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RENTEN MÜSSEN DIE EXISTENZ SICHERN
Jeder vierte Mann und die Hälfte der Frauen - meistens mit niedrigen Löhnen - verfügen über keine private Pensionskasse (sogenannte 2. und 3. Säule). Ihre Rente bezahlt ausschliesslich die staatliche AHV/IV. Mit einer Maximalrente von 2010 Franken ist entgegen dem Verfassungsauftrag die AHV/IV jedoch alles andere als existenzsichernd. Bei der nächsten AHV- und IV-Revision im Herbst soll auch noch auf dem Buckel der Menschen mit Kleinst-Renten gespart werden.
Als "grössten Sozialabbau aller Zeiten" bezeichnete die SP-Nationalrätin Christine Goll die 11. AHV-Revision. Sie wird voraussichtlich in den Herbstsitzungen der nationalen Parlamente im September verabschiedet. Die AHV/IV-Reform sieht eine weitere Erhöhung der Frauenrentenalters der Frauen auf 65 Jahre (negative Angleichung an das Männerrentenalter) und eine Abschaffung der Witwenrente für 70 Prozent der Betroffenen vor. Ebenso soll die Anpassung der Renten an die Teuerung und Lohnentwicklung verlangsamt werden (nur noch alle 3 Jahre), was vor allem in Zeiten hoher Teuerung schmerzhafte Rentenkürzungen bedeutet. Ein Sparpaket auf Kosten der Menschen mit niedrigen Renten von ca. 700 Millionen Franken jährlich. Der Artikel 112 der schweizerischen Bundesverfassung verlangt, dass die AHV/IV "den Existenzbedarf angemessen decken soll". Ein Verfassungsartikel, der in den Ohren vieler AHV- und IV-BezügerInnen wie ein Hohn klingt. Rund 15 Prozent der AHV/IV BezügerInnen sind heute auf Ergänzungsleistungen und andere Vergünstigungen angewiesen, um überhaupt ihre Existenz bestreiten zu können. Nicht eingerechnet die zahlreichen IV-BezügerInnen, die mit Teilrenten von einigen hundert Franken und prekären Teilzeitjobs mehr schlecht als recht ihre Existenzbedarf verdienen müssen. Mogelpackung Pensionskassen Wenn es nach dem Willen der SP und führenden GewerkschafterInnen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes geht, sollen die niedrigen Renten der AHV/IV durch den verstärkten Einbezug der KleinverdienerInnen in die privaten Pensionskassen aufgebessert werden. Sie möchten vor allem die Eintrittschwelle der privaten Pensionskassen, den sogenannten Koordinationsabzug senken, damit auch Menschen mit Einkommen unter 24 000 Franken jährlich (oder von mehreren Teilzeitjobs unter 24 000 Franken) ebenfalls pensionskassenversichert werden. Diese Senkung der Eintrittschwelle auf 18 500 Franken, wie sie im Parlament im Rahmen einer anderen Reform (1. BVG-Revision) bereits ausgehandelt wurde, bringt für die Betroffenen zwar höhere Lohnabzüge (je nach Alter bis 18 Prozent), aber in den meisten Fällen kaum höhere Renten. Für Menschen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, wird sich lediglich der Anteil der kantonalen Ergänzungsleitungen um den Betrag der zusätzlichen Pensionskassengelder verkleinern. Die Kantone sparen so Ergänzungsleistungen auf Kosten der KleinverdienerInnen. Eine versteckte Sparübung mehr. Es ist aus mehreren Gründen absurd, die nicht existenzsicherenden Renten mit einem Ausbau der privaten Pensionskassen zu ergänzen. Das private Pensions-kassensystem erbringt – wie zur Zeit demonstriert wird – unsichere Leistungen und ist für die Versicherten ausgesprochen teuer. So erbringt die staatliche AHV/IV mit ihrem Solidarprinzip (Umlageverfahren einerseits, Umverteilung von den hohen Einkommen zu Gunsten der Kleinverdiener-Innen andererseits) im Durchschnitt doppelt so hohe Leistungen für jeden Beitragsfranken wie die Pensionskassen. Zudem werden zur Zeit durch Regierung und Parlament Rentenkürzungen bei den Pensionskassen bis zu 20 Prozent geplant. Ein Teil wurde schon verwirklicht. (Mit der Senkung des Umwandlungssatzes). Von den eingezahlten Pensionskassengeldern der Erwerbstätigen (im Umfang von rund 600 Milliarden Franken) profitieren vor allem die Verwalter und Anleger, die Versicherungen und Banken. Sie wollen die erlebten Verluste ihrer Börsengeschäfte auf die Versicherten abwälzen und durch massive Rentenkürzungen ihre Profite sichern. Anstatt die privaten Pensionskassen auszubauen, würden die heutigen und zukünftigen RentenbezügerInnen von einem Ausbau der staatlichen AHV/IV und einer Überführung der Pensionskassengelder ins AHV-System unmittelbar profitieren: Es würde ermöglichen, dass die AHV gemäss ihrem Verfassungsauftrag für alle RentnerInnen die Existenzsicherung für ein menschenwürdiges Leben garantieren kann. Keine Rente unter 3000 Franken! Urs Diethelm
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