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Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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Arbeitsrecht | Konkurrenzverbot › Gleichstellungsgesetz - GlGFRAU und MANN: ob ledig, verheiratet, getrennt, geschieden oder verwitwet, ob schwanger, ob mit oder ohne Kinder…
darf in der Arbeitswelt nur von Erfahrung, Ausbildung, Zuverlässigkeit und Könnnen abhängen.
Inhalt (hide) 1. Der vollständige Gesetzestext2. Links zu GlG-Fällen
3. Stichworte zum GleichstellungsgesetzLohn: Frauen verdienen 30 % weniger als Männer
4. LohnFrauen verdienen 30 % weniger als Männer… So ist es immer noch.
Das Gleichstellungsgesetz verlangt:
In mehreren Kantonen haben die KindergärtnerInnen einen höheren Lohn erreicht. Im Kanton Genf kämpfen die Arbeiterinnen einer Lebensmittelfabrik darum, dass das Gericht die Gleichwertigkeit ihrer Arbeit anerkennt. In unzähligen Verträgen sind Klauseln versteckt, die den verheirateten Männern mehr Lohn zusprechen… Es gibt noch viel zu tun, und die Chancen stehen gut, für Frauen, die gemeinsam kämpfen. Übrigens:
5. KarriereBeide haben den gleichen Beruf, gleichviel Erfahrung, aber sie schneidet die Zwiebeln, er schmeckt die Suppe ab. Sie erledigt die Routinearbeit und er übernimmt die spannenden Fälle.
Sie können sich auf das Gleichstellungsgesetz berufen, wenn Ihnen im Gegensatz zu Ihren Kollegen
In der Schweiz erhalten 29 % der Männer, aber nur 18 % der Frauen eine vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung. Oft bekommen nur Leute mit einer Vollzeitstelle eine bezahlte Weiterbildung. Frauen leisten in der Schweiz 80 % der Teilzeitarbeit. Wenn Sie sich wehren, muss der Arbeitgeber beweisen, dass es ihm nicht möglich ist, den Teilzeiterinnen eine Weiterbildung zu bezahlen. Und noch ein Vergleich: 36.1 % der Männer und 17.4 % der Frauen gehören zum Kader. Familienväter werden weiterhin bevorzugt. Übrigens: MitarbeiterInnengespräche sind heute ein wichtiges Mittel zur Standortbestimmung und Karriereplanung. Bedenken Sie, dass sich Frauen oft zu schlecht verkaufen. Lassen Sie sich beraten. 6. Sexuelle Belästigung“Es war doch nur ein Kompliment…”
Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, für ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu sorgen! Das Gericht kann Ihnen eine Entschädigung zusprechen, wenn der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er Massnahmen getroffen hat, um Sie vor einer sexuellen Belästigung zu schützen.
Stellenantritt 7. Männerbünde… sind ein schwieriges Kapitel.Wenn Sie eine Stelle nicht bekommen und davon überzeugt sind, dass die Absage kam, weil Sie eine Frau sind, dann sind Sie auch durch das Gleichstellungsgesetz geschützt.
Aber:
Nun, manchmal gibt es tatsächlich noch solche Arbeitgeber. Das beweist der Fall einer Frau aus dem Kanton Solothurn, die erfolgreich klagte da ihre Bewerbung mit der Begründung abgelehnt wurde, die Stelle sei mit vielen Überstunden verbunden und daher ihrem vorschulpflichtigen Kind nicht zumutbar… Achtung:
8. KündigungIn der Krise gehört die Frau an den Herd zurück.
Achtung: Gegen eine diskriminierende Kündigung muss innerhalb der Kündigungsfrist Einsprache erhoben werden. Um eine Entschädigung einzufordern müssen weitere Fristen eingehalten werden. 9. KündigungsschutzWer motzt…
Das Gleichstellungsgesetz schützt ArbeitnehmerInnen, die sich wehren mit einem für die Schweiz einmaligen Kündigungsschutz. Das Gericht kann auf Ihre rechtzeitige Beschwerde hin eine provisorische Wiedereinstellung verfügen. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass es sich nicht um eine missbräuchliche Rachekündigung handelt. Wenn die Lage im Betrieb aber unerträglich geworden ist, können Sie auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses verzichten und eine Entschädigung verlangen. Achtung: Der Kündigungsschutz gilt nicht automatisch - er muss innert vorgeschriebenen Fristen verlangt werden. Dieser Schutz gilt auch wenn Sie im Rahmen einer Verbandsklage als Zeugin auftreten. 10. VerfahrenWie können Sie sich wehren?
Wenn viele von einer Benachteiligung betroffen sind, kann eine Organisation, die sich seit mindestens zwei Jahren für die Interessen der ArbeitnehmerInnen bzw. für die Gleichstellung von Mann und Frau engagiert, den Fall übernehmen. Sie müssen sich dann nicht persönlich exponieren!
Übrigens: Frauen sind viel seltener als Männer Mitglied einer Berufsorganisation oder einer Gewerkschaft. Eine bessere gewerkschaftliche Organisation der Frauen wird aber ein wichtiger Schlüssel bei der Eroberung des Gleichstellungsgesetzes und der Gestaltung einer frauengerechten Arbeitswelt sein.
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