A-POST 
Bulletin der Arbeitslosenselbsthilfe Basel 
und der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA
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Editorial

Tschernobyl, ein Virus schlägt zu ....

Wie weiter mit der Mutterschaftsversicherung

Tips: Schwangerschaft, Arbeit, Geld...

Die Pionierinnen sind unterwegs...Kampagne Gleichstellungsgesetz

Gewerkschafte Dich jetzt!

Mobbing

Nachrichten

Gschängg Tusch Aktion

Strafe statt Belohnung - trotz Integrationsleitbild keine Chancen für ausländischen Gemeinwesenarbeiter

Jugendarbeitslosigkeit - Projekt Loste

Impressum


Editorial
Die A-Post wird von der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA und dem Basler Arbeitslosenkomitee gemeinsam herausgegeben. Die A-Post widerspiegelt die Tätigkeiten der beiden Organisationen in den Bereichen Armut, Arbeitslosigkeit und Arbeitsrecht. Die Grösse der Adressdatei der A-Post belegt das weit reichende Interesse an diesen Themen.
Bisher vermochten Abon-nemente, Spenden und Mitgliederbeiträge die Kosten für Produktion und Versand zu decken. Vom 1.1.2000 an verlangt die auf Effizienz getrimmte Post für den ermässigten Zeitungstarif jedoch aufwendige Beglaubigungen, die unsere Möglichkeiten schlicht übersteigen. Aus diesem Grund werden wir die A-Post nur noch an Abonnent-Innen versenden können. Bitte beachten Sie deshalb unseren Abonnements-Aufruf.

Die Redaktion

A-Post 2000 - Millennium für Sympathisierende

Das Arbeitslosenkomitee der Region Basel gibt seit 1998 zusammen mit der Interprofessionellen Gewerkschaft der Arbei-terInnen IGA die A-Post heraus. Das Bulletin spiegelt unsere Tätigkeiten in den Bereichen Armut, Arbeitslosigkeit und Arbeitsrecht. Dabei stehen die Möglichkeiten der Selbsthilfe im Zentrum. Auch versuchten wir stets, den interkulturellen Austausch, der in all unseren Projekten eine wichtige Rolle einnimmt, Aussenstehenden zu vermitteln.
Bisher verschickten wir die A-Post an unsere Mitglieder, an AbonnentInnen, an Spender und Spenderinnen sowie an der Thematik interessierte Personen. Vom neuen Jahr 2000 an verlangt die Post für den kostengünstigen Zeitungsversand eine aufwendige Beglaubigung aller AbonnentInnen. Als mit den bescheidensten Mitteln arbeitende Initiative können wir uns dieses Prozedere nicht leisten. Die Einnahmen über Mitgliederbeiträge, Abos und Spenden konnten die Ausgaben der A-Post bisher decken. Die neuen Auflagen der Post übersteigen aber unsere Möglichkeiten.
Wie viele andere kleine Blätter wird somit die A-Post vom Markt verschwinden. Auch eine Folge der ins Auge gefassten Privatisierung der Post. Nur grosse Blätter sollen in den Genuss des Zeitungstarifes kommen. Der Auftrag des Service publique wird immer kürzer gehalten. Nur noch rentierende Auflagen sollen zum Zuge kommen, damit sich die Post auch für gutes Geld verkaufen lässt.
Ganz verschwinden werden wir natürlich nicht. Ab nächstem Jahr werden wir nur noch die Mitglieder und AbonnentInnen bedienen. Alle Interessierten, die weiterhin die A-Post erhalten möchten, müssen untenstehenden Talon ausfüllen und einschicken.

