politik und anderseits in einem grundlegend veränderten Geschlechterverhältnis zu finden sind, müssen wir mit dem Einsatz all unserer Kräfte unter den gegebenen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen handeln.
Anni Lanz 
Bewegung für eine offene und demokratische Schweiz (BodS)

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Motion Fankhauser: Amnestie für Papierlose 
«Der Bundesrat wird eingeladen, zum Anlass des Jubiläums ´150 Jahre Bundesstaat´ und zu ´50 Jahre UNO-Menschenrechte´ eine Amnestie zu erlassen für Menschen, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung seit einer bestimmten Zeit in der Schweiz befinden. Die Kriterien für die Gewährung der Amnestie sollen sich nach den Prinzipien einer humanitären Politik richten. Für die Festlegung dieser Kriterien soll der Bundesrat eine breit abgestützte, unabhängige Kommission einsetzen. Dieser Kommission könnten auch Mediations- [Vermittlungs-]Funktionen übertragen werden.»

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IGA Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen 

 
IGA - die 10 Jahre junge Gewerkschaft 
Wende ohne Ende:  

1989 wurde die interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA gegründet. Anlass gab die starke Ausbreitung der Temporärarbeit, der ungeschützten Arbeitsverhältnisse und massive Arbeitskonflikte bei McDonalds und bei der PTT. 
Das Leitbild - «die Idee IGA» - wird in einer einwöchigen Retraite von den Gründungsmitgliedern erarbeitet und verabschiedet. Das Informationsblatt IGAktuell beginnt sein Erscheinen. 

1990 
bildet sich eine erste Betriebsgruppe «Temporärarbeit». Eine Arbeitsgruppe «Gesundheit am Arbeitsplatz» geht Fragen der Arbeitshygiene nach. In einer ersten Kampagne werden Werkstudenten organisiert. 
Die Auseinandersetzungen bei McDonalds gehen weiter. Am Ende werden Löhne angehoben und die Verträge verbessert. 
Viele von der IGA betreute Lohnklagen betreffen Temporärfirmen. 

1991 
kommt es zur Gründung des Solidaritäts- und Rechtshilfefonds. 
Mit einer Fotoausstellung zu den Themen «Flexibilität», «Doppelbelastung der Frauen» und «Arbeit und Umwelt» erreicht die IGA ein breites Publikum. 
Die Veröffentlichung der Broschüre «Schwangerschaft, Mutterschaft und Arbeit» macht einen wichtigen Schwerpunkt deutlich. 
Nach dem Streik von Putzfrauen und einem Schweigemarsch zu ihrer Unterstützung kommt es zu einem Abkommen mit der Firma über die Wiedereinstellung der zuvor gekündeten Frauen und über die Angleichung der Löhne an jene des männlichen Personals.Auch am Frauenstreiktag vom 14. Juni 1991 nimmt die IGA teil. 
Im Oktober lanciert die IGA eine Kampagne für neue Mitglieder. Im Dezember organisiert die IGA eine Kleidersammlung für Deserteure aus dem Krieg in Slowenien. 

1992 
Mit einem Protestschreiben an den Flüchtlingsdelegierten Peter Arbenz wendet sich die IGA gegen den neu eingeführten 7%igen Lohnabzug für Asylbewerber (heute 10%). Die Iga folgt Hinweisen auf neu entstehende «herrenlose Vermögen» bei der Ausschaffung von Flüchtlingen. 
Aktion Gerzensee: Mit Erwerbslosen aus der ganzen Schweiz nimmt die IGA teil an einer Protestaktion gegen Stellenabbau und Beschneidung der Rechte von Erwerbslosen. Dabei entsteht die Vereinigung der Arbeitslosenkomitees der Schweiz (VESAK). 
Im gleichen Jahr fand übrigens auch das grosse IGA-Fest in der Kulturwerkstatt Kaserne statt. 

