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"Scheininvalide Milliarden-BetrügerInnen"


Die "Scheininvaliden" seien schuld an der Steigerung der IV-Ausgaben von vier auf 10 Milliarden Franken zwischen 1999 und 2002. Vordergründig geben sich die bürgerlichen Parteien und die SP empört, finden aber auch, dass es zu viele Invalide gibt. Und schon diskutiert niemand mehr über die Forderungen der Invaliden nach dringenden Verbesserungen ihrer Situation und auch nicht über die zunehmend krank machende Erwerbsarbeit.


Nachdem am 18.Mai die stimmberechtigten SchweizerInnen wuchtig die Initiative zur Abschaffung von Mobilitätsblockaden verworfen haben, ist eine regelrechte Welle des Sozialabbaues bei invaliden RentnerInnen losgebrochen. Im Fahrwasser der SVP-Kampagne gegen die "Scheininvaliden" fordert Peter Hasler, Chef des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, dass die hohe Zahl der Invaliden durch die verstärkte "Eingliederung" in die Erwerbsarbeit reduziert werden soll. Wer bei diesen "Eingliederungsmassnahmen" nicht mitmacht, dem sollen die Entschädigungen und Renten gekürzt werden können. Auch sollen die Möglichkeiten von Invaliden, gegen Entscheide der Behörden zu rekurieren, durch "Kostenpflichtigkeit" eingeschränkt werden. In eine ähnliche Richtung geht auch ein Vorstoss der SP im Baselstädtischen Parlament, die ebenfalls die hohe "IV. Rate" mit besseren Eingliederungsmassnahmen senken will. Blocher, Arbeitgeberverband oder SP schlagen zwar Massnahmen vor, sind sich aber bei der Ursachen einig, dass das Problem bei den nicht erwerbstätigen Invaliden liegt, die zuwenig mit Erwerbsarbeit die Versicherungen entlasten. Dass die Ursachen der zunehmenden Zahl der Invaliden nicht bei ihnen, sondern bei der krankmachenden Erwerbsarbeit liegen könnte, haben bisher einzig die Gewerkschaften GBI und SMUV im Rahmen ihrer Kampagne zur Senkung des Pensionierungsalters im Basler Ausbaugewerbe auf 60 Jahre hingewiesen und gegen die zunehmende Ausgrenzung von Lohnabhängigen aus der Erwerbsarbeit protestiert. Die massive Steigerung der Arbeitsrhythmen und gesundheitliche, psychische Belastung am Arbeitsplatz führt immer mehr dazu, dass Angestellte aus dem Erwerbsleben gedrängt werden. Krass ist es in den Branchen mit strenger körperlicher Arbeit. 40 Prozent der Bauarbeiter werden vor dem Pensionsalter als "invalid" abgeschrieben, ein grosser Teil davon im Alter zwischen 55 und 65 Jahren. Dazu trägt auch bei, dass die privaten Pensionskassen ihre Risikoprämien für Invalidität in den letzten Jahren um bis zu 400 Prozent erhöht haben. So entlassen und invalidisieren die Unternehmer lieber, als teuere Prämien zu zahlen.

Ebenfalls der Bundesrat, vorne weg Bundesrat Couchepin, nutzt die selbstverschuldeten Defizite der Invalidenversicherung aus, um Sparmassnahmen auf Kosten der Invaliden zu rechtfertigen. Die im Frühling vom eidgenössischen Parlament verabschiedet 4. Revision der Invalidenversicherung hat bereits zögerlich die ersten Sparmassnahmen eingeleitet. (u.a. Streichung der Beihilfen an pflegende Angehörige). Bundesrat Couchepin hat schon eine 5. IV-Revision angekündigt (Blick vom 24.7.03), in der er die Vorschläge des Arbeitsgeberverbandes umsetzen möchte. Die IV-RentnerInnen sind ebenfalls von den aktuellen Bestrebungen für die Kürzung der AHV/IV- und Pensionskassen-Renten mitbetroffen. Die in der 11. AHV-Revision, die im September vom nationalen Parlament verabschiedet werden soll, wird eine langsamere (oder sogar Abschaffung der) Anpassung der Renten an die Teuerung und die Lohnentwicklung vorgeschlagen. Für die kleine Anzahl von Invaliden, die zusätzlich über eine Pensionskasse (2. Säule) verfügen, werden die Rentenkürzungen (Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes und der Minimalverzinsung) von fast 20 Prozent zu deutlichen Einschränkungen führen. (siehe auch Artikel über Minimalrente) Auch das sogenannte "Entlastungsprogramm", das der Bundesrat diesen Sommer zu Handen des Parlamentes verabschiedet hat, sieht einschneidende Kürzungen der Beiträge an Behinderteninstitution vor. Der Basler Behindertentransport (IVB) klagt bereits über die Kürzung der Bundessubventionen durch die 4. IV-Revision von 150 000 Franken jährlich. Eine einschneidende Massnahme, die dazu führt, das Mobilitätsbehinderte ihre Freizeitfahrten künftig selber von ihrer ohnehin schon mageren Rente bezahlen müssen.

Urs Diethelm

 



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