Tschernobyl

Ein Virus macht uns zu schaffen

Am 26. April 1999, dem Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, schlug das Virus zu. Wie jeden Morgen schaltete J.C. die Computer unseres Büros einen nach dem andern ein.
Ehe er sich versehen konnte, begannen die Geräte ihre Festplatten zu formatieren - alle Daten wurden gelöscht. Ein Notstop ebenso wie alle weiteren Rettungsversuche blieben ohne Wirkung. Auch die Aufstartprogramme hatte das Virus bereits befallen. Der Schaden war komplett: Allen am Netzwerk angeschlossenen PCs musste das Motherboard ausgewechselt werden. Die Daten waren zu 80% verloren. Die Sicherheitskopien wurden ebenfalls zerstört, da sie am Netz hingen (natürlich unser eigener Fehler).
Am Abend brachten die Nachrichten am Fernsehen die Kurzmeldung, dass erneut das Tschernobyl-Virus an vielen Orten auf der Welt seine Spur hinterlassen habe. Von den Firmen, welche die Antivirus-Programme herstellen, konnte bald danach die genaue Wirkungsweise und der Krankheitsverlauf des Virus in Erfahrung gebracht werden.
Für die Rettung der Daten gab es aber keine Hoffnung. So mussten wir gut zwei Wochen ohne Computer auskommen und danach in mühseliger Arbeit die wichtigsten der verlorenen Daten neu erstellen. Dies erklärt auch die verspätete Ausgabe der letzten A-Post.
Der Schock sass tief in den Knochen. Jeder und jede hat sicher schon einmal die Erfahrung gemacht, wie schnell die eben fertiggestellte Arbeit gelöscht worden ist, sei es aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit. Auch mit Viren oder mit den obligaten Computerabstürzen hatten wir schon oft zu tun. Dass aber zum gleichen Zeitpunkt sowohl die Daten als auch die Geräte ausfielen – und zwar definitiv –, überstieg unsere Vorstellungskraft. Erst mit der Zeit bemerkten wir die heilsame Wirkung des Totalschadens: Das papierlose Büro ist eine Fiktion, ebenso die viel zitierte Zeitersparnis durch den Computer.
Die alten Schreibmaschinen kamen wieder zu Ehren, und alle aktuellen Papierablagen wurden eifrig hervorgesucht.
Hans-Georg Heimann


Wie weiter mit der Mutterschaftsversicherung?
Auch 2000 Jahre nach Christi Geburt macht sich unbeliebt, wer Kinder will und kein Ernährer mit dickem Geldbeutel zur Stelle ist. Mutterschaft ist schliesslich etwas Freiwilliges. Und warum soll die Allgemeinheit für etwas Freiwilliges bezahlen? ?Der Staat braucht nicht mehr Kinder?, sagte Arbeitgeberdirektor Peter Hasler im Vorfeld zur Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung, denn ?wenn wir einmal wirklich zuwenig Kinder haben sollten, kann man ja noch immer die Grenzen öffnen?.
Die Mutterschaftsversicherung wurde am 13. Juni bekanntlich abgeschmettert. Und wir können nicht einfach über die Männer schimpfen: Analysen haben gezeigt, dass das Nein zu einem wichtigen Teil von Frauen kam. Allem Hohn und Neid zum Trotz bringen Frauen in der Schweiz aber weiterhin Kinder zur Welt. Herr Hasler muss vorerst noch keine Mutterschafts-Kontingente mit dem Ausland aushandeln. Schauen wir uns die Situation also einmal ganz nüchtern an.
In Bern sind sich die Politi-kerInnen nach wie vor uneinig. Acht verschiedene Vorschläge stehen zur Diskussion und wir müssen davon ausgehen, dass – wenn es in den nächsten Jahren zu einer nationalen Lösung kommen sollte – sich diese wohl auf eine Lohnfortzahlung während der acht Wochen Arbeitsverbot beschränken wird. Ein baldiger EU-Beitritt der Schweiz könnte hier allenfalls Besserung bringen. Die Schweiz steht mit ihrem schlechten Mutterschaftsschutz nämlich in ganz Europa an letzter Stelle. Doch grosse Hoffnungen bestehen nicht. Nach Annahme der bilateralen Verträge dürfte der EU-Beitritt auf die lange Bank geschoben werden.
Schnellere Lösungen sind vielleicht auf Kantonsebene möglich. Bereits elf Kantone kennen kantonale Mutterschaftsbeihilfen für wirtschaftlich schwache Eltern. In unserer Region wurden entsprechende Vorschläge diesen Herbst wieder aus den Schubladen geholt. Im Baselbiet sorgt ein überparteiliches Frauenkomitee für Druck: Wenn nichts dazwischen kommt, könnten dort bereits ab nächsten Sommer kantonale Mutterschaftsbeihilfen Wirklichkeit werden.
Immerhin besser als gar nichts. In Basel-Stadt überwies der Grosse Rat im Oktober knapp eine Motion zur Einführung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung an die Regierung. Wie es scheint, wollen die baselstädtischen Parlamen-tarierInnen mehr erreichen, als die Politikerinnen auf der Landschaft – dafür wird die baselstädtische Lösung bestimmt länger auf sich warten lassen.
Claudia Studer