1993 
Am 9. Februar 1993 gründete sich das Arbeitslosenkomitee der Region Basel AKB. Nach dem Umbau einer ehemaligen chemischen Fabrik durch erwerbslose IGA-Mitglieder Einzug in die neuen Räumlichkeiten am Bläsiring 86. 
Die IGA organisiert und unterstützt die Interessengruppe der PTT- Briefsortiererinnen. Nach Verhandlungen mit der Kreispostdirektion, einem Schiedsgerichtsverfahren und einer Motion gegen die schlechten Arbeitsbedingungen der Briefsortiererinnen durch Margrith von Felten müssen die Verträge der Teilzeiterinnen neu verhandelt werden. 

1994 
Die Erwerbslosigkeit ist und bleibt in den nächsten Jahren das zentrale Thema der Mitglieder und damit der IGA. Die Mitbeteiligung an verschiedenen Selbsthilfeprojekten von Erwerbslosen beeinflusst auch die rollende Standortbestimmung der IGA. 

1995 
Teilnahme am Marsch von Erwerbslosen nach Bern gegen das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG).Teilnahme am Referendum und am Abstimmungskampf. 

1996 
führt die IGA Informationsveranstaltungen zur neu eingeführten Quellenbesteuerung von Jahresaufenthaltern, zum neuen Krankenversicherungsgesetz, zu Fragen bezüglich der «neuen Selbständigen», zum neuen Gleichstellungsgesetz und zur Arbeitsarmut (working poor). Die Veranstaltungen werden in verschiedenen Sprachen durchgeführt. 
Die IGA lädt den Schriftsteller Aziz Nesin aus der Türkei zu einer Veranstaltung der türkischen Emmigration in der Nordwestschweiz ein. 

1997 
nimmt die IGA an den Europäischen Märschen gegen Armut und Ausgrenzung teil. Organisation der Etappe Mulhouse - Basel - Freiburg i.Br.. Die Iga führt dazu Workshops, ein Podiumsgespräch und ein Fest mit Gästen aus Südkorea, Frankreich, Portugal und Italien durch. An der Abschluss- Demonstration in Amsterdam für eine soziale Absicherung bei der Einführung des Euro ist die IGA auch dabei. 
Beim Referendum gegen die Taggeldkürzung bei Erwerbslosen organisiert die IGA eine landesweite Busfahrt im Abstimmungskampf. 
Die IGA erarbeitet einen Rahmenarbeitsvertrages für vier Basler Kinos und erreicht einen erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen. 

1998 
Kaum in die neuen Räumlichkeiten an der Greifengasse 7 umgezogen, beginnt die Kampagne «Robin Work»: Während drei Wochen organisiert die IGA in der deutschen Schweiz eine Aufklärungskampagne gegen die Revision des Arbeitsgesetzes. Zehntausende von Zeitungen und Flugblättern werden frühmorgens in den Bahnhöfen an die PendlerInnen abgegeben.

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Gewerkschafte Dich JETZT!

 

IGA Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen 

Greifengasse 7, 4058 Basel

Tel. 061 683 93 54

Fax 061 693 40 47

www.viavia.ch

Viele Mücken überqueren den Fluss!


