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<< Wann kommt das Taggeld? Gibt es Vorschuss? | ALV | versicherter Verdienst >>

Taggeld und Beiträge an Sozialversicherungen

Gerechnet wird in Arbeitstagen einer 5-Tagewoche. Im Gegensatz zu Kranken- und Unfalltaggeldern, welche i.d.R. in Kalendertagen ausbezahlt werden, zahlt die Arbeitslosenversicherung für eine Woche 5 Taggelder.

Die Höhe des Taggeldes beträgt entweder 70 oder 80% des versicherten Verdienstes plus den Zuschlag für Kinder- und Ausbildungszulagen.

70% bei Personen, welche keine Kinder haben und einen Lohn, resp. versicherten Verdienst vor der Erwerbslosigkeit von über Fr. 3'797.- hatten (Stand Apr. 11).

80% bei den restlichen Peronen.

Abüge vom Taggeld

Vom Taggeld werden die Beiträge an die

  • AHV
  • berufliche Vorsorge
  • Nichtbetriebsunfall

abgezogen.

Während dem Taggeldbezug sind Sie somit gegen Unfälle versichert. Es entstehen auch keine Beitragslücken bei der AHV. Die Beiträge für die berufliche Vorsorge beinhalten jedoch keine Beiträge für das Alter (Alterssparen), sondern sind Beiträge an die Risikoversicherung der beruflichen Vorsorge für Invalidität und Tod. Das heisst im Falle einer während der Erwerbslosigkeit entstandenen Invalidität, erhalten Sie auch eine kleine BVG Rente.

Mit dieser Höchstzahl an Taggeldern muss man/frau zur Zeit (2012) rechnen:

Höchstzahl der Taggelder

Alter/IVUnterhaltspfl. ggü. KindernBeitragszeitHöchstanspruch
bis 25-jährignein12 - 24 Mte.200 Tgg
 ja12 - 17.99 Mte.260 Tgg
 ja18 - 24 Mte.400 Tgg
    
25- bis 55 jährigegal12 - 17.99 Mte.260 Tgg
 egal18 - 24 Mte.400 Tgg
    
über 55 jährigegal12 - 17.99 Mte.260 Tgg
 egal18 - 23.99 Mte.400 Tgg
 egal24 Mte.520 Tgg

Wartezeiten

versicherter Verdienstallgemeine Wartetage
 ohne Unterhaltspflichtmit Unterhaltspflicht
unter CHF 300000
CHF 3001-500050
CHF 5001-7500105
CHF 7501-10416155
ab CHF 10417205

Besondere Wartetage

Bedingungenbesondere Wartetage
Beitragsbefreit infolge Schule, Umschulung, Weiterbildung120*
Beitragsbefreit aufgrund Krankheit, Haft, Trennung/Scheidung, Wegfall IV-Rente etc. rückkehrende Auslandschweizer aus einem Drittstaat5*
  • unabhänig vom Alter, Unterhaltspflicht oder Berufsabschluss

Beitragsbefreiung wegen Ausbildung oder im Anschluss an eine Berufslehre

 Alter
 < 20 Jahre20-25 Jahre> 25 Jahre
Art der Ausbildungo.Kindm.Kindo.Kindm.Kindm./o.Kind
ohne Ausbildung Ausbildung abgebr. (BZ nicht erfüllt)120 Tg CHF.434.-120 Tg CHF.868.-120 Tg CHF.1'107.-120 TG CHF.2'213.-120 Tg CHF.2'213
Beruflehre (BZ erfüllt)- ohne Fähigkeitsausweis - abgebrochen0 Tg CHF.434.-0 Tg CHF.868.-0 Tg CHF.1'107.-0 TG CHF.2'213.-0 Tg CHF.2'213.-
Matura (ohne Berufsmatura)120 Tg CHF.1'378.-120 Tg CHF.2'756.-120 Tg CHF.1'378.-120 TG CHF.2'756.-120 Tg CHF.2'756.-
Berufslehre mit Fähigkeitsausweis, Berufsmatura (BZ erfüllt)0 Tg CHF.1'378.-0 Tg CHF.2'756.-0 Tg CHF.1'378.-0 TG CHF.2'756.-0 Tg CHF.2'756.-
Abgeschlossene Ausbildung z.b. Handelsschule (BZ nicht erfüllt)120 Tg CHF.1'378.-120 Tg CHF.2'756.-120 Tg CHF.1'378.-120 TG CHF.2'756.-120 Tg CHF.2'756.-
Hochschulabschluss oder gleichwertige Ausbildung  120 Tg CHF.1'660.-120 TG CHF.3'320.-120 Tg CHF.3'320.-