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 IGA Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen

Schwangerschaft, die Arbeit und das Geld
Schwangerschaft ist immer noch ein materielles Risiko. Was Sie vor einer Schwangerschaft wissen sollten, haben wir hier deshalb kurz zusammengefasst.
Schwanger und arbeitslos:
· Schwangere Arbeitslose müssen bis zwei Monate vor der Geburt aktiv eine neue Stelle suchen. Sie müssen mit einem Arztzeugnis beweisen, dass Sie eine Arbeit auch annehmen könnten.
· Arbeitslose haben während der 2 Jahre Rahmenfrist nur insgesamt 34 Taggelder für Krankheit und Schwangerschaft zur Verfügung. Davon können maximal 30 Taggelder am Stück bezogen werden. Die 8 Wochen Arbeitsverbot sind also auf keinen Fall voll gedeckt. Informieren Sie sich, ob es eine Möglichkeit gibt, von der kantonalen Arbeitslosenhilfe unterstützt zu werden.

Stellenbewerbung:
· Bei der Stellenbewerbung müssen Sie auf die Frage, ob Sie schwanger sind, nur dann wahrheitsgemäss antworten, wenn eine Schwangerschaft Sie für die Arbeit ungeeignet machen würde (z.B. Tänzerin, Fotomodell oder körperlich sehr anstrengende Arbeit). Das Gleichstellungsgesetz verbietet ausdrücklich eine Benachteiligung bei der Anstellung aufgrund einer Schwangerschaft.

Kündigungsschutz:
· Während der Probezeit (maximal 3 Monate) gilt der spezielle Kündigungsschutz für Schwangere nicht.
· Wenn Sie angestellt sind: Während der ganzen Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf Ihnen auf keinen Fall gekündet werden! Oft werden Schwangere gedrängt, selber zu kündigen. Auch wenn Sie nach der Geburt nicht mehr arbeiten möchten, sollten Sie sich nicht drängen lassen.
· Wenn Ihnen gekündigt wurde und Sie während der Kündigungsfrist schwanger werden: Dann bleibt die Kündigung gültig, die Kündigungsfrist wird aber unterbrochen und läuft erst 16 Wochen nach der Geburt wieder weiter. Diese Sperrfrist kann nicht umgangen werden. Sie können nicht auf diese Verlängerung verzichten und sich beim Arbeitsamt melden. Das Arbeitsamt würde Ihnen in diesem Fall keine Taggelder ausbezahlen.

Überstunden, beschwerliche Arbeit und Nachtarbeit:
· Zur Zeit gilt noch das alte Arbeitsgesetz. Darin gilt: Schwangere dürfen auf keinen Fall Überstunden leisten. Sie dürfen nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die ihrer Gesundheit schaden. Jene Frauen, die heute schon Nachtarbeit leisten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie damit einverstanden sind.
· Im Laufe des nächsten Jahres wird das neue Arbeitsgesetz in Kraft treten. Darin gilt: Schwangere können verpflichtet werden, Überstunden zu leisten! Für Frauen, die in der Nacht arbeiten, wird ein neues Prinzip eingeführt: Ab dem 8. Monat der Schwangerschaft ist Nachtarbeit verboten. Ab dem 8. Monat ist der Arbeitgeber verpflichtet, einer Schwangeren eine Tagesarbeitsstelle anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, muss die Frau nicht mehr arbeiten gehen, bekommt jedoch nur 80% ihres Lohnes ausbezahlt. Es werden nur 80% des Grundlohnes ausbezahlt, allfällige Zuschläge für Nachtarbeit werden nicht berücksichtigt. Dieselbe Regelung gilt auch, wenn der Arbeitgeber keine Ersatzarbeit für beschwerliche oder gefährliche Arbeit anbieten kann.