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Gleichstellung bei der Anstellung 
Das Gleichstellungsgesetz verbietet es dem/der ArbeitgeberIn, eine Person aufgrund des Geschlechts in irgendeiner Weise zu benachteiligen. Mit einem konkreten Fallbeispiel setzen wir unsere Reihe zum Gleichstellungsgesetz (vgl. A-Post Nr. 2/98) fort.
Frau M. ist eine berufserfahrene Architektin. Sie bewirbt sich auf ein Stelleninserat hin bei einer Firma, für welche sie schon verschiedentlich Aufträge ausgeführt hat. Das bestehende Architektenteam soll erweitert werden. Frau M. erfüllt alle angegebenen Qualifikationserfordernisse.
Der Chef der Firma ruft Frau M. an und will sie sofort sprechen. Frau M. ist begeistert, und es wird ein Termin vereinbart, damit Frau M. das gesamte Team kennenlernen kann. Nach dem Vorstellungsgespräch verabschiedet man sich mit der Versicherung, sie würde Bescheid bekommen. Der künftige Chef ergänzt noch, er würde den Anstellungsvertrag gleich losschicken. 
     Doch Frau M. hört einige Zeit nichts mehr von der Firma. Nach längerem Warten kommt ein Absagebrief: Man habe sich für einen anderen Bewerber entschieden. Frau M. ruft sofort den Chef an. Dieser erklärt sich mit der Antwort, er habe Rücksicht nehmen müssen. Das Team – alles Männer – habe sich nicht vorstellen können, eine Frau in ihr eingespieltes Team aufzunehmen. Das gäbe Schwierigkeiten, meinte der Arbeitgeber, gegen den Widerstand seiner Männer gehe so etwas eben nicht.
Was sagt das Gesetz? Jemanden nicht anzustellen, weil sie eine Frau ist, verstösst gegen das im Gleichstellungsgesetz verankerte Diskriminierungsgverbot. Frau M. kann, obwohl das beschriebene Verhalten gesetzeswidrig ist, die tatsächliche Anstellung gerichtlich jedoch nicht durchsetzen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung seitens des Arbeitgebers. Frau M. kann den Arbeitgeber nicht verpflichten, sie einzustellen. Frau M. kann lediglich eine finanzielle Entschädigung verlangen: Maximal drei Monatslöhne sowie die Auslagen für die Anreise zum Vorstellungsgespräch. Dabei genügt es nicht, wenn Frau M. die diskriminierende Nichtanstellung nur glaubhaft macht, Sie muss diesen Sachverhalt beweisen können.
In unserem Beispiel würde Frau M. eine Entschädigung nur zugesprochen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Nichtanstellung damit begründet ist, dass die Männer keine Frau im Team wollten. Wenn Frau M. gegen die diskriminatorische Nichtanstellung vorgehen will, muss dies zwingend innerhalb von drei Monaten ab dem Tag tun, an welchem ihr die Ablehnung der Anstellung mitgeteilt wurde, und nicht ab dem Tag, an dem ihr die Begründung abgegeben wurde. 
Eine Verbandsklage ist in diesem Fall ebenfalls nicht ohne weiteres möglich. Dies kommt nur in Betracht, wenn nachgewiesen werden kann, dass im Betrieb systematisch keine Frauen in bestimmten Positionen eingestellt werden und eine grössere Zahl von (potentiellen) Arbeitsverhältnissen betroffen ist. 

Weitere Auskünfte erteilt: 

Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA  
Greifengasse 7, 4058 Basel 
Tel 683 93 54 Fax 693 40 47 

Gleichstellungsbüro Basel-Stadt 
Grenzacherstrasse 34, 4058 Basel, Tel 267 66 80

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AGENDA 
Euromarsch ‘99: Auf nach Köln!
Am 23./24. Januar 1999 fand in Köln eine Vorbereitungskonferenz für den "Euromarsch gegen Armut und Erwerbslosigkeit" 1999 statt. Mehrere hundert Delegierte aus fast allen Staaten Europas koordinierten ihre Aktionen, die im Hinblick auf den EU-Gipfel vom 3./4. Juni 1999 in Köln stattfinden sollen.
Am 23. Mai setzt sich der Euromarsch von Brüssel nach Köln in Bewegung, wo am 29. Mai eine Grossdemonstration stattfindet.Danach soll bis zum Abschluss des EU-Gipfels ein "Europäisches Parlament der Arbeitslosen" tagen, das sich mit einer umfassenden Charta an die Regierungschefs der 15 EU-Staaten richtet und den Beginn direkter Gespräche zwischen Regierungen und Arbeitslosen einleiten soll. Für den 19. Juni ist eine grosse Abschluss-Demo geplant. 

