| A-POST Bulletin der Arbeitslosenselbsthilfe Basel und der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA |
1/99 |
| Editorial
Bilaterale Verträge mit der EU IGA - die 10 Jahre junge Gewerkschaft Gleichstellung: Ein Fall aus der Praxis Arbeit auf Abruf: Bundesgerichtsurteil |
| Editorial |
| Liebe Leserin, lieber Leser
Massenarbeitslosigkeit, Armut und Deregulierungspolitik, welche die bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen in Frage stellen, führten 1997 zu einem einmaligen Ereignis: Tausende von Basisinitiativen setzten sich in 13 verschiedenen Märschen gegen Armut und Ausgrenzung von den Rändern Europas her nach Amsterdam in Bewegung. Zwei Monate lang durchquerten sie Europa. In Basel hatten das Arbeitslosenkomitee und die IGA die Etappe Mulhouse - Basel - Freiburg i. Br. organisiert. In Amsterdam versammelten sich schliesslich über 65000 Menschen, um von den dort versammelten Regierungschefs der EU soziale Absicherungen einzufordern. Auch aufgrund dieses Druckes soll die Ausarbeitung der europäischen Sozialcharta beschleunigt werden. Dieses Jahr ist Ende Mai ein weiterer Marsch zum EU-Gipfel in Köln geplant (vgl. Agenda). Ein demokratisches und soziales Europa kann nur entstehen, wenn sich die Betroffenen selbst organisieren, um Mitsprache und Mitwirkung zu erstreiten. |
| Die Redaktion |
| Papierlos...
Bewegung zur Unterstützung von Sans-papiers in der Schweiz |
| Sans-Papiers ImmigrantInnen ohne gültige Ausweispapiere sind für die Wirtschaft unverzichtbar, aber ohne Rechte. Die zur Zeit laufende Revision des AusländerInnenrechts in der Schweiz ist deshalb für diese Menschen von besonderer Wichtigkeit. |
| Im Sommer 1997 haben mehrere Organisationen aus verschiedenen Regionen der Schweiz, die mit der Rechtlosigkeit von Sans-papiers konfrontiert sind, begonnen, sich zusammenzuschliessen. Aus der Zusammenarbeit zwischen West- und Deutschschweiz ist die «Bewegung zur Unterstützung von Sans-papiers» («Mouvement de soutien aux sans-papiers») entstanden, der unterdessen über 40 Organisationen aus dem gewerkschaftlichen, kirchlichen, migrations- und frauenpolitischen Bereich beigetreten sind. |
| Der Schwerpunkt ihres Engagements liegt auf der regionalen Ebene, doch haben nationale Aktivitäten eine gemeinsame Stossrichtung erzeugt. In diesem Sinne wirkte die Motion Fankhauser «Amnestie für Papierlose» vom 9. Dezember 1997 im Nationalrat (vgl. Kasten). Der Vorstoss wurde von 111 RätInnen unterzeichnet, vom Bundesrat jedoch abschlägig beantwortet, und bis heute ist er im Nationalrat noch nicht zur Diskussion gelangt. |
| Am 14. März 1998 trafen sich die NGOs der Bewegung aus der West- und Deutschschweiz in Bern und verabschiedeten eine «Plattform zur Lancierung einer Kampagne zur Unterstützung von Sans-papiers in der Schweiz». |
| Am 2. Oktober 1998 organisierten die Gewerkschaften einen nationalen Aktionstag, an welchem die regionalen Gruppen ihre Erfahrungen austauschten und beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine gemeinsame Resolution deponierten. Anfangs der Dezember-Session 1998 verschickten wir einen Brief an die Mitglieder des Nationalrats, in welchem wir auf die Motion Fankhauser und die Antwort des Bundesrats vom 15. Juni 1998 eingingen. Wir haben eine Kartenaktion lanciert und wollen uns aktiv mit der Revision des Ausländerrechts auseinandersetzen. Wir stehen in Verbindung mit Sans-papiers-Bewegungen in anderen Ländern und machen die regionalen Aktivitäten national bekannt. Es gibt tatkräftige Regionalkomitees in Fribourg, Lausanne, Genf, Bern und Zürich. |
| In Basel sind erste Vernetzungsversuche im Entstehen. Die «Bewegung zur Unterstützung der Sans-papiers» hat die Benennung der Menschen ohne Bleiberecht von Frankreich übernommen. Sans-papiers machen den inneren Widerspruch des neoliberalen Wirtschaftssystems auf unerträgliche Weise sichtbar: Sie verkörpern die «Wegwerf-Menschen». Die irregulär arbeitenden MigrantInnen spielen in der modernen Wirtschaft eine wichtige, ja unverzichtbare Rolle. Ein grosser Teil der Leistungen, welche die Kontrolle und das Management moderner Wirtschaftsweisen ermöglichen, wird von ihnen erbracht. Seit längerem steigt die Nachfrage nach ihren spezialisierten Dienstleistungen wie Menschenpflege, Hausarbeit, Gebäudebau und -unterhalt, Leistungen für die Landwirtschaft und Gartenpflege sowie im Sexgewerbe. Auch wenn wir wissen, dass Antworten auf unsere Fragen einerseits in einer menschengerechteren Wirtschaft und Politik und anderseits in einem grundlegend veränderten Geschlechterverhältnis zu finden sind, müssen wir mit dem Einsatz all unserer Kräfte unter den gegebenen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen handeln. |