Beitragsbefreiung aus anderen Gründen
(Pauschalen und bes. WT-KS ALE C122)

Ausbildungsniveau<20 Jahre>20 Jahre
ohne Ausbildung5 Tage CHF.868.-5 Tage CHF.2'2213
Fähigkeitsausweis, Matura, Berufsmatura, Handelsschule, abgeschl. Ausbildung5 Tage CHF.2'756.-5 Tage CHF.2'756.-
Hochschulabschluss oder geleichwertige Ausbildung 5Tage CHF.3'320.-

1Bei Unterstützungspflicht gegenüber Kindern gelten die doppelten Ansätze.
2War der vor der Erwerbslosigkeit erzielte Lehrlingslohn höher als 1'378.- pro Monat (ab 25 Jahren 2'755.-), so ist dieser Verdienst massgebend (also 80% davon).

  • Nach Beitragsbefreiung wegen Krankheit, Unfall, Gefängnis, Auslandsaufenthalt, persönlichen Gründen und nach einer Erziehungsperiode:

Die Taggelder werden erst nach Bestehen einer Wartezeit ausbezahlt!


Gesetzliche Grundlagen:


Forumsbeiträge

Ich warte seit Monaten auf das Taggeld — 18 März 2007, 12:12 — eddy

Muss ich mir das gefallen lassen?
Wie kann ich den Entscheid der Kasse beschleunigen? Ich warte seit 2 Monaten auf mein Taggeld. Wenn ich frage, heisst es, man müsse noch etwas abklären. Kann ich einen Vorschuss beziehen? Mir wurde gesagt, dass ich mich halt bei der Sozialhilfe melden müsse, wenn ich kein Geld habe. Was muss ich machen?

Ich warte seit Monaten auf das Taggeld — 18 März 2007, 12:13 — kst

Antwort: Verzögerungen bei der Bearbeitung können auftreten u.a. in folgenden Fällen: es fehlt noch ein Formular, z.B. Arbeitgeberformular. Die ehemalige Firma muss dieses ausgefüllt zurückschicken. Darin sind Angaben über den erhaltenen Lohn, Kündigungsgründe etc. zu machen.
Falls der ehemalige Arbeitgeber nicht reagiert, weil unauffindbar, dann kann der/die Versicherte mit den Lohnausweisen das Arbeitsverhältnis belegen und die Angaben zum Lohn machen. So wäre einer Ausrechnung des Taggeldes möglich.
Falls der Grund für die Verzögerung darin liegt, dass die Kasse oder Amtsstelle prüft, ob ein Selbstverschulden der Arbeitslosigkeit vorliegt, (Abklären der Umstände, die zur Kündigung führten). kann dies eine Zeit dauern. Da die maximale Dauer der Sanktion 60 Taggelder beträgt, wäre aber spätestens danach ein Vorschuss möglich, sofern die alle anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Auf jeden Fall muss das Amt die versicherte Person informieren, weshalb es zu der Verzögerung kommt. Falls keine Auskunft erhältich ist, kann die versicherte Person Einsicht in sein Dossier verlangen. Das Recht besteht. gemäss Datenschutzgesetz. Falls reine Willkür vorliegt, könnte eine Aufsichtsbeschwerde gemacht werden.