Nationaler Erwerbslosen-Kongress in Fribourg

Am 11./12. Juni wird im Volkshaus in Fribourg der nationale Kongress der Erwerbslosen und Ausgegrenzten in der Schweiz stattfinden. Am Freitag ist eine Podiumsdiskussion mit Ricardo Petrella (Universität Louvain/Belgien) und dem Wirtschaftsprofessor und frischgebackenen Bundesrat Joseph Deiss geplant. Am Samstag werden in sechs Workshops die Themen Einkommen für Erwerbslose, Wiedereingliederung, Arbeitsplatzschaffung, Frauen und Erwerbslosigkeit, Solidarität und Organisation. Am Abend steigt dann ein grosses Fest auf der Place Python.
Anmeldung und weitere Informationen: Vereinigung Erwerbslose und Ausgegrenzte c/o coMedia, Monbijoustrasse 33, 3001 Bern, Tel.: 031 390 66 11, Fax - 91 

Faltblatt «Arbeitslos» 

Seit 1997 gilt in der Schweiz ein neues Arbeitslosenversicherungs-Gesetz. Seine zahlreichen Neuerungen sorgen seither für Verwirrung. Die Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA hat Antworten auf die häufigsten Fragen in einem Faltblatt zusammengestellt. Was ist bei einer Kündigung zu tun? Wer bekommt Taggelder? Wie hoch sind die Taggelder? Wieviele Taggelder können bezogen werden? Was geschieht in Konfliktsituationen? Welche Arbeit muss nicht angenommen werden? Was ist ein «Zwischenverdienst»? Und was sind «aktive arbeitsmarktliche Massnahmen»? Wie steht es um die Sozialversicherungen? Und überhaupt – wo gibt es Beratung? Das Faltblatt liegt vorerst auf Deutsch vor und kann auf dem Sekretariat der IGA bezogen werden. übersetzungen auf Türkisch, Albanisch und Tamil sind geplant. 

Beschäftigungsprogramme ohne Taggeldanspruch

Seit dem 1.1. 1997 gilt die Arbeit in Beschäftigungsprogrammen, die nach einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit geleistet werden muss, nicht mehr als Beitragszeit, die bei erneuter Erwerbslosigkeit einen Anspruch auf Taggeld begründen würde. Obschon Erwerbslose in Programmen ihren Beitrag an die Versicherung leisten, können sie nicht darauf stempeln. Dagegen erhob ein Versicherter Beschwerde, mit der Begründung, dass er als Erwerbsloser gegenüber denjenigen, die die Programme leiten und auch von der Versicherung bezahlt sind, ungleich behandelt wird. Werden letztere erwerbslos, so sind sie versichert. Nachdem die kantonale Rekursinstanz die Beschwerde abwies, hat sich nun das eidg. Versciherungsgericht (EVG) in letzte Instanz geäussert. Das EVG anerkennt zwar, dass die vom ausbezahlten Lohn abgezogenen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung eine Systemwidrigkeit darstellen, billigt ihm aber keinen Anspruch auf Entschädigung zu, da das Gericht an die Bundesgesetze gebunden ist. Eine Gutheissung des Rekurses hätte das ganze System der arbeitsmarktlichen Massnahmen auf den Haufen gerührt. Nun bleibt vorerst alles wie es ist. 

Schweiz unter der UNO-Lupe

1992 hat die Schweiz den internationalen Pakt 1 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Im Mai 1996 erschien der erste Bericht der Schweiz zuhanden des UN- Ausschusses für die Menschenrechte. Schweizer Nichtregierungs- Organisationen (NGO), darunter auch die IGA, verfassten 1998 einen Gegenbericht. Der NGO-Bericht zeigt, dass in der Schweiz noch ein weiter Weg nötig ist, bis die Umsetzung der Menschenrechte garantiert ist.Zu bestellen ist der Bericht bei der BODS, Neuengasse 8, 3011 Bern.

