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- Art. 1
- Art. 1a
- Art. 2 Verwaltungskostenbeitrag
- Art. 3 Heimarbeitnehmer
- Art. 3a Rahmenfristen nach Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Förderung durch die Arbeitslosenversicherung
- Art. 3b Rahmenfristen im Falle von Erziehungszeiten
- Art. 4 Voller Arbeitstag
- Art. 5 Anrechenbarer Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen
- Art. 6 Besondere Wartezeiten
- Art. 6a Allgemeine Wartezeit
- Art. 7 Saisontätigkeit
- Art. 8 Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen
- Art. 9 Ferienentschädigung in Sonderfällen
- Art. 10 Anrechenbarer Arbeitsausfall bei bestrittener Auflösung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses
- Art. 10a Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Art. 10b Freiwillige Leistungen an die berufliche Vorsorge
- Art. 10c Beginn und Dauer der Frist, während welcher der Arbeitsausfall nicht anrechenbar ist
- Art. 10d Monatliche freiwillige Leistungen
- Art. 10e Rahmenfrist für den Leistungsbezug
- Art. 10f Zeiten, die den Beitragszeiten gleichgestellt sind
- Art. 10g Versicherter Verdienst
- Art. 10h Anrechenbarer Arbeitsausfall bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen
- Art. 11 Ermittlung der Beitragszeit
- Art. 11a-11b Aufgehoben
- Art. 12 Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter
- Art. 12a Beitragszeit in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen
- Art. 13 Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit
- Art. 14 Vermittlungsfähigkeit von Heimarbeitnehmern und Temporärarbeitnehmern
- Art. 15 Abklärung der Vermittlungsfähigkeit von Behinderten
- Art. 16 Zumutbare Arbeit
- Art. 17 Ausnahme der finanziellen Zumutbarkeit
- Art. 18 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 19 Persönliche Meldung bei der Gemeinde oder bei der zuständigen Amtsstelle
- Art. 19a Aufklärung über Rechte und Pflichten
- Art. 20 Anmeldung bei der zuständigen Amtsstelle
- Art. 20a Anwendbare Rechtsvorschriften bei Stellensuchenden, die sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten
- Art. 21 Beratung und Kontrolle
- Art. 22 Beratungs- und Kontrollgespräche
- Art. 23 Kontrolldaten für die Geltendmachung des Anspruchs
- Art. 24 Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit
- Art. 25 Erleichterung der Beratung und Kontrolle sowie vorübergehende Befreiung von der Vermittlungsfähigkeit
- Art. 25a Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs bei Versicherten, die sich zwecks Stellensuche in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder der EFTA begeben
- Art. 26 Persönliche Arbeitsbemühungen des Versicherten
- Art. 27 Kontrollfreie Tage
- Art. 27a Kontrollperiode
- Art. 28 Kassenwahl und Kassenwechsel
- Art. 29 Geltendmachung des Anspruchs
- Art. 30 Auszahlung der Entschädigung, Steuerausweis
- Art. 31 Vorschuss
- Art. 32 Entschädigung vorzeitig pensionierter Versicherter
- Art. 33 Taggeldansatz
- Art. 34 Zuschlag für Kinder- und Ausbildungszulagen
- Art. 35 AHV-Abrechnung für Arbeitslosenentschädigungen
- Art. 36 Obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle
- Art. 37 Bemessungszeitraum für den versicherten Verdienst
- Art. 38 Aufgehoben
- Art. 39 Massgebender Lohn bei Anrechnung von Zeiten, die Beitragszeiten gleichgesetzt sind.