Berechnung des Taggeldes — 20 März 2007, 16:45Walterch

Wie berechnet eigentlich eine Arbeitslosenkasse das Taggeld aus dem versicherten Verdienst? Beispiel: Versicherter Verdienst Brutto: Fr. 6811.- Versicherter Verdienst Netto: Fr. 5448.80 (Es sind also wegen der Ausbildungszulage für meine Tochter 20% abgezogen worden und im versicherten Verdienst Brutto und Netto ist der 13. Monatslohn enthalten, desshalb bekomme ich 80% Ich bin über 55 Jahre alt) Meine Frage: Was für ein Taggeld ergibt sich eigentlich aus diesen Angaben? Wie wird das berechnet? Wie lautet die Formel der Berechnung? Wie wird das von der Arbeitslosenkasse aufgelistet? Wird die Ausbildungszulage separat aufgelistet. Werden noch andere Sachen oder Posten aufgelistet? Danke für eine eventuelle Beantwortung. PS: Ich habe sehr lange im Internet recherchiert um dies herauszufinden und hatte keinen Erfolg, darum wende ich mich an dieses Forum.

Berechnung des Taggeldes — 20 März 2007, 16:46KST

Antwort Die Kasse füllt ein Ausrechnungsblatt aus, aus dem die Berechnungsgrundlage des Taggeldes hervorgehen sollte. Lassen Sie sich dieses von der Kasse zeigen.
Als erstes wird geschaut, welcher Lohn Sie in dem Bemessungszeitraum für die Versicherung hatten. Dies geschieht anhand der Angaben, welcher Ihr vorheriger Arbeitgeber auf dem Arbeitgeberformular für die Versicherung gemacht hat. Zum Lohn werden 13ter und andere ahv-pflichtige Zulagen dazugerechnet, nicht jedoch Spesen für arbeitsbedingte Auslagen/Ungemach oder Feriengeld, das mit dem Lohn ausbezahlt wurde.
Dies ergibt den versicherten Verdienst.
Dieser Versicherte Verdienst wird um 80 oder 70% gekürzt, danach durch 21.7 (durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Monat) geteilt, was das Taggeld pro Arbeitstag ausmacht.
Dieses Taggeld erhalten Sie für alle Arbeitstage (Montag-Freitag) in dem entsprechenden Monat, in dem Sie voll erwerbslos gemeldet sind.
Die Ausbildungszulage oder die Kinderzulage werden separat je Arbeitstag ausbezahlt und richten sich nach den Ansätzen des Kantons.

Lohnfortzahlungspflicht/Krankentaggeld — 17 Dezember 2007, 16:38Lara

Guten Tag,
meine Frage;
Sind Lohnfortzahlungen während Wartefristen der Versicherung Sozialabzugpflichtig?
Die Krankenversicherungen zahlten ab dem 181.Tag an meinen Arbeitgeber den Bruttolohn mir zahlte der Arbeitgeber jdoch nur den Nettolohn, ich bin der Meinung dies ist nicht korrekt.
Besten Dank für Ihre Antwort.

Lara

Berechnungen und Mutterschaftsvereinbarung — 25 Januar 2008, 11:23Larissa

Guten Tag
Ich erhalte nach dem Mutterschaftsurlaub und n. Sperrfrist von 16 Wochen die Kündigung. Ich war vor der Mutterschaft zu 100% arbeitsfähig. Wegen Betreuungs-Engpässen kann ich während der Kündigungsfrist nur mit 60% arbeiten. Wird bei der Berechnung des Taggeldes der letzte Monatslohn massgebend sein plus die letzten 6 Monate? Haben Sie ein Rechnungsbeispiel? Und zweite Frage; Was ist wenn ich eine neue Mutterschaftsvereinbarung unterschreibe wo die 60% festgehalten werden, wirkt sich dies nachher für die ALV nachteilig für mich aus? Ich habe ja immer noch mein 100%Arbeitsvertrag. Besten Dank für die rasche Antwort. Larissa

Arbeitslos und jetzt schwanger — 19 März 2008, 12:35Alexandra

Guten Tag
Ich bin seit kurzem schwanger und habe jetzt Panik, dass ich verkürzte Taggelder erhalte. Kann die Kasse mich kürzen oder sogar sperren? Was muss ich tun? Im wohne im Kanton Zürich. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Leistungen Taggeldversicherung — 09 Februar 2009, 11:47Monika