| Anni Lanz Bewegung für eine offene und demokratische Schweiz (BodS) |
| Motion Fankhauser: Amnestie für Papierlose «Der Bundesrat wird eingeladen, zum Anlass des Jubiläums ´150 Jahre Bundesstaat´ und zu ´50 Jahre UNO-Menschenrechte´ eine Amnestie zu erlassen für Menschen, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung seit einer bestimmten Zeit in der Schweiz befinden. Die Kriterien für die Gewährung der Amnestie sollen sich nach den Prinzipien einer humanitären Politik richten. Für die Festlegung dieser Kriterien soll der Bundesrat eine breit abgestützte, unabhängige Kommission einsetzen. Dieser Kommission könnten auch Mediations- [Vermittlungs-]Funktionen übertragen werden.» |
| IGA - die 10 Jahre junge Gewerkschaft |
| Wende ohne Ende:
1989 wurde die interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA gegründet. Anlass gab die starke Ausbreitung der Temporärarbeit, der ungeschützten Arbeitsverhältnisse und massive Arbeitskonflikte bei McDonalds und bei der PTT. 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 |
Greifengasse 7, 4058 Basel
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Viele Mücken überqueren den Fluss!
Gleichstellung bei der Anstellung |
| Das Gleichstellungsgesetz verbietet es dem/der ArbeitgeberIn, eine Person aufgrund des Geschlechts in irgendeiner Weise zu benachteiligen. Mit einem konkreten Fallbeispiel setzen wir unsere Reihe zum Gleichstellungsgesetz (vgl. A-Post Nr. 2/98) fort. |
| Frau M. ist eine berufserfahrene Architektin. Sie bewirbt sich auf ein Stelleninserat hin bei einer Firma, für welche sie schon verschiedentlich Aufträge ausgeführt hat. Das bestehende Architektenteam soll erweitert werden. Frau M. erfüllt alle angegebenen Qualifikationserfordernisse. |
| Der Chef der Firma ruft Frau M. an und will sie sofort sprechen. Frau M. ist begeistert, und es wird ein Termin vereinbart, damit Frau M. das gesamte Team kennenlernen kann. Nach dem Vorstellungsgespräch verabschiedet man sich mit der Versicherung, sie würde Bescheid bekommen. Der künftige Chef ergänzt noch, er würde den Anstellungsvertrag gleich losschicken. Doch Frau M. hört einige Zeit nichts mehr von der Firma. Nach längerem Warten kommt ein Absagebrief: Man habe sich für einen anderen Bewerber entschieden. Frau M. ruft sofort den Chef an. Dieser erklärt sich mit der Antwort, er habe Rücksicht nehmen müssen. Das Team alles Männer habe sich nicht vorstellen können, eine Frau in ihr eingespieltes Team aufzunehmen. Das gäbe Schwierigkeiten, meinte der Arbeitgeber, gegen den Widerstand seiner Männer gehe so etwas eben nicht. |
| Was sagt das Gesetz? Jemanden nicht anzustellen, weil sie eine Frau ist, verstösst gegen das im Gleichstellungsgesetz verankerte Diskriminierungsgverbot. Frau M. kann, obwohl das beschriebene Verhalten gesetzeswidrig ist, die tatsächliche Anstellung gerichtlich jedoch nicht durchsetzen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung seitens des Arbeitgebers. Frau M. kann den Arbeitgeber nicht verpflichten, sie einzustellen. Frau M. kann lediglich eine finanzielle Entschädigung verlangen: Maximal drei Monatslöhne sowie die Auslagen für die Anreise zum Vorstellungsgespräch. Dabei genügt es nicht, wenn Frau M. die diskriminierende Nichtanstellung nur glaubhaft macht, Sie muss diesen Sachverhalt beweisen können. |
| In unserem Beispiel würde Frau M. eine Entschädigung nur zugesprochen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Nichtanstellung damit begründet ist, dass die Männer keine Frau im Team wollten. Wenn Frau M. gegen die diskriminatorische Nichtanstellung vorgehen will, muss dies zwingend innerhalb von drei Monaten ab dem Tag tun, an welchem ihr die Ablehnung der Anstellung mitgeteilt wurde, und nicht ab dem Tag, an dem ihr die Begründung abgegeben wurde. |
| Eine Verbandsklage ist in diesem Fall ebenfalls nicht ohne weiteres möglich. Dies kommt nur in Betracht, wenn nachgewiesen werden kann, dass im Betrieb systematisch keine Frauen in bestimmten Positionen eingestellt werden und eine grössere Zahl von (potentiellen) Arbeitsverhältnissen betroffen ist.
