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...damit Arbeit nicht krank macht

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A-Post 2003 Nr. 1

Nun wird's ernst. Am 1. Juli 2003 tritt das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in Kraft. Trotz grossem Einsatz der noch bestehenden Arbeitslosenkomitees konnte das Referendum gegen die Revision nicht durchgebracht werden - die Argumente der Wirtschaft verfingen. Auch erwies sich die Unterstützung durch die Gewerkschaften als äusserst zurückhaltend. Dies zeigt einmal mehr, eine wie schwache Lobby die Erwerbslosen in der Schweiz tatsächlich haben.

Bereits jetzt stellen sich für viele Betroffene existentielle Fragen, wie es nach dem 1. Juli weitergehen soll. Denn Informationen über die neuen Regelungen sind dünn gesät. Die Übergangsbestimmungen sind noch nicht vorhanden, die Schulung der RAV-Personals ist für Juni angesagt. Auch dies zeigt, welchen Stellenwert Erwerbslose in der Politik haben: einen sehr, sehr niedrigen.

Am 1. Juli werden sehr viele Menschen auf einen Schlag ausgesteuert werden, sofern der Bundesrat nicht doch noch eine faire Bestimmung für den Übergang erlässt. Dafür muss aber auch von den Kantonen ein klares Zeichen kommen, indem sie sich in Bern für 'ihre' Erwerbslosen einsetzen und eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer fordern.