Guten Tag

Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig. Trotz Arbeitsunfähgkeitszeugnissen von MEHREREN Ärzten lehnt meine Taggeldversicherung die Leistungen ab; nach einer vertrauensärztlichen Untersuchung (welche allerdings schon Monate zurückliegt) ist sie der Ansicht, dass ich arbeitsfähig bin. Nun bin ich seit 2 Monaten ohne einen Rappen Einkommen und weiss nun wirklich nicht mehr, wie ich meine monatlichen Zahlungen tätigen soll. Was kann ich als Sofortmassnahme tun um meine Rechnungen zu zahlen? Wie kann die Taggeldversicherung dazu getrieben werden, die Arbeitsunfähgkeitszeugnisse meiner Ärzte ernst zu nehmen und die Taggelder umgehend auszuzahlen?

Bersten Dank
Monika

ALV-Kasse — 25 Februar 2009, 12:51Devil

guten Tag
Kann mir jemand in diesem Forum miteilen, welche ALV- Kasse unproblematisch ist, da der zukünftige Stellensuchende die Wahle der Kasse hat.

Versicherter Verdienst — 05 März 2009, 15:03Endres Peter

Meine ALK behauptet, dass vom AG bezahlte Fam.- und Kinderzulagen gemäss AVIG nicht zum versicherten Verdienst gehören. Wo kann ich das nachlesen? Diese Lohnbestandteile machenn in meinem Fall zusammen über 2000 Franken montlich aus, wurden beim 13. Gehalt ebenfalls mitgerechnet und waren AHV-pflichtig. Was soll ich unternehmen?
Vielen Dank, Peter

taggelder bei temporärer arbeit — 27 März 2009, 19:39glauser romano

ich kann meinen Beruf als bauschreiner/monteur wegen einer nierenschädigung nicht mehr ausüben. zur zeit bin ich am stempeln ALV. wie wird das taggeld berechnet? nach stundenansatz und möglichem jahresverdienst möglicher bruttolohn monatlich bei 170h nach arbeitsvertrag 6120.-) oder nach bruttojahreseinkommen gemäss lohnausweiss 49400.-.

Arbeitslosenkasse — 15 Juli 2009, 22:26Peter Müller

falls jemand mal Arbeitslos wird, wählt lieber Amtliche Arbeitslosenkassen die sind viel kompetenter und ihr Dossier wird schneller bearbeitet,im gegensatz zu private Arbeitslosenkassen wie z.B UNiA.Ich persöhnlich habe sehr schlechte erfahrungen gemacht mit UNiA Arbeitslosenkasse musste 2Monate auf das Taggeld warten ohne begründung!Hatte früher positive Einstellung zur UNiA aber jetzt nicht mehr. Macht nicht den gleichen fehler wie ich...ciao zusammen.

Taggelder — 03 November 2009, 10:49Satish D.

ich hatte versichertes Lohn vom 6500.-- Fr. Der wurde zurückgesetzt auf 5800.-- und wurde im Vertrag einen Boni eingebaut. Der Boni vom Jahr 2007 wurde im Jahr 2008 ausbezalt. Seit 1. September 2009 bin ich nun Arbeitslos. Beim RAV wird nun nur mein Versichertes Lohn vom 5800.-zurückgerechnet auf ein Jahr berücksichtigt. Ich bin der Meinung, dass das Boni, wofür ich die Steuern auch als Verdinest vom Jahr 2008 bezahle, in der Taggeldberechung berücksichtigt werden muss. Bitte um Ihr Rat. mfG

Taggeld — 17 Januar 2010, 17:57Janeyla

Taggelder gleich wie EO? — 25 Januar 2010, 05:31Markus

Guten Morgen
ich habe nach meinem Studienabschluss einen Monat Zivildienst (EO Taggeld Ansatz Fr. 192.-) geleistet. Ausserdem arbeitete ich während dem Studium noch ein bisschen. Da ich keine Arbeit gefunden habe meldete ich mich bei einer Arbeitslosenkasse an. Letzten Mt. bekam ich die Abrechnung; Taggeld Fr. 122.40. Sollte das Taggeld der EO nicht mit der der Arbeitslosenkasse überein stimmen? Immerhin hatten beide die selben Unterlagen verlangt.
Gem. AVIG ist der Pauschalansatz nach Bachelorabschluss Fr. 153.-
Ich bin auch noch Unterstützungspflicht gegenüber meinem Kind ...
Die Differenz zw. EO und AK finde ich beträchtlich, waren es doch die selben Ausgangslagen.
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Eine Verfügungsanforderung werde ich mal senden.
MfG

Taggelder trotz nebenjob! — 04 Februar 2010, 18:58Marc

Hallo

Ich habe bis ende 2009 100% gearbeitet. Nebenbei seit ca. ende Aug. 2009 hatte und habe noch ein nebenverdienst als selbstständig-erwerbende!