- Art. 40 Mindestgrenze des versicherten Verdienstes
- Art. 40a Umrechnung des Monatsverdienstes in Tagesverdienst
- Art. 40b Versicherter Verdienst von Behinderten
- Art. 40c Gleichzeitige Erfüllung der Beitragszeit und Befreiung von deren Erfüllung
- Art. 41 Pauschalansätze für den versicherten Verdienst
- Art. 41a Kompensationszahlungen
- Art. 41b Rahmenfrist und Anzahl Taggelder für kurz vor dem Rentenalter stehende Versicherte
- Art. 41c Erhöhung der Anzahl Taggelder in Kantonen, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind
- Art. 42 Taggeldanspruch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Art. 43 Aufgehoben
- Art. 44 Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
- Art. 45 Beginn und Dauer der Einstellung
- Art. 46 Normale und verkürzte Arbeitszeit
- Art. 46a Aufgehoben
- Art. 46b Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles
- Art. 47 Weiterbildung im Betrieb
- Art. 48 Anrechenbarer Arbeitsausfall von Heimarbeitnehmern
- Art. 48a Mindestausfall von 10 Prozent der Arbeitsstunden
- Art. 48b Betriebsanalyse
- Art. 49 Voller Arbeitstag
- Art. 50 Karenzzeit
- Art. 51 Arbeitsausfälle wegen behördlicher Massnahmen und anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände
- Art. 51a Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Kundenausfälle
- Art. 52 Betriebsabteilung
- Art. 53 Abrechnungsperiode
- Art. 54 Anrechenbarer Arbeitsausfall bei Kurzarbeit vor oder nach Feiertagen oder Betriebsferien
- Art. 54a Saisonale Beschäftigungsschwankungen
- Art. 55 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Heimarbeitnehmer
- Art. 56 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Bezüger von Einarbeitungszuschüssen
- Art. 57 Bemessungsgrundlagen bei erheblich schwankendem Lohn
- Art. 57a Begrenzung des anrechenbaren Arbeitsausfalles
- Art. 57b Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung
- Art. 58 Anmeldefrist
- Art. 59 Einzureichende Unterlagen
- Art. 60 Kassenwahl und Kassenwechsel
- Art. 61 Geltendmachung des Anspruchs
- Art. 61a Vergütung der Arbeitgeberbeiträge
- Art. 62 Aufgehoben
- Art. 63 Anrechnung von Einkommen aus Zwischenbeschäftigung
- Art. 64 Abzüge wegen Verschuldens des Versicherten
- Art. 65 Erwerbszweige mit Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung
- Art. 66 Anrechenbarer Arbeitsausfall
- Art. 66a Normale und verkürzte Arbeitszeit
- Art. 67 Voller Arbeitstag
- Art. 67a Karenzzeit
- Art. 68 Abrechnungsperiode
- Art. 69 Meldung
- Art. 70 Geltendmachung des Anspruchs
- Art. 71 Kassenwechsel
- Art. 71a Vergütung der Arbeitgeberbeiträge
- Art. 72 Kontrollvorschriften
- Art. 73 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer
- Art. 74 Glaubhaftmachung der Forderung
- Art. 75 Aufgehoben
- Art. 75a Unkenntnis über die Konkurseröffnung
- Art. 76 Sozialversicherungsbeiträge
- Art. 77 Geltendmachung des Anspruchs
- Art. 78 Zusammenarbeit der Kassen
- Art. 79 Verfahrensanträge und Klagen mit Kostenrisiko
- Art. 80 Forderungen im Ausland
- Art. 81 Teilnahme an Bildungs- oder Beschäftigungsmassnahmen
- Art. 81a Erfolgskontrolle der Massnahmen
- Art. 81b Mindesttaggeld
- Art. 81c Gewährung von Beiträgen für arbeitsmarktliche Massnahmen
- Art. 81d Leistungsvereinbarung zwischen der zuständigen Amtsstelle und dem Veranstalter von arbeitsmarktlichen Massnahmen
- Art. 81e Zuständigkeit und Verfahren
- Art. 82 Aufgehoben
- Art. 83 Berücksichtigung von Fähigkeiten und Neigungen des Versicherten
- Art. 84 Kontrolle der arbeitsmarktlichen Massnahmen
- Art. 85 Ersatz der Auslagen für die Teilnahme an Bildungsmassnahmen
- Art. 85a Kosten der Durchführung der Massnahme
- Art. 86 Auszahlung der Vergütungen und Vorschuss
- Art. 87 Bescheinigung des Veranstalters der Bildungsmassnahme
