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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
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Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

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Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

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Arbeitsgericht

Das Gericht entscheidet aufgrund der Gesetzgebung und der Gesamtarbeitsverträge in Konflikten zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Es richtet nicht darüber, ob eine Bestimmung gut oder schlecht sei. Es handhabt nur die juristische Anwendung. In einer ersten Verhandlung wird meist ein Vergleich angestrebt.

Eine arbeitsrechtliche Forderung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend vor Gericht gebracht werden!

Jeder Kanton hat ein eigener Instanzenweg und -ordnung.

Basel-Stadt

Arbeitsrechtliche Fälle werden vor dem gewerblichen Schiedsgericht verhandelt (Streitwert bis zu Fr. 30'000.--). Das Verfahren ist kostenlos, eine Rechtsvertretung (Anwalt/Anwältin) ist erlaubt.

Gewerbliches Schiedsgericht Basel-Stadt

Basel-Land

Arbeitsrechtliche Fälle werden vor dem zuständigen Bezirksgericht verhandelt. Das Verfahren ist kostenlos, eine Rechtsvertretung ist erlaubt.

Unentgeltliche Prozessführung

Sobald ein/e Anwältin beigezogen werden kann, können Kosten entstehen: Sei es dass man bei einer Niederlage die Parteikosten der Gegenpartei übernehmen muss, sei es dass mann selbst eine/n Anwält/in beiziehen will. Damit jemand nicht aus finanziellen Gründen auf einen Prozess verzichten muss, kann die unentgeltliche Prozessführung beantragt werden. Die Gesuche werden bewilligt, wenn jemand finanziell bedürftig ist und der Fall nicht aussichtslos erscheint.

Achtung: Wir empfehlen in jedem Fall, sich von Beginn weg und das ganze Verfahren hindurch von der Gewerkschaft unterstützen zu lassen. Da Sie Ihr Recht beweisen müssen, sollten Sie, sobald ein Konflikt sich abzeichnet, mit der Gewerkschaft besprechen, wie Sie ein Unrecht am Besten dokumentieren können. Sammeln Sie auf jeden Fall Ihre kompletten Unterlagen: Zahlungsbelege, Kündigungsbriefe, etc.

Nützliche Adressen

Rechtsberatung der Kantonalen Ämter und der Arbeitsgerichte

  • Bei Arbeitsplatz in Basel-Stadt
    Internet: www.awa.bs.ch Utengasse 36, 4005 Basel
    Einzelarbeitsverträge: Tel. 061 267 88 09;
    Gesamtarbeitsverträge allg: Tel. 061 267 88 09
    • Kantonales Arbeitsinspektorat: Tel. 061 267 88 17
    • Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen: Tel. 061 267 88 36
    • Einigungsamt/Tripartite Kommission: Tel.: 061 267 88 36
    • Gewerbliches Schiedsgericht, Bäumleingasse 5, 4051 Basel: Tel. 061 267 63 88
  • Bei Arbeitsplatz in Baselland
    Internet: KIGA Baselland
    Arbeitsvertragliche Rechtsauskunft: Tel. 061 826 77 10
    Kantonales Arbeitsinspektorat: Tel. 061 826 77 92
    Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen: Tel. 061 625 51 11
    Bezirksgericht Arlesheim: Tel. 061 705 61 71
    Bezirksgericht Laufen: Tel. 061 765 37 55
    Bezirksgericht Liestal: Tel. 061 925 57 94
    Bezirksgericht Sissach: Tel. 061 976 90 40
    Bezirksgericht Gelterkinden: Tel. 061 981 12 79
    Bezirksgericht Waltenburg: Tel. 061 961 00 11

Die Sozialversicherungsgerichte beurteilen Fälle zur Arbeitslosenversicherung ALV, zu AHV, Pensionskasse und IV, zur Unfallversicherung und zur Krankenversicherung

  • Sozialversicherungsrecht:
    • BS: Sozialversicherungsgericht BS, Birsigstrasse 45, PF, 4002 Basel, Tel. 061 / 205 58 58
    • BL: Versicherungsgericht BL, Poststrasse 3, 4410 Liestal, Tel. 061 / 925 57 99

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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