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Unbezahlte und bezahlte Arbeit: Kommt Geld kommt Streit?

Das leidige Geld: Test Nr. 10 [1].
Eine Kommission beschliesst, Dir 250'000 DM für ein Projekt zu geben. Wie reagierst Du?
-  Du machst einen Luftsprung, kaufst Champagner und überlegst mit Freundinnen, wie ihr das Geld am besten auf den Kopf hauen könnt.
-  Du freust Dich und beginnst, an dem Projekt ernsthaft zu arbeiten.
-  Du sagst: Verdammt, welches Projekt?
-  Du rufst sofort einen Fachmann an, der Dir bei der leidigen Geldangelegenheit helfen kann - gegen Bezahlung, versteht sich.
-  Ihr plant das Projekt so, dass es jetzt mit diesem Geld länger laufen kann, sofern ihr nur weiterhin unbezahlt arbeitet.
-  Du zahlst dir zuerst einmal für die geleistete Arbeit eine Pauschalsumme aus.
-  Ihr fangt das Projekt an, bezahlt alle beteiligten Frauen und reicht Anträge für Weiterförderungen aller Art ein.
-  Ihr gebt das Geld an eine politische Organisation weiter, die das Projekt durchführen soll.

Unbezahlte Arbeit ausserhalb der Erwerbslosen-Selbsthilfe
In unserer Gesellschaft wird viel unbezahlte Arbeit geleistet: Ohne die unbezahlte Hausarbeit, Familien- und Altenbetreuung, ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten für Vereine oder Organisationen und Hilfeleistungen für Verwandte oder Bekannte könnte unsere Gesellschaft gar nicht existieren. Die ökonomische Wertschätzung dieser Arbeit ist jedoch bis heute gering. D.h. von wenigen Ausnahmen wie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei der AHV abgesehen, gibt es keine materielle Anerkennung. Die unbezahlte Arbeit in einer Erwerbslosen-Selbsthilfeinitiative ist allerdings nicht die typische Form der Freiwilligenarbeit in der Schweiz. Der Soziologe Ueli Mäder zitiert in seinem Buch "Für eine solidarische Gesellschaft" [2] verschiedene Untersuchungen. So entspricht der Wert der Haus- und privaten Betreuungsarbeit in der Schweiz gemäss der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) etwa 100 Milliarden Franken. Im sozialen Bereich haben 1996 Eva Nadai und Beatrice Hess die Freiwilligenarbeit untersucht. Die Autorinnen definieren Freiwilligenarbeit als "unentgeltliche Tätigkeit zugunsten anderer, die im Auftrag einer Organisation geleistet wird". Ihr Fazit lautet: Wer wenig Zeit hat, engagiert sich mehr. Typische Freiwillige im Sozialbereich sind gut ausgebildete, über vierzigjährige Frauen. Freiwillige sind oft schon durch Familie und Beruf stark belastet. Die meisten Freiwilligen sind ferner sozial gut integrierte Menschen. Mäder geht davon aus, dass immer mehr soziale Einrichtungen aufgrund von Budgetkürzungen auf freiwillige Arbeit angewiesen sein werden. 1993 hat eine von Isidor Wallimann geleitete Studie ergeben, dass 23% der Schweizer/innen zwischen 20 und 85 Jahren im Rahmen einer Organisation freiwillige Arbeit leisten. Nach ihrer Motivation befragt, nannten die Freiwilligen das Bedürfnis, soziale Verantwortung zu übernehmen, andere Leute kennenzulernen, sich mit Randgruppen auseinanderzusetzen, Anerkennung zu finden oder einen Ausgleich zur beruflichen Arbeit. Aber auch das Bedürfnis, sich auf einen späteren (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten, wurde genannt. Gemäss Wallimann sind Kreativität und Geselligkeit wichtigere Motive als Edelmut, zusätzlich wächst das Bedürfnis nach Information und Weiterbildung. Einen grossen Nachholbedarf gibt es bei der Anerkennung dieser Arbeit [3]. Eine Gefahr ist, dass die Tätigkeiten der Freiwilligen als billiger Ersatz für staatliche Sozialleistungen und berufliche Sozialarbeit missbraucht wird.