Nach der Geburt: das Arbeitsverbot
Nach der Geburt gibt es für die Mutter ein achtwöchiges Arbeitsverbot. Dieses kann mit einem Arztzeugnis auf 6 Wochen reduziert werden. Wegen dem Nein zur Mutterschaftsversicherung gibt es für diese Zeit immer noch keine garantierte Lohnfortzahlung. Wenn Sie Glück haben, gibt es in Ihrer Firma eine freiwillige Taggeldversicherung, die auch das Arbeitsverbot abdeckt. Ansonsten gilt in unserer Region die Basler-Skala:
Maximale Lohnfortzahlung bei Mutterschaft oder Krankheit pro Dienstjahr:

1. Dienstjahr...........................3 Wochen
2./3. Dienstjahr.......................2 Monate
4.-10. Dienstjahr.....................3 Monate
11.-15. Dienstjahr...................4 Monate.
16.-20. Dienstjahr...................5 Monate.

Die schweizerischen Gesetze machen es den fortpflanzungswilligen Frauen wirklich nicht einfach. Doch lassen Sie sich nicht entmutigen, lassen Sie sich rechtzeitig beraten und denken Sie daran: Wir dürfen die Politik nicht weiterhin den Neidischen und Arroganten überlassen!
Claudia Studer

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Spendenaufruf
Mit dem Einzahlungsschein, den Sie in dieser Nummer der A-Post finden, unterstützen Sie die Tätigkeit des Arbeitslosenkomitees der Region Basel AKB. In einer Zeit, in der kaum mehr von und über Arbeitslosigkeit gesprochen wird, weil immer mehr Betroffene aus den Statistiken gefallen sind, erscheint uns dessen Engagement nötiger denn je!

PC 40-31172-6


 

IGA Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen 

 
Die Pionierinnen waren unterwegs in der Prärie
Informationskampagne zum Gleichstellungsgesetz (GlG)

Mitte Oktober 99 startete die Interprofes-sionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen (IGA) mit einer zweiwöchigen Standaktion eine regionale Kampagne zum Gleich-stellungsgesetz (GlG). Durch unsere Standaktionen in Basel-Stadt und Baselland versuchten wir, das Bewusstsein für dieses Gesetz zu sensibilisieren. Wir wollten herausfinden, wie und unter welchen Umständen das Gleichstellungsesetz angewendet und erfolgreich durchgesetzt wird.
Durch unsere Aktivität auf der Strasse erlebten wir unterschiedliche Gespräche und Reaktionen. Viele der angesprochenen Frauen wussten von dem Gesetz und klagten über die Schwierigkeit, das Gesetz in Ihrem Betrieb erfolgreich umzusetzen. Zitat: ?Es nützt ja sowieso nichts.? Im Bereich der Gleichstellung in der Abeitswelt scheint die Resignation tatsächlich sehr gross zu sein.
Ganz deutlich erkannten wir, dass viele Frauen grosse Angst hatten, ihren Job zu verlieren, sobald sie sich für die Rechte der Frau in Ihrem Betrieb einsetzen würden. Ein weiterer Punkt, den wir immer wieder zu hören bekamen, ist die mangelnde Solidarität unter Haus- und Familienfrauen einerseits und erwerbstätigen Frauen anderseits – sowie die fehlende Unterstützung durch die Männer. Dennoch begegneten wir auch Männern, die unsere Kampagne zeitgemäss und sehr interessant fanden. Ein herzliches Dankeschön an alle Frauen und Männer die aktiv an unserer Standaktion beteiligt waren!
Damit wir unsere Erfahrungen und Erkenntnisse weiter geben können, starten wir ab 18. Nov. 99 einen Workshop zum Thema ?Pionierin in Ausbildung?.
Ein weiterer Kurs findet im März 2000 statt. Der Workshop ist unentgeltlich.
Cathérine Merz

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Gewerkschafte Dich JETZT!

 

IGA Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen 

Greifengasse 7, 4058 Basel

Tel. 061 683 93 54

Fax 061 693 40 47

www.viavia.ch

Viele Mücken überqueren den Fluss!