Da ich die 100% nicht mehr habe, meldete ich mich bei der ALK! Für die 100% stelle wurde die arbeitgeberbescheinigung vom ehem. Arbeitgeber ausgefüllt. Nun soll auch noch eine Arbeitgeberbescheinigung für die nebenstelle ausgefüllt werden. Das verstehe ich nicht!!! Das geht doch denen nix an!
Ich beantrage Taggelder vom 100% job und die wollen sogar wissen, was ich nebenbei noch verdiene???
Das eine hat doch nix mit dem anderen zu tun??!!

wer kann helfen??

Arbeitslos nach Geburt — 21 Februar 2010, 17:11Anneliese Schad

Ich arbeitete bis Mitte Dezember in einer Firma zu 80%, die Überstunden für Samstagarbeit wurden mir jeden Monat ausbezahlt. Die Stelle wurde aber bereits im Oktober, als ich noch nicht gesagt habe, ob ich weiterarbeiten kann oder wie es nach der Geburt aussieht, ausgeschrieben und per 1. Dezember eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Am 16. Januar kam meine Tochter zur Welt und ich weiss jetzt wirklich nicht, wie es weitergeht. Die 98 Tage Mutterschaftsurlaub enden am 23. April, Schutz vor Kündigung hätte ich aber bis am 7. Mai. Dann könnte mir gekündigt werden (2 Monate) auf Ende Juli. Wer bezahlt aber in dieser Zeit meinen Lohn? Mein Job ist ja vergeben, Ersatzarbeit ist keine vorhanden und ich bin noch voll am stillen (und geniesse es sehr). Wer kündigt jetzt wann und wem? Immer wieder steht, ich solle auf keinen Fall künden, aber dann hätte ich ja einen grossen Lohnausfall, denn der AG muss ja nicht bezahlen, wenn ich nicht arbeite. Auf welchen Termin müsste ich mich bei der ALV melden und habe ich da eine Sperrfrist? Ich habe wirklich alles durchsucht aber so ganz schlau bin ich nicht geworden und hab immer Angst, einen wichtigen Termin zu verpassen. Es heisst auch irgendwo, ich müsse 8 Wochen nach der Geburt mit der Stellensuche anfangen wenn ich ALV beantragen möchte, stimmt das? Und noch die letzte Frage: werden die Arbeitslosen-Gelder anhand des gesamten Einkommens (inkl. der Überstunden) gerechnet oder nur gem. Vertrag (80%)?
Danke für Ihre Hilfe, ich sehe wirkich nicht mehr weiter?

Anrechnung der Einstelltage — 25 Februar 2010, 10:26Marille19

Wie kann ich das verstehen?
Einstelltage werden mit anspruchsberechtigten kontrolltagen getilgt indem sie der Höchstzahl Tagegelder angerechnet werden.
Verstehe ich das richtig ich bekomme nicht gar kein geld für die zeit sondern ein geringeres Tagegeld?

4. Berechnung Taggeld — 05 Juni 2010, 11:37Fredy Wymann

Es wird nicht um 78/80% gekürzt, sondern auf!

Berechnung Taggelder — 08 Juni 2010, 23:41Juanito

Wenn ich eine monatliche Teil-Pensionskassen-Rente beziehe (weniger als Fr.500.00), wird mir dieser Betrag vom Taggeld abgezogen?

