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Forum Arbeitslosenversicherung - Selbstverschuldet

Selber kündigen, da gesundheitlich angeschlagen — 02 April 2007, 11:32i.w.

Guten Tag
Noch bin ich nicht arbeitslos, aber auf dem Weg dorthin. Zur Zeit arbeite ich als Aushilfe ( ca. 95 Stunden / Monat) bei der S. Ich verkaufe vorwiegend Vignetten auf der Autobahn. Nun macht das mein Rücken nicht mehr mit, aber mein Arbeitgeber gibt mir keine anderen Dienste so bin ich gezwungen mir eine andere Arbeit zu suchen nur ....schauen Sie sich meinen Lebenslauf an..wer gibt mir eine Arbeit, die ich mit meiner Wirbelsäulenverkrümmung machen kann? Oder wäre die Beantragung einer IV Teilrente möglich? Wenn ich jetzt bei der S. kündigen muss, weil ich eben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die Arbeit machen kann, die man mir gibt, habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ?
Was wenn ich jetzt noch umziehen und den Kanton wechseln möchte?
---Ich bin ziemlich ratlos...
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen

Selber kündigen da gesundheitlich angeschlagen — 02 April 2007, 11:37kst

Antwort: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen selber künden müssen, dann tun Sie das nur wenn Sie vorher das genau mit Ihrer Aerztin/Arzt abgesprochen haben. Wenn Sie bei der anmeldung ein äztliches Zeugnis beibringen (auf einem amtlichen Formular für die Versicherung), das besagt, dass Sie diese Arbeit nicht mehr verrichten konnten, jedoch für andere Arbeiten weiterhin gesund sind, dann sollten Sie nicht mit Einstelltagen wegen selbstverschuldeter Erwerbslosigkeit rechnen müssen.
Wenn Ihr gesundheitlicher Schaden unheilbar sein sollte, warten Sie nicht mit einer Anmeldung bei der Invalidenversicherung.
Den Kanton können Sie wechseln und am neuen Wohnort sich bei der Versicherung anmelden.

stillzeit — 24 April 2007, 12:41chris

mein mutterschaftsurlaub von 14 wochen ist ende mai vorbei.Da ich stille und das auch weiterhin gerne tun möchte,es mir aber nicht leisten kann nicht zu arbeiten, möchte ich gern wissen ob ich arbeitslosengeld beantragen kann!

stillzeit — 24 April 2007, 12:57kst

Antwort: Wenn Sie nun selber künden und sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden, dann wird der Grund der Kündigung genau angeschaut im Hinblick auf eine selbstverschuldete Erwerbslosigkeit.
Vom arbeitsrechtlichen Standpunkt her gesehen haben Sie das Recht zum Stillen und die Hälfte der Stillzeit wird bezahlt, wenn Sie zu Hause stillen. Wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch die Arbeit vorliegt, muss der Arbeitgeber eine Ersatzarbeit anbieten. wenn er dies nicht kann, dann muss er 80% Lohnersatz zahlen. Die Versicherung wird also davon ausgehen, dass Sie weiterarbeiten und stillen könnten, und sie allenfalls wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit 'bestrafen'.

arbeitszeiten — 11 Juni 2007, 02:29

ich arbeite seit zwei jahren am abend 5 stunden aber 6 tage die woche ich habe abend job gemacht weil ich zwei kleine kinder habe und nur abends eine betreung habe für meine kinder , meine frage wenn ich jezt arbeitslos werde kann ich auch abend jobs suchen oder werde ich gezwungen am tag zu arbeiten da ich ja das nicht kann.

Zur Kündigung gezwungen — 27 Juni 2007, 10:42Pat

Hallo
Ich stehe vor meinem ruin, ich habe anfangs jahr bei meinem betrieb (in dem ich die lehre gemacht und abgeschlossen habe im sommer 2006) mich darüber geäussert, dass ich mich nach einer neuen herausforderung umsehe. Anfangs woche hatte ich eine sitzung mit meinem vorgesetzten und dieser meinte die firma sein jetzt kulant genug gewessen und ich müsse kündigen. leider habe ich ausser absagen nichts bekommen. als ich meinen vorgesetzten heute darauf ansprach, dass die firma mir kündigt und nicht ich der firma, meinte er ich solle verantwortung übernehmen und die firma sei kulnat genug gewesen. nun leider ist es ja so wenn ich bis zum ablauf der kündigungsfrist keinen job habe, kann ich ja mit einer selbstgekündeten stelle nicht zum arbeitslosen amt gehen.
Mein ruin steht mir also bevor und das ist nicht das schlimmste. ich habe einen kleinen sohn und eine partnerin die auf das geld angewiesen sind. wir sind schon knapp auf dem mindest lohn. ich muss bis heute abend meine kündigung eingereicht haben. ich bin am verzweifeln.
bin gerade mal 20 und schon stehe ich vor dem ruin. kann mir jemand helfen?