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Mobbing: Psychostress am Arbeitsplatz
Mobbing - psychologische Belastung und Belästigung am Arbeitsplatz - greift besonders in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten um sich. Was lässt sich dagegen tun? Die A-Post hat sich mit Irene B. Richheimer, Leiterin einer Beratungsstelle für Mobbing-Prävention, unterhalten.
Das Wirtschaftsmagazin CASH hat im Juni 1999 ausgerechnet, dass Mobbing soziale Kosten in der Höhe von jährlich 4 Milliarden Franken verursacht. Doch trotz des offenkundigen Bedarfs nach einer gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit dem Thema herrscht meist weitgehend betretenes Schweigen.
?Das Thema liegt immer noch im Tabu-Bereich?, erklärt Irene B. Richheimer. ?Mobbing-Beratung wird häufig noch als blosses Modethema abgetan.? Hinter den Fassaden hingegen brodelt es – in Zeiten der Angst vor dem Arbeitsplatzverlust mehr denn je: ?In der Rezession gibt es weniger Fluchtmöglichkeiten wie etwa einen Stellenwechsel.? Doch diese Ängste aufzugreifen, bedeutet, in ein Wespennest zu greifen. Dies gilt auch in den öffentlichen Verwaltungen: ?Es will sich niemand die Finger verbrennen.?

Genf geht voran
Die französische Schweiz ist in dieser Beziehung bedeutend sensibilisierter. In Genf existiert eine Mediationsstelle beim Arbeitsinspektorat, an der ein Arzt, zwei bis drei ambulante MitabeiterInnen und vier ModeratorInnen tätig sind.
Nach einer Mediationsstelle suchen Betroffene in der Deutschschweiz praktisch vergeblich. Für viele ist deshalb, wenn überhaupt, der Gang zum Hausarzt die einzige und letzte Möglichkeit – die erst noch häufig zu spät ergriffen wird. Die Einsicht, dass die Verhinderung von Mobbing ein Teil der vorsorgenden Medizin sein muss, ist leider weit von allgemeiner Anerkennung entfernt.
Hinzu kommt, dass Mobbing-Opfer je nach Geschlecht sehr verschieden auf die Situation des Ausschlusses reagieren: 80 Prozent aller Personen, die eine Beratung suchen, sind Frauen. Nicht, dass Männer immun gegen die Niedermache am Arbeitsplatz wären. Doch einerseits versuchen sie, es einfach ?länger auszuhalten? (und warten oft, bis es endgültig zu spät ist) oder verbergen ihre Probleme hinter Männerbündelei, Sitzungsmara-thons und einer vermeintlich prestigeträchtigen Überarbeitung.

Es lässt sich etwas tun
Irene Richheimer hat eigene Erfahrung im Berufsleben, sie war unter anderem für das Industriepfarramt BS/BL tätig und hat sich seit 1993 auf das Thema ?Psychostress am Arbeitsplatz? spezialisert. Sie berät seither Gewerkschaften, Firmen und Non-profit-Organisationen. Für Unternehmen bietet sie Hilfe bei der Erarbeitung Präventionsstrategien, speziell im Bereich der Kommunikationspsychologie, an. Die Präventionsarbeit ist Irene Richheimer besonders wichtig. Dazu gehört etwa die Ausarbeitung eines Unternehmens-Leitbildes, unter dem Motto: ?Wie gehen wir miteinander um?? Die Initiative dazu, so betont Irene Richheimer, muss dabei vom Unternehmen ausgehen.
Vergessen darf auch nicht werden, dass die Regionalen Arbeits-Vermittlungszentren (RAV) bisweilen selbst einen mehr oder weniger subtilen Psychostress auf ihre KlientInnen ausüben – anstatt Erwerbslosen und Arbeitsuchenden auch psychologische Unterstützung zu vermitteln. Hier wäre eine interne Weiterbildung und die Einrichtung von Anlaufstellen für Rat und Hilfe Suchende dringend nötig.
Auch andere, allzu gerne mit allzu unschuldigen Augen betrachtete Lebensbereiche bräuchten Unterstützung bei der Entwicklung von Präventionsstrategien gegen Mobbing – etwa Schulen.
Manfred Reist

Irene B. Richheimer, 1955, lic. theol., ist als freischaffende Theologin tätig und führt in Oberwil/BL die Beratungsstelle für Mobbing-Prävention und Konfliktmanagement. Sprechstunden nach Vereinbarung: Tel. 061 / 403 06 40, Fax 061 / 403 06 44.