Taggeldversicherung — 22 Juni 2010, 19:54Eliana

Ich bin Arbeitslos und beziehe Geld von der ALK. Bei Krankheit zahlt die Kasse 1 Monat ALE. Nun möchte ich eine Taggeldversichrung abschliessen die nicht zu teuer ist. Beim letzten Arbeitgeber wurde ich nicht informiert dass ich eine Abredeversicherung machen kann. Spätestens nach 3 Monaten erlischt dieses Angebot. Bei der Krankenkasse nachgefragt, Anwort: Für Arbeitslose gibt es bei keiner Krankenkasse eine Taggeldversicherung. Kann mir jemand weiterhelfen?

Rahmenfrist — 13 Juli 2010, 11:45jenny

Kann ich hier mal kurz eine Frage zum Anspruch über Arbeitslosenentschädigung stellen?

Ich arbeitete von 2000 bis 2006 80%. Ich bin dann im Oktober 06 auf eine einjährige Weltreise und habe dann im November 07 ein Kind bekommen. Im September 08 hab ich mich arbeitlos gemeldet und im Januar 2010 eine befristete 60%-Stelle angetreten. Nun teilte man mir mit, dass diese Stelle nicht verlängert wird, dh. die Stelle läuft im Ende Dezember 2010 aus.
Beim letzten RAV-Termin meinte mein Berater noch, dass ich ja dann bei nicht verlängerung keinen neue Rahmenfrist hätte. Heisst das nun, dass ich ab Janaur 2011 noch drei Monate Taggelder bekomme und dann ist Ende aus und vorbei mit Arbeitslosenunterstützung?
Besten Dank für eine Antwort, wenn sich da jemand auskennt

RAV-schwanger — 20 August 2010, 22:51sara

Hallo Leute

Ich bin zurzeit arbeitslos und beim RAV angemeldet. Ich bin jetzt nur noch bis zum Juni 2011 und dann bin ich fertig. Nun bin ich schwanger und ich würde das Baby so im Juni bekommen. Wie würde es weiter gehn??? Von wem werde ich dann Geld bekommen. Kann ich trotzdem weiter beim RAV bleiben, auch wenn mein Rahmenfrist zu Ende ist??? Ich würde mich freuen, wenn ich weiter geholfen werde...Gruss

tag gelt — 27 Februar 2011, 17:09Beat

hallo wurde per ende sepdember gekündingt.weil hate starke smerzen in ruken bereich,bis bein lemungen ,nach par mal arzt besuch nat mir tableten und sprize direckt in rucke abr hat nchit gebrach,tan ich habe arzt ge weckselt und war gleich wie bei erste arzt kontrole tablete sprize kortizon und dan ich habe selber werereinbart termin mit neurohirurg termin ,neurohirurh fest stelte das band scheibe mus schnell als möglich operiren ,ich habe getan ich bin operirt mit erfolg und jezt bin arbeit los bei RAV ,rav bezahlt mir nur ein monat lon ,und ich mus noch terapi noch par monate machen und wie weitwr ich weise nicht was sol machen .
mir hat nimann erklert das ich mus tag gelt wesicherung machen.
kan mir jemand beraten was kan machen weiter.das tages gelt bekome . mit freundliche grusse

 schüchtere arbeiter 27 jahre alt Beat.

Erhöhung des Abzuges für Taggeld in der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber — 31 Januar 2012, 09:48Rolf

Mein Arbeitgeber hat mit mitgeteilt, dass ab Salär Januar der Abzug des Taggeldsatzes auf meiner Lohnabrechnung von 0,29 % auf 0,48 % erhöht wird. Die Begründung ist, dass viel mehr Mitarbeiter krank waren in der Vergangenheit. Ist für mich nicht logisch, da der Arbeitgeber ja eine Kollektiv Versicherung mit der Versicherung abgeschlossen hat und wenn die ihre Sätze nicht geändert hat, darf er das doch auch nicht, oder ?

Formular — 23 November 2013, 09:18E. Müller

Guten Tag
Wem sende ich das Formular "Angaben der versicherten Person für den Monat xx"?
Dem RAV-Berater oder Arbeitslosenkasse?