Weitere Auskünfte erteilt: Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA Gleichstellungsbüro Basel-Stadt |
| AGENDA |
| Euromarsch 99: Auf nach Köln! |
| Am 23./24. Januar 1999 fand in Köln eine Vorbereitungskonferenz für den "Euromarsch gegen Armut und Erwerbslosigkeit" 1999 statt. Mehrere hundert Delegierte aus fast allen Staaten Europas koordinierten ihre Aktionen, die im Hinblick auf den EU-Gipfel vom 3./4. Juni 1999 in Köln stattfinden sollen. |
| Am 23. Mai setzt sich der Euromarsch von Brüssel nach Köln in Bewegung, wo am 29. Mai eine Grossdemonstration stattfindet.Danach soll bis zum Abschluss des EU-Gipfels ein "Europäisches Parlament der Arbeitslosen" tagen, das sich mit einer umfassenden Charta an die Regierungschefs der 15 EU-Staaten richtet und den Beginn direkter Gespräche zwischen Regierungen und Arbeitslosen einleiten soll. Für den 19. Juni ist eine grosse Abschluss-Demo geplant.
Nationaler Erwerbslosen-Kongress in Fribourg |
| Am 11./12. Juni wird im Volkshaus in Fribourg der nationale Kongress der Erwerbslosen und Ausgegrenzten in der Schweiz stattfinden. Am Freitag ist eine Podiumsdiskussion mit Ricardo Petrella (Universität Louvain/Belgien) und dem Wirtschaftsprofessor und frischgebackenen Bundesrat Joseph Deiss geplant. Am Samstag werden in sechs Workshops die Themen Einkommen für Erwerbslose, Wiedereingliederung, Arbeitsplatzschaffung, Frauen und Erwerbslosigkeit, Solidarität und Organisation. Am Abend steigt dann ein grosses Fest auf der Place Python. |
| Anmeldung und weitere Informationen: Vereinigung Erwerbslose und Ausgegrenzte c/o coMedia, Monbijoustrasse 33, 3001 Bern, Tel.: 031 390 66 11, Fax - 91
Faltblatt «Arbeitslos» |
| Seit 1997 gilt in der Schweiz ein neues Arbeitslosenversicherungs-Gesetz. Seine zahlreichen Neuerungen sorgen seither für Verwirrung. Die Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA hat Antworten auf die häufigsten Fragen in einem Faltblatt zusammengestellt. Was ist bei einer Kündigung zu tun? Wer bekommt Taggelder? Wie hoch sind die Taggelder? Wieviele Taggelder können bezogen werden? Was geschieht in Konfliktsituationen? Welche Arbeit muss nicht angenommen werden? Was ist ein «Zwischenverdienst»? Und was sind «aktive arbeitsmarktliche Massnahmen»? Wie steht es um die Sozialversicherungen? Und überhaupt wo gibt es Beratung? Das Faltblatt liegt vorerst auf Deutsch vor und kann auf dem Sekretariat der IGA bezogen werden. übersetzungen auf Türkisch, Albanisch und Tamil sind geplant.
Beschäftigungsprogramme ohne Taggeldanspruch |
| Seit dem 1.1. 1997 gilt die Arbeit in Beschäftigungsprogrammen, die nach einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit geleistet werden muss, nicht mehr als Beitragszeit, die bei erneuter Erwerbslosigkeit einen Anspruch auf Taggeld begründen würde. Obschon Erwerbslose in Programmen ihren Beitrag an die Versicherung leisten, können sie nicht darauf stempeln. Dagegen erhob ein Versicherter Beschwerde, mit der Begründung, dass er als Erwerbsloser gegenüber denjenigen, die die Programme leiten und auch von der Versicherung bezahlt sind, ungleich behandelt wird. Werden letztere erwerbslos, so sind sie versichert. Nachdem die kantonale Rekursinstanz die Beschwerde abwies, hat sich nun das eidg. Versciherungsgericht (EVG) in letzte Instanz geäussert. Das EVG anerkennt zwar, dass die vom ausbezahlten Lohn abgezogenen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung eine Systemwidrigkeit darstellen, billigt ihm aber keinen Anspruch auf Entschädigung zu, da das Gericht an die Bundesgesetze gebunden ist. Eine Gutheissung des Rekurses hätte das ganze System der arbeitsmarktlichen Massnahmen auf den Haufen gerührt. Nun bleibt vorerst alles wie es ist.
Schweiz unter der UNO-Lupe |
| 1992 hat die Schweiz den internationalen Pakt 1 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Im Mai 1996 erschien der erste Bericht der Schweiz zuhanden des UN- Ausschusses für die Menschenrechte. Schweizer Nichtregierungs- Organisationen (NGO), darunter auch die IGA, verfassten 1998 einen Gegenbericht. Der NGO-Bericht zeigt, dass in der Schweiz noch ein weiter Weg nötig ist, bis die Umsetzung der Menschenrechte garantiert ist.Zu bestellen ist der Bericht bei der BODS, Neuengasse 8, 3011 Bern. |