Bei der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA ist eine Broschüre zum Thema erhältlich: IGA (Hg.): Mobbing - Psychologische Belästigung am Arbeitsplatz. Was tun? Was sind ihre Rechte? Basel 1999.

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NACHRICHTEN
Temporäre aufgepasst!.
Gelten allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge, so muss die Temporärfirma, bei der Sie arbeiten, die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages einhalten.
Auf dem Bau etwa gilt der allgemeinverbindliche Landesmantelvertrag. Die Gewerkschaft GBI hat speziell für Temporärarbeitende auf dem Bau eine Hotline eingerichtet: Tel.: 061/699 23 23.
Bei Unklarheiten bezüglich der Lohn- und Arbeitszeitsituation während temporären Einsätzen könen Sie sich auch an die IGA (061 683 93 54) wenden.
Kosovo-Flüchtlinge
Während des Krieges in Kosovo wandten sich verzweifelte IGA-Mitglieder an das Sekretariat mit der Bitte, etwas für ihre geflüchteten Familienangehörigen zu unternehmen, damit sie in die Schweiz gelangen könnten. Die IGA hat daraufhin eine Liste der Betroffenen in den verschiedenen Lagern zusammengestellt und versuchte, für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine Einreisebewilligung für die insgesamt 54 Angehörigen von IGA-Mitgliedern zu erhalten.
Die Reaktion seitens der Behörden war deprimierend: Keine einzige Einreisebewilligung wurde ausgestellt. Tage- und wochenlang wurden die Dossiers zwischen Basel und Bern hin- und her geschoben, bis schliesslich eine negative Antwort eintraf. In der Zwischenzeit wurden die Flüchtlinge in verschiedene Länder ausgeflogen, einige kehrten nach Kosovo zurück oder kamen auf gefährlichen Schleichwegen zu ihren Angehörigen in die Schweiz.
Die ganze Aktion hinterliess ein Gefühl der Ohnmacht und machte bewusst, dass sich die humanitäre Begründung des Krieges durch die westlichen Länder bezüglich der Aufnahmebereitschaft gegenüber Flüchtlingen als blosse Rhetorik herausstellte.
Café philo.sophes: - Neue Veranstaltungen
Ab Oktober finden im Café philo.sophes wieder philosophische Veranstaltungen statt. Die Gruppe curpaqpaq zeigt zuerst einen Kurzfilm zum jeweiligen Thema. Mit dem Kommentar eines Gastes beginnt anschliessend eine offene Diskussion. Dem Publikum wie dem Gast wird der Film erst am Abend bekanntgegeben.
Wer sich für das neue Programm interessiert, wende sich an das Arbeitslosenkomitee: 061/ 691 51 41.
Geld für die Armen!
Die schweizerische Erwerbslosen-Koordination ?Die Erwerbslosigkeit bekämpfen, nicht die Erwerbslosen? lanciert eine Petition. Im Hinblick auf die Konstitution des neugewählten Parlaments fordern die Erwerbslosen eine ?Prämie 2000?: Anlässlich des ?Jahrtausendwechsels? sollen alle, deren Einkommen unter 3000 Franken monatlich beträgt, aus den Mitteln des Bundes ein einmaliges Geschenk von 2000 Franken erhalten.
V.E.T.O. formell gegründet
Am 16. Oktober wurde in Lutterbach (F) die Vereinigung der Erwerbslosen-Initiativen der Triregio Oberrhein V.E.T.O. formell gegründet. Mit der Hinterlegung der Statuten in den drei Mitgliedsländern kann die Vereinigung nun als offizieller Gesprächspartner für die nationalen Behörden und insbesondere die EU in Brüssel auftreten.
Eine Arbeitsgruppe hat Mitte November damit begonnen, Erwerbslosen-Projekte zusammenzutragen und zu entwickeln, für die aus den Mitteln des EU-Regionalfonds Geld mobilisert werden soll.
Die nächste Versammlung findet am 10. Dezember in Lörrach statt. Im Anschluss ist eine Kundgebung im Rahmen des europäischen Aktionstages gegen Erwerbslosigkeit und Armut geplant.