- Art. 88 Anrechenbare Kosten der Durchführung von Bildungsmassnahmen
- Art. 89 Aufgehoben
- Art. 90 Einarbeitungszuschüsse
- Art. 90a Ausbildungszuschüsse
- Art. 91 Wohnortsregion
- Art. 92 Pendlerkostenbeitrag
- Art. 93 Beitrag an Wochenaufenthalter
- Art. 94 Finanzielle Einbusse gegenüber der letzten Erwerbstätigkeit
- Art. 95 Auszahlung der Leistungen und Vorschuss
- Art. 95a Planungsphase
- Art. 95b Gesuch um Taggelder
- Art. 95c Gesuch um Übernahme des Verlustrisikos ohne Taggelder
- Art. 95d Gesuch um Übernahme des Verlustrisikos mit Taggeldern
- Art. 95e Abschluss der Planungsphase und Rahmenfrist
- Art. 96 Bescheinigung des Veranstalters der Beschäftigungsmassnahme
- Art. 96a Ersatz der Auslagen für die Teilnahme an Beschäftigungsmassnahmen
- Art. 97 Anrechenbare Kosten der Durchführung von Beschäftigungsmassnahmen
- Art. 97a Finanzielle Beteiligung des Praktikumsbetriebes
- Art. 97b Motivationssemester
- Art. 98 Andere arbeitsmarktliche Massnahmen
- Art. 98a Massnahmen zu Gunsten von Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
- Art. 98b Finanzielle Beteiligung der Kantone an den arbeitsmarktlichen Massnahmen
- Art. 99 und Art. 99a Augehoben
- Art. 100 Beiträge zur Förderung der Arbeitsmarktforschung
- Art. 101-102b Aufgehoben
- Art. 103 Meldepflicht der Kassen
- Art. 104 Form der Auszahlung
- Art. 105 Verwaltung des Betriebskapitals
- Art. 106 Aufgehoben
- Art. 107 Monatliche Betriebsrechnung
- Art. 108 Rechnungsführung und Rechnungsabschluss
- Art. 109 Prüfung der Geschäftsführung bei den ALV-Durchführungsstellen
- Art. 109a Prüfung der Rechnungsführung und des Inventars
- Art. 109b Prüfung der EDV-Anwendungen
- Art. 110 Revision der Auszahlungen und Arbeitgeberkontrollen
- Art. 111 Revisionsbericht und Verfügung
- Art. 111a Mehrkosten im Rahmen der Arbeitgeberkontrollen im Falle missbräuchlicher Erwirkung von Leistungen
- Art. 111b Sanktion bei missbräuchlicher Erwirkung von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung durch den Arbeitgeber
- Art. 112 Einwendungen und Aktenergänzung
- Art. 113 Weisungen und Verfügungen der Ausgleichsstelle
- Art. 114 Ersatzpflicht des Trägers
- Art. 114a Haftungsrisikovergütung
- Art. 115 Befreiung von der Ersatzpflicht
- Art. 115a
- Art. 116 Übertragung der Revision
- Art. 117 Zuweisung der Mittel an die Kassen
- Art. 117a Anstellung von Personal zulasten des Ausgleichsfonds
- Art. 118 Revision
- Art. 119 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 119a Errichtung und Betrieb der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stellen)
- Art. 119b Anforderungen an die mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung betrauten Personen
- Art. 119c Tripartite Kommission
- Art. 119d Interinstitutionelle Zusammenarbeit
- Art. 120 Beitragsabrechnung
- Art. 121 Aufgehoben
- Art. 121a Ausschuss der Aufsichtskommission
- Art. 121b Vermögensanlage des Ausgleichsfonds
- Art. 122 Verwaltungskosten der AHV-Ausgleichskassen
- Art. 122a Anrechenbare Kosten der RAV, der LAM-Stelle und der kantonalen Amtsstelle
- Art. 122b Vereinbarung mit den Trägern der Arbeitslosenkassen
- Art. 122c Vereinbarung mit RAV, LAM-Stelle und kantonaler Amtsstelle
- Art. 123 Aufgehoben
- Art. 124 - 124a Aufgehoben
- Art. 125 Aktenaufbewahrung
- Art. 126 Datenschutzrechte der betroffenen Person
- Art. 126a Kosten der Bekanntgabe und Publikation von Daten
- Art. 127 Zuständigkeit für die Behandlung von Einsprachen
- Art. 128 Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts
- Art. 128a Übriges Verfahren
- Art. 129 Beschwerde an den Bundesrat
- Art. 130 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 131 Übergangsbestimmungen
- Art. 132 Inkrafttreten
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