Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
|
<< Kontrollvorschriften | ALV | Wartezeiten >> EntschädigungDie Auszahlung der Entschädigung erfolgt über eine Arbeitslosenkasse. Es gibt öffentliche Kassen oder gewerkschaftliche Kassen und man hat die freie Wahl. Sobald man sich aber für eine Kasse entschieden hat, kann man sie innerhalb der Rahmenfrist nicht mehr wechseln. Es gibt keinen 'Monatslohn' sondern ein Taggeld (pro Woche 5 Taggelder). D.h. je nach Anzahl Tagen pro Monate ist die Entschädigung höher oder tiefer. Basis für die Berechnung des Taggelds ist der versicherte Verdienst (vV). ACHTUNG: Versichert ist nur der Grundlohn, inkl. 13. Monatslohn, aber ohne Spesen und ohne Ferienprozente. Bei einem unregelmässigen Einkommen, wird der Durchschnitt der letzen 6 Monate genommen. Maximal können die letzten 12 Monate berücksichtigt werden. Es gibt Höchst- und Mindestgrenzen für den vV und für bestimmte Gruppen, z.B. LehrabgängerInnen legt der Bundesrat Pauschalen fest. Das Taggeld beträgt 70% oder 80% des vV: 70% wenn:
80% wenn man Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren hat ---
Art. 21 Form der Arbeitslosenentschädigung Forumsbeiträge |
Aktuell:
Infoseite in Albanisch
|