Arbeitlosigkeit — 13 Januar 2014, 23:07Annemarie Stahel

Wenn ein Jamaikaner eine Schweizerin heiratet und jetzt mit ihr hier lebt, auf Jobsuche ist, jedoch bis jetzt keine Stelle gefunden hat: hat er Anrecht auf Taggeld der AHV

Menge der Taggelder — 23 November 2014, 20:06S. Pit

Ich war in einem Temporärvertrag als er auslief war ich im 7 Monat schwanger. Auf Rat hin hatte ich mich trotzdem im September 13 arbeitslos gemeldet musste jedoch keine Bewerbungen schreiben, weil man im 3 Trimester als unvermittelbar gilt. Nach der Geburt meines Kindes habe ich von der AHV Mutterschaftsgeld erhalten für 14 Wochen. Die Bestimmungen sagen, dass falls man die Arbeitslosigkeit nicht unterbricht müsste man ab der 7. Woche nach Niederkunft wieder Bewerbungen schreiben. Das war mir zuviel und deshalb hatte ich mich abgemeldet. Nun habe ich mich erst im Sommer wieder um Arbeit bemüht und meine Auszeit (Februar-September 14) ohne Lohn und Taggeld genossen. Per Oktober 14 habe ich mich wieder Arbeitslos gemolden. Nun zählt die Kasse bei der Anzahl der Taggelder diese Zeit zwischen Februar (Ende Mutterschutz) bis Oktober mit. Die Anzahl der Taggelder beginnt nun ab Oktober nicht wieder von Neuem. Kann das sein, das ist doch diskriminierend - kann es kaum fassen?! Kennt sich da jemand aus?

Berechnung ALE — 20 Februar 2015, 16:31Silvio R.

Am 23.12.2014 ist meine Rahmenfrist abgelaufen und das war auch mein letzter Arbeitstag. In den zwei Jahren zuvor habe ich "weit" mehr als die verlangten Monate gearbeitet - und auch einen höheren Verdienst erzielt (der Stundenlohn wurde nach oben angepasst). der gesamte Dezember wird jedoch pauschal mit dem selben Tagessatz abgerechnet wie in der vorherigen Periode. Ist das richtig?

Berechnung ALE — 20 Februar 2015, 16:40Silvio R.

Nachtrag zur vorherigen Frage: sollte auf der ALK-Abrechnung die Ausbildungszulage des Kindes nicht auch aufgeführt sein?

Taggeldberechnung — 04 April 2015, 17:59Mandy B.

Ich muss mich ab 01.05.15 arbeitslos melden. Habe bis dahin 100% gearbeitet und will mir aber nur noch einen 70-80% Job suchen. Darf das RAV mir das Tagegeld kürzen wenn ich nur noch eine 70-80% Stelle suche.

Kündigung während der Probezeit — 12 April 2015, 20:30Eva S.

Bin seit 11.2013 arbeitslos. Rahmenfrist ist von 27.01.14-26.01.16. Seit März 15 habe ich eine neue Stelle. Bin noch in der Probezeit, habe gemerkt, dass die neue Stelle mich total überfordert und nichts für mich ist. Wenn ich jetzt kündige, kann ich wieder zur RAV? Bekomme natürlich wieder Einstelltage, weil ich selber kündige. Aber da ich noch ein Restanspruch von 127 Tagen habe und ca. 1.5 Monate gearbeitet habe, kann ich meine restlichen Taggelder plus die zusätzlichen 1.5 Monate bis 26.01.2016 beziehen oder?

Stundenlohn — 04 Mai 2015, 21:18Carsten

Guten Tag,
ich habe im Stundenlohn gearbeitet.
Manchmal nur 140 Stunden und manchmal musste ich sogar 360 Stunde in einem Monat leisten.
Auf jede Stunde habe ich Feriengeld bekommen und für jede Stunde musste ich Arbeitslosengeld bezahlen.
Jetzt bin ich Arbeitslos geworden.
Meine Frage: wird das Arbeitslosen Tagegeld für alle Stunden im Stundenlohn bezahlet?
Ich habe die Beiträge auch für ALV für jede Stunde die ich gearbeitet habe zahlen müssen.
Vom Beruf bin ich Elektrotechniker.

Meine E-Mail Adresse: carsten.j@sunrise.ch

Freundliche Grüsse
Carsten

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