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Gschängg-Tuusch Aktion
für Kinder von 3 bis 10 Jahre:
Aus zwei nicht mehr benützten Spielzeugen mache ein - für Dich - neues! Dabei erhält, dank Deiner Mithilfe, jedesmal ein Kind in einer schwierigen Situation erst noch eine Spielsache geschenkt!

Und so funktioniert?s: bringe die von Dir nicht mehr benötigten Spielsachen an eine der folgenden Abgabestellen:

Elisabethenkirche, Elisabethenstr. 14, 4051 Basel:
Mittwoch, den 8. Dezember 14 bis 17 Uhr
Stadtladen, Untere Rebgasse 31, (beim Claraplatz):

Bis 10. Dezember 1999 jeweils
Dienstag bis Freitag von 10 Uhr bis 18 Uhr 30,
Samstag 10 Uhr bis 16 Uhr.
Ausgabe:
Für zwei nicht mehr benötigte Spielsachen (nur in gutem Zustand) erhältst Du einen Bon, mit dem Du dann in weihnachtlicher Stimmung am Mittwoch, den 22. Dezember 1999 in der Elisabethenkirche von 14 bis 16 Uhr aus allen eingebrachten Spielsachen ein Spielzeug auswählen kannst.

Der Überschuss an eingebrachten Spielsachen geht an Kinder, die in armen Verhältnissen aufwachsen müssen. Entsprechend den eingegangen Spielsachen werden die Bons an Familien vergeben, die sich mangels Einkommen oder aus anderen Gründen nicht am Weihnachtsrummel beteiligen können. Ungefähr jedes zehnte Kind lebt auch bei uns in armen Verhältnissen! Über 100 000 Kinder leben in der Schweiz in Familien, welche von Armut und Erwerbslosigkeit betroffen sind. Wir wollen mit unserer Aktion diesen Kindern in den Weihnachtstagen eine kleine Freude bereiten und unsere Solidarität zeigen.

Der Gschängg Tuusch wird organisiert von:
Offene Kirche Elisabethen, Stadtladen und Arbeitslosenkomitee Region Basel.

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Strafe statt Belohnung für Integrationsarbeit? 
Integrationsleitbild Basel-Stadt:
Das von der Basler Regierung verabschiedete Integrationsleitbild ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Doch es lässt auch Mängel erkennen, welche die angestrebte Integration erschweren statt erleichtern.
Mit dem basel-städtischen Integrationsleitbild sind bisher kaum erwartete Fortschritte in der Auseinandersetzung mit der Integrationsproblematik angebahnt worden. Ein regelrechter Paradigmenwechsel hat insofern stattgefunden, als vermehrt nicht die Defizite der ImmigrantInnen in den Mittelpunkt der Wahrnehmung gestellt werden, sondern ihre Fähigkeiten und Ressourcen. Durch diese neue Optik sollen besonders die MigrantInnen ermutigt werden, eigene Integrationsleistungen zu erbringen. Selbst Bundesmittel gemäss ANAG (Ausländer- und Niederlassungs-Gesetz) sollen zur Verfügung stehen.
Der Sinneswandel der politischen Behörden spitzt zugleich die Konflikte zwischen wirtschaftlicher, politischer und kultureller Integration zu: Das Engagement und die Freiwilligenarbeit der ImmigrantInnen werden zwar ausdrücklich gewünscht, ja sogar gefordert, die entsprechende Anerkennung bleibt bislang jedoch auf verbale Bekenntnisse beschränkt.

