Novaskill in Liestal: Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV)
"Es gibt immer etwas zu verbessern"
Der in Liestal beheimatete Verein Novaskill ("Neue Fähigkeiten") bietet im Auftrag der Invalidenversicherung Abklärungen, Arbeitstraining und Ausbildungen an. Die A-POST hat sich mit Roland Kiefer, Geschäftsleiter von Novaskill, unterhalten.
 "Das Definieren der beruflichen Ziele ist unsere Hauptaufgabe. Unsere Ergebnisse decken sich aber nicht immer mit den Wünschen der Versicherten." Roland Kiefer, Geschäftsführer von Novaskill. (Foto: ab) |
Können Sie uns kurz Novaskill vorstellen? Novaskill in Liestal ist eine Eingliederungsstätte der Invalidenversicherung mit rund acht Arbeitsplätzen. Sie macht berufliche Abklärungen, Arbeitstraining und Ausbildungen in den Bereichen PC-LAN-Support, Web-Publishing und kaufmännische Berufe. Sie versteht sich auch als Dienstleistungsbetrieb in diesen Bereichen und erledigt nebst Schulungs- und Trainingsarbeiten auch Kundenaufträge.
Was heisst "Eingliederungsmassnahme", und wie gehen Sie mit den Einzugliedernden um? "Eingliederungsmassnahme" ist ein Begriff der Invalidenversicherung. Dies beinhaltet zum Beispiel die Abklärung der Eignungen oder Neigungen für ein gestecktes Berufsziel oder das Arbeitstraining für gelernte Berufsleute im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation oder die Praxisbegleitung für Auszubildende.
Sehen Sie seitens der Invalidenversicherung noch Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Betroffenen während der Eingliederung? Bei allen Sozialversicherungseinrichtungen gibt es immer Verbesserungsmöglichkeiten. Grundsätzlich arbeitet Novaskill mit den bestehenden Möglichkeiten. Für Versicherte wäre es sinnvoll, wenn Personen mit einer langen beruflichen Massnahme einer beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) unterstellt würden, vergleichbar mit der Leistung der Arbeitslosenversicherung.
Zu welchen Erkenntnissen über die Betroffenen kommt die IV bei der Eingliederung? Diese Frage muss der IV gestellt werden. Unser Ergebnis setzt sich meistens aus Eignungstests, Resultaten einer allfälligen Berufsaufnahmeprüfung, unseren Beobachtungen und der Beurteilung der Versicherten zusammen. Im Auswertungsgespräch wird mit der IV-Berufsberaterin ein Konsens gesucht und die Anschluss-lösung abgestimmt.
Was könnten Politik und Gesetzgebung in Bezug auf das Eingliederungskonzept noch verbessern? Diese Frage muss ich so beantworten wie die vorherige Frage zur Sozialversicherung. Ich nehme nicht an, dass die Politik oder das Volk über Umsetzungsfragen entscheiden möchte. Die Bundesverwaltung als Kontrollorgan und abschliessend die Gerichte nehmen auf die Ausführung schneller Einfluss als die gesetzgebende Behörde oder das Volk.
Die Überprüfung des Konzepts einer Eingliederungsstätte obliegt dem Bundesamt für Sozialversicherung und den IV-Stellen. Hier besteht aber eine gewisse "Gewerbefreiheit" - die Nachfrage nimmt Einfluss auf die Entwicklung.
Wie lange dauern Eingliederungsmassnahmen? Ist die Zeit für Sie ausreichend, um über die Person einen seriösen Bericht für die IV machen zu können? Die Dauer hängt von der IV ab und beträgt eine Woche für Kurzabklärungen bis zu einigen Jahren dem Abschluss einer Ausbildung. Dank unserer Erfahrung, den Kenntnissen des Arbeitsmarktes und der Ausbildungsanforderungen reicht die Zeit von drei Monaten für die Beurteilung meistens aus.
Erreichen Sie auch genauere berufliche Ziele mit den Betroffenen? Das Definieren der beruflichen Ziele ist unsere Hauptaufgabe. Unsere Ergebnisse decken sich aber nicht immer mit den Wünschen der Versicherten. Manchmal lassen auch die gesetzlichen Möglichkeiten den gewünschten Beruf nicht zu.
Die Fragen stellte Alpay Berber
Kontaktadresse: Novaskill Grammetstrasse 14 4410 Liestal Tel: 061 926 98 88 Fax: 061 926 98 89 http://www.novaskill.ch
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