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Bundesgerichtsurteil zur «Arbeit auf Abruf» 
Wer auf Abruf arbeitet und bereit ist, eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden zu leisten, hat Anspruch auf Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber plötzlich die Stunden streicht. Der entgangene Lohn berechnet sich aus dem Durchschnitt der geleisteten Arbeitszeit im Laufe des Arbeitsverhältnisses.
Aufgrund der Bestimmungen des Obligationenrechts über die Akkordarbeit geht das Bundesgericht davon aus, «dass das Betriebsrisiko nicht den Angestellten betrifft, sondern den Arbeitgeber. Als Konsequenz daraus bleibt dieser lohnpflichtig, auch wenn er aus wirtschaftlichen Gründen keine Arbeit mehr anbietet.» Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass Arbeit auf Abruf an sich legal ist. Damit wird der Bewegung für ein Verbot der Arbeit auf Abruf eine Abfuhr erteilt. Gestützt auf das Urteil kann aber auch nicht mehr einfach kalt und ohne Kündigungsfristen einzuhalten auf die auf Abruf angestellten Personen verzichtet werden. Dies bedeutet, dass der Verwilderung der Arbeitsverhältnisse im prekären Bereich ein kleiner Schutzmechanismus entgegengesetzt werden kann.
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Geschenk-Tausch 1998: Erfolg macht Freude 
Unsere Geschenk-Tausch-Aktion, die vom Arbeitslosenkomitee Basel und der offenen Kirche Elisabethen initiiert wurde, war ein erfolgreicher Versuch, der Konsumgier eine Alternative entgegenzuhalten. Durch gezielte Werbung und Zusammenarbeit mit dem Fürsorgeamt und anderen Institutionen gelang es, Eltern und deren Kindern für unsere Aktion zu gewinnen.
Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren nahmen die Gelegenheit wahr, zwei ihrer Spielsachen, die Sie nicht mehr benötigten, abzugeben. In einem weihnachtlichen Ambiente wurden am 23. Dezember alle eingebrachten Spielsachen in der offenen Kirche Elisabethen ausgelegt, damit die Kinder sich in Ruhe ein anderes, neues auslesen konnten. Durch die Spielregel, zwei Spielsachen gegen eines zu tauschen, entstand ein Überschuss, damit Kinder, die in Armut leben, ebenfalls die Gelegenheit hatten, ein Spielzeug Ihrer Wahl auszusuchen, ohne dass sie etwas abgegeben haben.
Durch das positive Echo von Kindern und Eltern ermutigt, werden wir auch dieses Jahr wieder eine Geschenk-Tausch Aktion durchführen. 
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen, die unsere Aktion tatkräftig unterstützt haben, ganz herzlich bedanken.
Cathérine Merz, Arbeitslosenkomitee Basel

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Schweiz in die UNO! 
Die Vereinten Nationen (UNO) sind die einzige Institution, welche die einseitig wirtschaftliche Globalisierung sozial und ökologisch korrigieren kann. Ein liberalisierter Welthandel ohne internationale Sozialstandards wird unsozial und kapitallastig. 

Recht auf Arbeit

«Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.» So lautet Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Leider enthät auch die neue Bundesverfassung kein Recht auf Arbeit; aber neu müssen sich Bund und Kantone dafür einsetzen, dass «Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können».
Die UNO und ihre Internationale Arbeitsorganisation (IAO/ILO) bringen soziale Steine ins Rollen. Der Welt-Sozialgipfel in Kopenhagen von 1995 wird im nächsten Jahr in Genf eine Fortsetzung finden. Dann wird geprüft, welche der Verpflichtungen von 1995 erfüllt worden sind: Ausrottung der Armut; Vollbeschäftigung als Ziel der Politik; soziale Dimension von Strukturanpassungsprogrammen; Chancengleichheit von Frau und Mann; Ausbau der Mittel für soziale Entwicklung; Zugang zu Ausbildung.
Die Schweiz ist Mitglied der IAO, nicht aber der UNO. Deshalb kann sie auf der Ebene der UNO-Vollversammlung nicht mitentscheiden. Dort sind wir nur «BeobachterInnen». Das muss sich ändern. 

UNO-Beitrittsinitiative unterzeichnen!