Zum Beispiel G.T.
G.T. kam 1985 als Flüchtling in die Schweiz. In seiner Heimat war er zunächst stellvertretender Leiter und Lagerverwalter einer Teefabrik, bis kurz vor seiner Flucht verantwortlicher Betriebsleiter der Druckerei der grössten Tageszeitung seines Heimatlandes. Seine Frau und ihre beiden Kinder kamen 1992 nach. Die Tochter und der Sohn gehen mittlerweile ins Gymnasium. Von Anfang an kümmerte sich G.T. neben verschiedenen Jobs im Gastgewerbe und in der Hotellerie um seine Landsleute. Von 1990 bis 1997 war er im Asylbewerberheim einer Basler Vorortsgemeinde tätig.
In verschiedenen Flüchtlings- und Sozialorganisationen steht G.T. mit seinem über viele Jahre angeeigneten Wissen und seiner Erfahrung bis heute Ratsuchenden aus verschiedenen Ländern zur Seite: Von der Hilfe bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche bis zur Beratung in Arbeits-, Aufenthalts- und Asylrechtsfragen. G.T. ist sich auch seiner eigenen Rechte bewusst und setzt sich für deren Durchsetzung ein.

Bestrafung statt Belohnung?
Seit einigen Jahren ist der 54jährige G.T. arbeitslos. Die fünf kleinen Teilzeit-Jobs, die er zur Zeit ausübt, reichen hinten und vorne nicht, um ihn und seine Familie über Wasser zu halten. Die dadurch entstandene Fürsorge-Abhängigkeit gefährdet nun seine Aufenthaltsbewilligung: Wenn ihm aber aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation die Niederlassung verweigert wird, droht im schlimmsten Fall der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. G.T. und seine Familie müssten die Schweiz verlassen!
Eine Vollzeitstelle würde zwar die Aufenthaltsfrage lösen, dafür würde aber die Integrationsarbeit, die er zur Zeit für mehrere soziale Institutionen und Organisationen leistet, erschwert, wenn nicht verunmöglicht. Auch wenn G.T. – ?Ich kann nicht einfach zu Hause herumsitzen? – diese eben in seiner Freizeit leisten würde.
Die Situation von G.T, verkörpert den zentralen Widerspruch von ?Strafe statt Belohnung? des im Integrationsleitbild deklarierten Konzepts: Der Chef des federführenden Polizei- und Militär-Departements (PMD), Jörg Schild, will neue Wege der Integrationspolitik einschlagen, während die ihm unterstellte Fremdenpolizei einem engagierten Integrationsarbeiter wie G.T. jederzeit die Aufenthaltsbewilligung entziehen kann – als negative Integrationsleistung, gewisser-massen.
Manfred Reist

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Schule beendet - was kommt nun?
Projekt LOTSE
Lotse ist ein einjähriges Bildungs- und Arbeitsprojekt für fremdsprachige Jugendliche. Das heisst Jugendliche, welche die Schule beendet haben aber keine (An-)Lehre gefunden oder sie abgebrochen haben und jetzt arbeitslos sind. Du besuchst zwei Tage pro Woche die Schule mit den Fächern Deutsch, Rechnen, Berufskunde und Allgemeinbildung. Drei Tage arbeitest Du in einem externen Betrieb, der in einem direkten Zusammenhang zu Deinem Berufswunsch steht. Die Motivation, einen Beruf erlernen zu wollen, soll gefestigt und bestätigt werden. Lotse setzt sich das Ziel, dass alle KursteilnehmerInnen am Ende des Projektes eine Lehrstelle gefunden haben.
Fremdsprachige Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren, die ihre obligatorische Schulzeit beendet haben und im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, können sich unter dieser Adresse anmelden:
LOTSE, Eulerstrasse 9, 4051 Basel. Tel.: 271 04 56; Mo-Fr von 9- 12 Uhr.

IMPRESSUM A-POST, Bulletin der Arbeitslosen-Selbsthilfe Basel und der Interprofessionellen Gewerkschaft der ArbeiterInnen IGA
Herausgeberin: Arbeitslosen-Komitee Basel, Postfach 279, 4005 Basel

Jahresabo-Preis: Einzel Fr. 20.–, Institutionen Fr. 50.–. Spenden auf PC-Kto. 40-31172-6 l

Redaktion: Manfred Reist, Claudia Studer, Cathérine Merz, Hans-Georg Heimann, Greifengasse 7, 4058 Basel
Tel. 061-691 24 36, Fax 061-693 40 47, e-mail: heimann@viavia.ch

Druck: Phönix-Druck Genossenschaft, 4057 Basel

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