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Kein Krankentaggeld im Beschäftigungsprogramm?



hgh. Der/die Erwerbslose soll durch aktive arbeitsmarktliche Massnahmen schneller wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Erwerbslose müssen an sogenannten vorübergehenden Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen, ansonsten sie mit harten Sanktionen zu rechnen haben.

Diese Programme sollen wirklichkeitsnah ausgestattet sein, damit das Ziel auch erreicht wird. Beim Lohn sieht es nicht so aus. Da schuften Leute für das Gemeinwesen - z.B. bei der Reinigung von Jugendhäusern - zum Taggeld von 70 oder 80 Prozent des vorgängigen Lohnes. Einzig 10.- Franken Essensgeld pro Tag kommen noch dazu.

Was ist aber, wenn jemand krank wird? Eine Krankentaggeldversicherung ist in Beschäftigungsprogrammen nicht vorgeschrieben. So kommt es immer wieder vor, dass Erwerbslose trotz Krankheit weiterhin im Programm arbeiten müssen, nur damit sie ihr Arbeitslosentaggeld erhalten - weil die Arbeitslosenversicherung nur eine sehr kurze Zeit weiter zahlt. Uns ist kein Beschäftigungsprogramm bekannt, das seine MitarbeiterInnen gegen Krankheit versichert hat. Damit stellen sich die staatlich geförderten Programme als Arbeitgeber auf die unterste Stufe im freien Markt, nämlich die irgendeiner miesen Klitsche. Dieser Missstand sollte so rasch wie möglich behoben werden!