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Vor der Arbeitslosigkeit - was tun?

Viele Fragen beschäftigen bei drohender Erwerbslosigkeit. Wir versuchen hier die wichtigsten zu beantworten.

Krieg ich überhaupt Taggelder?

Gewisse Bedingungen müssen erfüllt sein, um anspruchsberechtigt zu sein. Hier erfahren Sie die Bedingungen.

Was ist, wenn ich selber kündige?

Wenn Sie selber kündigen, riskieren Sie als 'selbstverschuldet arbeitslos' eingestuft zu werden. Damit können Sie durch Einstelltage bis zu 60 Taggeldern verlieren sowie weitere Nachteile im Verlauf der Erwerbslosigkeit erfahren.

Lassen Sie sich auf alle Fälle beraten, bevor sie diesen Schritt tun.

Anlaufstellen für Erwerbslose sind rar gesät. Trotzdem eine kleine Liste

Gerade in sehr belasteten Arbeitsverhältnissen - durch schlechte Behandlung, schlechte Arbeitsbedingungen, Mobbing usw. - schieben viele die Probleme hinaus bis es nicht mehr geht, auch gesundheitlich, und kündigen dann selber als letzten Ausweg.
Dies führt meistens zu weiteren grossen Problemen mit der Versicherung, den diese interessiert sich wenig für Ihr Problem am alten Arbeitsplatz.

Entweder waren die Probleme am Arbeitsplatz so gravierend, dass die Arbeit unzumutbar war, dann müssen Sie sich arbeitsrechtlich wehren Notfalls fristlos die Stelle verlassen, wenn nach Mahnung die Lage sich nicht verbessert hat, und den Lohn für die verbleibende ordentliche Kündigungsfrist arbeitsrechtlich einfordern. Falls Sie vor Arbeitsgericht Recht bekommen, dann gelten Sie als unverschuldet erwerbslos.
Oder die Stelle war zumutbar. Dann müssen Sie aus dem Arbeitsverhältnis eine neue Stelle suchen, ansonsten gelten Sie als selbstverschuldet erwerbslos. Je nach Ihren Gründen varieren dann die Anzahl Einstelltage.

Falls eine komplexe Konfliktsituation vorliegt, und sie bereits geundheitlich angeschlagen sind, dann empfiehlt es sich vom behandelnden Arzt oder Aerztin ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Darin muss stehen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Stelle aufgeben müssen, aber dass Sie für andere Arbeitsstellen gesund sind.

Hier finden Sie weitere Informationen:
Mobbing - was tun?

Ich kündige, sonst würde der Arbeitgeber mir kündigen

Falls Sie belegen können, dass der Arbeitgeber Sie so oder so entlassen hätte, dann gelten Sie als unverschuldet erwerbslos, auch wenn Sie selber gekündet haben. Ausser Sie hätten Anlass gegeben, dass der Arbeitgeber Sie künden wollte. Der Arbeitgeber wird in jedem Fall von der Versicherung mittels Arbeitgeberformular über die Gründe, die zur Kündigung führten, abgefragt.

Die Firma und ich haben uns im gegenseitigen Einvernehmen ohne Einhaltung der Kündigungsfirst getrennt

Auch hier wird i.d.R. von der Versicherung geprüft, ob Sie als ArbeitnehmerIn Anlass für die Kündigung gegeben haben und aus welchen Gründen Sie auf Lohnansprüche verzichtet haben.

Nach einem Streit hat mir die Firma gekündet - muss ich mit Sanktionen rechnen?

In den meisten Fällen - ja. Falls Sie die Kündigung nicht hinnehmen und arbeitsrechtlich - zum Beispiel wegen missbräuchlicher Kündigung - dagegen vorgehen und gewinnen, dann müssten Sie als unverschuldet erwerbslos gelten. Meistens verfügt die Versicherung aber vorher vorsorglich Einstelltage und geht nicht von der Unschuldsvermutung der Arbeitslosen aus. Das arbeitsrechtliche Verfahren kann sich ja recht lange hinausziehen, währen Sie bereits Anspruch auf Taggelder haben. In diesem Fall müssen auch Sie vorsorglich Beschwerde gegen die Verfügung einlegen.

Der Arbeitgeber schuldet mir noch den Lohn - was hat das für einen Einfluss auf die ALV?

Die Versicherung kommt nicht für Lohnausfälle aus, für die der Arbeitgeber gerade stehen muss. Falls die Firma pleite ist, können Sie Insolvenzentschädigung beantragen.

Der Arbeitgeber hält sich nicht an die vertragliche Kündigungsfrist - kann ich ohne Probleme stempeln?

Bei Erwerbslosigkeit können und sollten Sie sich auf jeden Fall anmelden. Die Versicherung kommt aber nicht auf für die Zeit der vertraglichen Kündigungsfrist (siehe oben).

Der Arbeitgeber hat mir mündlich gekündet - gibt das Probleme?

In der Schweiz gilt auch eine mündliche Kündigung. Für die ALV ist es aber in jedem Fall besser, wenn Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen lassen - auch mit den Gründen. So können Unklarheiten beseitigt werden.

Was muss ich vor der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung unternehmen?

Sobald Sie wissen, dass Sie eventuell erwerbslos werden, müssen Sie sich um eine neue Stelle bemühen (sog. Schadenminderungspflicht), d.h. ab Tag der Kündigung. Bei der Anmeldung als Erwerbslose müssen Sie diese Arbeitsbemühungen dokumentieren können. Auch während befristeten Stellen und Temporärjobs sollten Sie sich regelmässig um Stellen bemühen, da Sie rechnen müssen erwerbslos zu werden.

Jetzt gehe ich erstmals in die Ferien - Ferienbezug nach Ablauf Kündigungsfrist

Auch wenn Sie noch Ferien beziehen, wissen Sie, dass sie eventuell danach keine Stelle haben werden. Sie sollten vor Ferienbezug noch genügend Bewerbungen machen und auch Kontaktmöglichkeiten während den Ferien für Terminabsprachen organisieren. So sind Sie sicher vor Scherereien bei der Versicherung. Es gibt diesbezüglich immer wieder Streitfälle. Einerseits haben Sie klar Recht auf Erholung arbeitsrechtlich, andererseits müssen Sie der sog. Schadenminderungspflicht nachkommen und alles unternehmen, um nicht erwerbslos zu werden. Sie merken, da beisst sich was.



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top  Zuletzt geändert am 18.03.2011 10:19 Uhr