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Verkehrte Welt der "Integration"
Zu welch merkwürdigen Blüten der undefinierte Diskurs über die Integration von und zwischen SchweizerInnen und AusländerInnen führen kann, zeigt ein Fall der Arbeitslosenversicherung: Da arbeitet eine Frau seit über fünf Jahren in Basel-Stadt als Putzfrau, zahlt Steuern und Versicherungsprämien. Nach dem Verlust der Stelle meldet sie sich erwerbslos. Sie hat zwei Kinder und kann nur abends arbeiten, wenn ihr Mann zu Hause ist. Nun hat sie eine Stelle nicht antreten können, da sie für den Job zu wenig Deutsch spricht; die Rückmeldung des Deutschkurses, den sie besucht hat, war nicht besonders gut. Deswegen, und weil sie nicht tagsüber in ein Beschäftigungsprogramm geschickt werden kann, wird die Frau aus der Versicherung ausgeschlossen, sprich: Sie bekommt kein Taggeld mehr, bis sie genügend Deutschkenntnisse vorweisen kann. Die Frau hat gegen diese Verfügung Einsprache erhoben. Falls sie damit nicht durchkommen würde, hiesse das, dass alle Fremdsprachigen - auch Welsche, Amerikaner, Tessiner und alle anderen Fremdsprachigen in Basel - um Anspruch auf Versicherungsleistungen zu haben, zuerst einen Deutschtest bestehen müssten. Arbeiten und Versicherungsprämien bezahlen ja - auch ohne Deutsch. Aber Leistungen beziehen nein - nur mit bestem Deutsch. Wir halten Sie auf dem Laufenden... Hans-Georg Heimann
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