Mit der Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zur UNO» soll die Schweiz endlich auch Vollmitglied werden und in allen UNO- Gremien mitgestalten und mitentscheiden können. Das Initiativkomitee ist auf engagierte Menschen angewiesen, die mithelfen, die notwendigen 100'000 Unterschriften zu sammeln. In Basel-Stadt und Baselland haben sich Komitees zur Unterstützung der Initiative gebildet. Informationen und Unterschriftenbögen sind erhältlich beim 
Zentralsekretariat «UNO-Beitrittsinitiative» 
Petersplatz 5 
Postfach 734, 4003 Basel, Tel./Fax 061 / 261 65 54
Remo Gysin, Nationalrat BS

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Eine Zuschrift ans Arbeitslosenkomitee nach dem Stellenantritt 

Ein Dankeschön ans Arbeitslosenkomitee  

Nach acht Jahren beruflichen Unterbruchs wegen Kindererziehung wollte ich wieder ins Erwerbsleben einsteigen. Die Frage lautete: Was hat sich in der Zwischenzeit verändert? Die Antwort kennt jeder: EDV. Die EDV-Kenntnisse haben mir gefehlt, um eine Stelle als kaufmännische Angestellte zu finden.

Das Arbeitsamt hat mir keine Möglichkeit geboten, einen Kurs zu besuchen. Die Betreuerin hat mir empfohlen, einen PC-Kurs beim Arbeitslosenkomitee zu beginnen. Mit grosser Unsicherheit bin ich zum ersten Mal in das Haus des Arbeitslosenkomitees Basel eingetreten. Da wurde ich freundlich empfangen. Die üblichen Fragen: Wie lange sind Sie schon arbeitslos? Wie alt sind Sie? Woher kommen Sie? Was ist ihr Zivilstand? usw. wurden mir hier nicht gestellt. Nach einem Kaffee und mit guter Laune konnte ich gleich meinen Computerkurs mit dem dafür zuständigen Herrn anfangen. Ich fühlte mich wohl und bin gern wiedergekommen.
Der Kurs wird individuell geführt. Zuerst habe ich gelernt, wie man mit dem PC und dem Programm umgeht und wie man einen richtigen, wirksamen Lebenslauf schreibt. Diese Methode erlaubte mir, in meinem eigenen Tempo zu arbeiten, meine Fehler zu entdecken und zu korrigieren. Ich konnte selbständig lernen. Jedes Mal, wenn ich nicht mehr weiterarbeiten konnte, wurde mir durch den Betreuer weitergeholfen. So bekam ich zunehmend Freude, am Computer zu arbeiten. Ich war nämlich nicht allein; ich wurde immer wieder beraten.
Was für mich sehr praktisch war: Der Kurs ist nicht an fixe Unterrichtszeiten gebunden. Alle können ihre Präsenzzeit nach den eigenen Bedürfnissen einteilen und man kann ausserdem jederzeit kommen, um schnell eine interessante Bewerbung zu schreiben. Es ist also nicht nur ein Kurs, sondern es bedeutet auch, einen Computer zur Verfügung zu haben, wenn man ihn benötigt. Das Arbeitslosenkomitee bietet auch alle Zeitungen an, die man für eine Stellensuche braucht. Ich konnte in Ruhe die Inserate studieren und gleich danach auf dem PC die Bewerbungen schreiben.
Der PC-Raum ist eine Stelle, wo man andere Personen trifft und mit ihnen eigene Erfahrungen austauschen kann. Jede und jeder hat eine andere Geschichte. Ich habe dort sehr nette Leute kennengelernt. Mit diesen konntre ich ohne Hemmungen über meine Probleme sprechen. Es ist wichtig, frei sprechen zu können und Solidarität zu spüren.
Meine Ängste und Unsicherheiten haben sich in Selbstsicherheit verwandelt, bis ich klar wusste, was ich kann. Trotzdem hatte ich noch keine mir zusagende Stelle gefunden. Aber beim Arbeitslosenkomitee Basel fand ich Motivation und Unterstützung, um weiter zu suchen. Heute seit vier Wochen bin ich wieder im Erwerbsleben. Das, was zuerst wie eine Mauer vor mir stand, sieht heute gar nicht mehr so schwer aus. Das Leben wird leichter und fröhlicher. Ich bin doch fähig, etwas zu tun. Die Probleme finden ihre Lösungen.
Ich möchte mich bei allen vom Arbeitslosenkomitee Basel dafür bedanken. Sie alle haben mir Kraft, Selbständigkeit, Selbstsicherheit und die EDV-Erfahrung, die mir gefehlt hat, gegeben.Dies alles hat mich zum Erfolg geführt.
M. Zurkinden

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