...und innerhalb der Erwerbslosen-Selbsthilfe
Die "unentgeltliche Arbeit zugunsten anderer", scheint die unentgeltliche Arbeit zugunsten seiner selbst auszuschliessen. Dennoch lässt sich oft nicht klar trennen, zu wessen Gunsten eine unbezahlte Arbeit erfolgt. Wer in einer sozialen Institution freiwillig tätig ist, um seine beruflichen Qualifikationen zu erhöhen und einen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben vorzubereiten, hilft sowohl anderen als auch sich selbst. Mit solchen Freiwilligeneinsätzen sind wir der Erwerbslosen-Selbsthilfe schon sehr nahe. Damit der Nutzen für die Freiwilligen jedoch sichtbar und nutzbar wird, muss die Arbeit, ähnlich wie in einem Arbeitszeugnis, dokumentiert und bewertet werden. In Erwerbslosen-Selbsthilfeinitiativen steht die gemeinsame Hilfe zugunsten seiner selbst im Vordergrund. Obwohl Überschneidungen mit klassischer Freiwilligenarbeit vorkommen können und auch wünschbar sind, gibt es wichtige Unterschiede: Es geht darum, für seine eigene Situation Verantwortung zu übernehmen, in eine Verbesserung der eigenen, mit anderen geteilten Situation zu investieren. In der Regel geht es darum, aus einer Not oder einem Mangel heraus eine Verbesserung anzustreben. Das Grundverhältnis unter den Beteiligten ist nicht Wohlfahrt sondern Tausch. Ferner muss davon ausgegangen werden, dass die Aktivist/innen in eher prekären materiellen Verhältnissen leben und dass Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung bei manchen von Ihnen Verletzungen hinterlassen haben. In Bezug auf die materielle Anerkennung lohnt es sich für versicherte Erwerbslose sowie für Sozialhilfeempfänger/innen abzuklären, ob ihr Engagement im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Anerkennung findet (siehe Kapitel 1.5.: "Was steht in den Gesetzen?")

Unbezahlte und bezahlte Arbeit im gleichen Projekt
Viele Selbsthilfeinitiativen zielen darauf ab, nach einer Aufbauphase den Sprung in die bezahlte Arbeit zu schaffen. Hier zeichnen sich zwei Szenarien mit Konfliktpotential ab. Das eine lässt sich so zusammenfassen: Die Projektmitarbeit läuft inhaltlich erfolgreich, doch der Sprung zur Finanzierung wird nicht geschafft. Im anderen Szenario arbeiten viele unentgeltlich am Aufbau mit, bezahlte Arbeit kann aber nur für eine oder zwei Personen generiert werden. Es ist wichtig, dass in beiden Szenarien die professionellen Weggefährten von Beginn weg diese Entwicklungsmöglichkeit transparent machen und bezüglich bezahlter Arbeit keine falschen Hoffnungen wecken. In Projekten, die eine bezahlte Arbeit anstreben, muss daher eine Doppelstrategie verfolgt werden. Die Möglichkeit einer Projektfinanzierung soll mit aller Energie verfolgt werden, gleichzeitig darf die unbezahlte Arbeit gegenüber der bezahlten nicht minderbewertet werden. D.h. unbezahlte Arbeit soll ebenso ernst genommen, sicht- und nutzbar gemacht werden wie bezahlte Arbeit.

Sicht- und Nutzbarmachen der unbezahlten Arbeit
Wenn in einem Projekt unbezahlte Arbeit geleistet wird, sollte diese Aussenstehen-den ebenso sichtbar sein wie die bezahlte Arbeit. Das heisst, dass in Veröffentlichungen, Jahresberichten, Dokumentationen etc. die gesamte geleistete Arbeit sichtbar werden soll. Je nach Zusammenhang kann die Tatsache, dass ein Teil oder die gesamte Arbeit unbezahlt erfolgt, mehr oder weniger betont werden. Quasi als Ausgleich für die Tatsache, dass unbezahlte Arbeit keine materielle Anerkennung findet, hat es verschiedene Initiativen zur Erfassung der unbezahlten Arbeit gegeben. Diese Initiativen zielen darauf ab, dass es künftig zu einer Steuerreform kommen sollte, welche die unbezahlte Arbeit, z.B. in Form von Steuerabzügen, honoriert.

Sozialzeit-Ausweis:
Ein Beispiel dafür ist der Sozialzeit-Ausweis, der von der "Koordination Freiwilligenarbeit im Kanton Bern" erarbeitet wurde. Dieser Ausweis umfasst nicht nur das zeitliche Engagement, sondern enthält auch eine Dokumentation der Tätigkeiten und der Qualifikationen (Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung) [4]. Den Zweck dieses Ausweises beschreibt die Koordination Freiwilligenarbeit im Kanton Bern so: "Dieser Ausweis dient als Beleg bei der Stellensuche oder einem beruflichen Wiedereinstieg. Gleichzeitig dokumentiert er freiwillige und ehrenamtliche Arbeit im Hinblick auf die zukunftsgrichtete Forderung nach einer Anrechnung bei den Sozialversicherungen sowie nach einem Steuerabzug, vergleichbar demjenigen für gespendetes Geld."

Arbeitszeugnis
Für längerdauernde und inhaltlich anspruchsvolle Einsätze empfiehlt die Koordination Freiwilligenarbeit, Arbeitszeugnisse auszustellen. Mit Arbeitszeugnissen hat auch die KONTAKTSTELLE FÜR ARBEITSLOSE gute Erfahrungen gemacht. In einem Arbeitszeugnis steht nicht die Tatsache im Vordergrund, ob eine Arbeit bezahlt oder unbezahlt verrichtet wurde. Im Gegenteil, über den Lohn wird gar nicht gesprochen. Somit wird ein Arbeitszeugnis für unbezahlte Arbeit von einem Zeugnis für bezahlte Arbeit ununterscheidbar. Im Gegensatz zum Sozialzeitausweis, welcher der Selbstbeurteilung viel Platz einräumt, hält sich ein Arbeitszeugnis an die auf dem Arbeitsmarkt üblichen Formen. Es geht bei einem Arbeitszeugnis für unbezahlte Arbeit nicht darum, die Tatsache, dass jemand unbezahlt gearbeitet hat zu unterschlagen, sondern darum, diesem Umstand nicht unnötig Gewicht zu verleihen.

