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Soziale und solidarische Ökonomie in Frankreich



AutorInnen-Kollektiv des "Hauses der WeltbürgerInnen" Mulhouse

Die Ursprünge der sozialen Ökonomie gehen auf das Mittelalter zurück: Die Zünfte, Bruderschaften, Korporationen, Genossenschaften und Gesellenvereinigungen waren ihre ersten Formen. Die ersten Theoretiker der sozialen Ökonomie treten zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf die industrielle Revolution auf die Bühne. Erst Ende 1981 taucht das Wort "soziale Ökonomie" das erste Mal in den französischen Gesetzen auf und bezeichnet damit die Genossenschaften, Einrichtungen zur gegenseitigen Hilfe und jene Vereinigungen, deren Produktionsaktivitäten sie diesen Organisationen angleichen“ (Dekret vom 15. Oktober 1981 zur Schaffung einer Kommission für soziale Ökonomie). Als Gründungsjahr der sozialen Ökonomie gilt 1980, als das Nationale Verbindungskomitee die Vereinigungen der Versicherungsvereine ("mutuelles"), der kooperativen und genossenschaftlichen Aktivitäten, die 1976 gegründet wurde, ihre Charta der sozialen Ökonomie veröffentlichte (vgl. Beitrag unten).

Zum einen neigen die Organisationen dazu, sich gegenseitig als Teile eines Ganzen anzuerkennen, obwohl sie sich durch juristische Statuten, ökonomische Aktivitäten und unterschiedliche soziale Zusammensetzung identifizierten. Andererseits solidarisieren sie sich, damit die Behörden ihren gemeinsamen Charakter anerkennen. Selbst auf europäischer Ebene wird die soziale Ökonomie anerkannt. Eine Mitteilung der Europäischen Kommission des Ministerrats definierte 1989 unter demselben Namen die Gesamtheit der genossenschaftlichen, mutualistischen und freiwlligen Vereinigungen. In Frankreich bekräftigte die Ernennung des Grünen Guy Hascoët ins Sekretariat für Soziale Ökonomie die Bedeutung dieses Sektors.

Wie definiert sich die soziale und solidarische Ökonomie?

Die soziale und solidarische Ökonomie begründet eine Firma oder eine Einzelunternehmung, deren Zwecke auf die menschliche Persönlichkeit gerichtet sind: Die Arbeitserträge kommen den ArbeitnehmerInnen zugute und die Kapitalkosten werden den Gestehungskosten zugerechnet. Sein Ziel ist es, Initiativen zu entwickeln, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beizutragen. Die soziale Ökonomie setzt sich aus drei grossen Familien zusammen: Die Vereine, die Genossenschaften und die Versicherungsvereine (mutuelles). Die soziale Ökonomie fasst Initiativen zusammen, verbindet diese mit der Organisierung verschiedener Ersparnisflüsse, sozialen Innovationen im Bereich der Wiedereingliederung, der Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Dienstleistungen. Dazu gehört auch der gerechte Handel und die Schaffung neuer Tochterorganisationen oder Partnerschaften, die beim Austausch von Gütern und Dienstleistungen den Regeln der Ethik, der sozialen und ökologischen Verantwortung folgen. Diese Organisationen besitzen drei wesentliche Eigenschaften:

-  Es ist ein Zusammenschluss von Personen aufgrund dessen, was sie als Personen sind, nicht aufgrund dessen, was sie haben oder besitzen;
-  alle GesellschafterInnen haben das gleiche Mitspracherecht;
-  die Mitglieder verfügen alle über ein unteilbares Erbe, das Ihnen erlaubt, sich zu "sozialisieren", d.h. am gesellschaftlichen und politischen Leben teil zu haben.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Rechtsformen

Die Assoziationen und Kooperativen, Versicherungsvereine, Stiftungen, Organisationen der sozialen Eingliederung und der gerechte Handel (Fair trade) sind die sechs Familien der sozialen und solidarischen Ökonomie. Es gibt eben so viele verschiedene Rechtsformen, aber alle haben das gleiche Ziel: die Solidarität.

Die Unternehmen der sozialen Integration

Diese Unternehmen sind zwar profitorientiert, bieten aber auch für Personen, die in der normalen Arbeitswelt keine Stelle finden würden (Obdachlose, Randgruppen, Ausgesteuerte etc.) eine Stelle an. Diese sind auf maximal zwei Jahre beschränkt. In Unternehmen der sozialen Integration finden diese Personen durch die öffentliche Hand und durch regionale Netze soziale Betreuung und können sich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren.

Die Quartierverwaltungen

Die Quartierverwaltungen sollen als Vereinigungen gemäss dem Gesetz von 1901 dazu beitragen, ausgehend von wirtschaftlichen Aktivitäten im Nahbereich das Quartiergebiet wieder zu schaffen, zu reorganisieren und neu zu beleben. Im Hinblick auf eine soziale Selbstregulierung werden den AnwohnerInnen bezahlte Tätigkeiten angeboten, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen.

Die sozialen Produktionsgenossenschaften (SCOP) SCOP’s sind kommerzielle Unternehmen und sie unterstehen dem Gesellschaftsrecht. Sie können die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaften (AG) annehmen. Für SCOP’s gelten aber zusätzlich die Gesetze über Genossenschaften und Sonderreglungen, die nur für SCOP’s gelten. Das SCOP hat vier Besonderheiten:

-  Der Betrieb wird von den MitarbeiterInnen selbst verwaltet.
-  Im Vordergrund steht die Verwertung der Arbeit und des Unternehmens als jene des Kapitals und seiner EigentümerInnen.
-  Die Veränderlichkeit des Kapitals.
-  Die MitarbeiterInnen sind gleichberechtigt.

Die Genossenschaften von allgemeinem Interesse (SCIC)

Die SCIC’s sind Aktiengesellschaften oder GmbHs mit veränderbarem Kapital, die dem Handelsrecht unterstellt sind. Ihre Aufgabe ist es, Produkte herzustellen oder zu liefern, die den Charakter sozialer Nützlichkeit aufweisen.

Das Prinzip der SCICs entstand unter anderem aus parlamentarischen Debatten über das Gesetz "Neue Dienstleistungen – junge Arbeitsplätze" und durch das Gesetz zur "Bekämpfung der Ausgrenzung" entstanden. Mit diesen Gesetzen soll die Schaffung neuer Unternehmen mit sozialen Zielsetzungen gefördert werden.

 

Lesen Sie zum Thema auch: "Charta der sozialen und solidarischen Ökonomie"



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