Ratgeber

Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitsrecht
Schwangerschaft, Mutterschaft
Gleichstellung
Mobbing
Temporärarbeit
Berufsbildung

Arbeitslosenversicherung
Sozialhilfe Basel-Stadt

Forum
Links
Unterstützung

Suchen

edit SideBar

  • Main - Ein Ratgeber der
Besuchen Sie die Seite der Kontaktstelle

Zurück zur IGA

Zurück zur Kontaktstelle für Arbeitslose

<< Kontrollvorschriften | ALV | Wartezeiten >>

Entschädigung

Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt über eine Arbeitslosenkasse. Es gibt öffentliche Kassen oder gewerkschaftliche Kassen und man hat die freie Wahl. Sobald man sich aber für eine Kasse entschieden hat, kann man sie innerhalb der Rahmenfrist nicht mehr wechseln.

Es gibt keinen 'Monatslohn' sondern ein Taggeld (pro Woche 5 Taggelder). D.h. je nach Anzahl Tagen pro Monate ist die Entschädigung höher oder tiefer.

Basis für die Berechnung des Taggelds ist der versicherte Verdienst (vV). ACHTUNG: Versichert ist nur der Grundlohn, inkl. 13. Monatslohn, aber ohne Spesen und ohne Ferienprozente.

Bei einem unregelmässigen Einkommen, wird der Durchschnitt der letzen 6 Monate genommen. Maximal können die letzten 12 Monate berücksichtigt werden.

Es gibt Höchst- und Mindestgrenzen für den vV und für bestimmte Gruppen, z.B. LehrabgängerInnen legt der Bundesrat Pauschalen fest.

Das Taggeld beträgt 70% oder 80% des vV:

70% wenn:

  • man keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren hat
  • ein volles Taggeld erreicht, das mehr als 140 Franken beträgt
  • keine Invalidenrente beziehen, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent entspricht.

80% wenn man Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren hat

---
Art. 20 Geltendmachung des Anspruchs

Art. 21 Form der Arbeitslosenentschädigung

Art. 22 Höhe des Taggeldes

Versicherter Verdienst


Forumsbeiträge

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 08.07.2016 11:38 Uhr