In den letzten Jahren ist viel über "Codes" in Arbeitszeugnissen geschrieben und gestritten worden. Wie ein Zeugnis zu verstehen sei, ob eine Formulierung wirklich etwas Gutes meint, oder eine versteckte Miesmache ist, ob es codiert ist oder nicht: Es gibt inzwischen Kurse, Ratgeberbücher u.ä., die in diesen Fragen für Klarheit sorgen wollen [5]. Abgesehen vom Einsatz des Codes, wird vor allem darüber gestritten, ob ein Zeugnis fair sei, oder ob es im Gegenteil, das berufliche Fortkommen behindere [6]. In Erwerbslosen-Selbsthilfe-Projekten sind meistens keine Personalprofis zur Hand. Wird hier ein Arbeitszeugnis ausgestellt, besteht eher die Gefahr, dass das Zeugnis durch Unwissenheit nicht vollständig ist. Aus diesem Grund geben wir hier einige Tipps zum Abfassen eines Arbeitszeugnisses weiter:

Grundsätzliches zu Arbeitszeugnissen
Beim Abfassen eines Zeugnisses muss man sich seine Funktion klar vor Augen halten: Es soll einem nachfoldenden Arbeitgeber ein Bild von der Person, Berufserfahrung und Arbeitsweise des Stellenbewerbers vermitteln und dem Arbeitnehmer dadurch beim Auffinden einer neuen Stelle von Nutzen sein. D.h., es soll sein berufliches und damit wirtschaftliches Fortkommen fördern. Dies ist dann der Fall, wenn sich das Zeugnis über Leistungen und Verhalten positiv äussert; je ausführlicher der Arbeitsbereich beschrieben wird und je ausführlicher die Leistungen gewürdigt werden, desto klarer werden die Vorstellungen sein, die der Leser des Zeugnisses über den betreffenden Arbeitnehmer erhält. Ist das Zeugnis unklar, lückenhaft oder zweideutig, so wird ein zukünftiger Arbeitgeber entweder den Bewerber gar nicht in die engere Wahl ziehen oder sich über die zweifelhaften Punkte eingehender erkundigen [...] Obwohl derartige, das berufliche Fortkommen nicht fördernde Wirkungen zu vermeiden sind, darf das Zeugnis aber nichts Wahrheitwidriges enthalten, es muss objektiv richtig sein. Unter Umständen kann es auch für den Arbeitnehmer nachteilige Inhalte aufweisen.

Was gehört ins Zeugnis? [7]

Ein lückenloses Zeugnis umfasst:

-  Überschrift: Zeugnis oder Arbeitszeugnis
-  Name, Vorname, Geburtsdatum und Bürgerort
-  Beginn und Ende des Anstellungsverhätnisses
-  Stellung und Funktion im Unternehmen
-  Aufzählung der haupsächlichen Aufgaben sowie des Verantwortungsbereichs, allfällige Beförderungen und Versetzungen mit Datum.
-  Bewertung der Arbeitsleitungen (Qualität, Quantität, Fachwissen, Engagement, evtl. Führungsqualitäten)
-  Beurteilung des Verhaltens gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzen und Kunden
-  auf Verlangen: Austrittsgrund
-  ein Schlusssatz mit Dankesformel und Zukunftswünschen· Ausstellungsdatum, Firmenname sowie Unterschrift eines Kadermitglieds

[1] Francia Luisa: "Spielend Scheitern", Verlag Frauenoffensive, München 1990, Seite 88.

[2] Mäder Ueli: "Für eine solidarische Gesellschaft - Was tun gegen Armut, Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung?" Rotpunktverlag, Zürich, 1999, Kapitel "Freiwilligenarbeit", Seite 88ff.

[3] Das Jahr 2001 ist von den Vereinten Nationen zum "Jahr der Freiwilligenarbeit" erklärt worden, und ein Hauptziel dieses Jahres ist die Anerkennung der Leistungen von Freiwilligen.

[4] Bezugsadresse für Sozialzeitausweise: BLMV (Berner Lehrmittel- und Medienverlag) Güterstrasse 13, 3008 Bern, Tel. 031 / 380 52 52, Artikel-Nr. 1072.00. Ein gesamtschweizerisch einheitlicher Sozialzeitausweis ist geplant.

[5] z.B. Edi und Sabine Class, "Das Arbeitzeugnis und seine Geheimcomdes" Verlag SKV, Zürich 2000

[6] Erwerbslose, die befürchten, dass ein Arbeitszeugnis ihr berufliches Fortkommen behindert, können ihr Zeugnis beim Rechtsdienst des Arbeitsamtes kostenlos begutachten lassen.

[7] Gemäss "WEKA kompetent - Aktuelles Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis" Band 2, Teil 4, Kapitel 3.11.3.

 

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