Selbstverschuldet wegen Mutterschaft — 13 September 2007, 14:45Laura

Bei meinem Arbeitgeber musste ich um 7 Uhr im Büro sein. Da ich aber 1 Stunde fahrt habe und die Kindertagesstätte erst um 6.30 Uhr öffnen ist es mir nicht möglich. Die Tagesstätte schliessen um 18.00 und ich bin um diese Zeit noch unterwegs. Ich hatte kein anderer Ausweg gesehen als zu künden und in meiner nähe eine Stelle zu suchen. Ich habe Arbeitslosengeld gefordert und verlangen jetzt einen Grund (kann ja 1-60 Tage bestraft werden). Ist dies Grund genug um zu künden? Wie viele Tage werde ich ca. sanktioniert?

einstelltage — 07 Juli 2008, 15:16erika

Grüezi, meine Frage: ich werde ab 9.2.08 für die Dauer von 15 Tagen in der Anspruchsberechtigung eingestellt. Habe heute diesen Bescheid erhalten. Heisst dies nun dass mir jeden Monat 15 Tage abgezogen werden oder ist dies einmalig.

selbstverschuldet — 01 März 2010, 20:56Marcel

Hallo, ich soll selber kündigen. Nun, kann man das so machen dass es der Arbeitgeber zusätzlich bestätigt, dass ich trotzdem nicht als selbstverschuldet gelte?

Einstelltage — 04 März 2010, 10:32Beat

Ich wurde wegen teilweise selbstverschuldeter Kündigung mit 19 Einstelltagen "bestraft". diese wurden mir verrechnet. Jetzt, in der Februar Abrechnung wurden mir nochmals 5 Tage "getilgte allgemeine Wartetage abgezogen!
Ist dies so korrekt ... ?

Einstelltage — 30 März 2010, 19:33Caroline

Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältnis (befristet bis Ende April 2010) auf Ende September 2009 gekündigt um einen 4-monatigen Sprachaufenthalt mit Diplom (1 Monat reisen) zu machen. Am 22, Januar 2010 kam ich zurück in die Schweiz und meldete mich ab dem 25, Januar 2010 als arbeitslos. Als erstes fing es an, dass ich 3 Einstelltage erhielt, weil ich mich in der Zeit als ich im Outback Australiens war, nicht um eine Arbeit bemühte. Ok, kann ich verstehen. Anfangs März erhielt ich dann endlich einen Brief von der ALK in dem stand, dass sie abklären müssen, ob eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit besteht. Nun gut.. Schrieb ich also einen zweiten Brief. Ich schrieb, dass ich einen unbezahlten Urlaub von 4 Monaten mit meiner damaligen Chefin besprochen habe, dies aber nicht machbar war (befristeter Arbeitsvertrag). Auch schrieb ich, dass ich den Sprachaufenthalt nicht hätte aufschieben können, da ich im April 2010 eine Weiterbildung "Sachbearbeiterin Rechnungswesen" -die zwei Jahre dauert - beginne. Heute habe ich schliesslich eine Antwort von der ALK erhalten in dem sie mir mitteilen, dass ich 28 Einstelltage (in den 28 Einstelltagen wurde die Weiterbildung berücksichtig) + 5(allgemeine Wartezeit) erhalte. Dazu kommen natürlich noch die 3 vom RAV. Ich weiss nicht, ob ich mich in was verrenne, aber wenn ich alles zusammenrechne, werde ich schlimmer bestraft, als einer der kündigt und sich 3 Monate auf den Arsch setzt. Ich stehe nun mit einer Weiterbildung, die nicht günstig war und mehr als 5,5 Monaten ohne Einkommen dar?!

Anzeige vom Arbeitsamt — 11 April 2010, 09:18Hanna

Guten Tag

Durch falsche Angaben im CV und Abgabe eines falschen Zeugnisses habe ich nach 2 Jahren und 4 Monaten meinen Job verloren. Der Arbeitgeber wird keine Anzeige erstatten. Im Kündigungsschreiben setht aber der Grund und nun habe ich bedenken, dass das RAV gegen mich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung lancieren wird? Ist das so oder wird einfach nur die maximale Sperrfrist verhängt? Ich traue nicht mich arbeitslos zu melden.

stllen — 17 August 2010, 19:32susan

guten abend,
nach 7 monaten gehe ich wieder 100% zur arbeit. ich stille noch, allerdings beinhaltet mein job viel reisen, wobei ich sehr frueh weggehe und abends spaet nachause komme oder ich bleibe ueber nacht im hotel.
da ich durchs abpumpen weniger milch habe moechte ich lieber stillen.
hab ich das recht auf die reisen voruebergehend zu verzichten?
ich wollte unbezahlt fuer ein jahr, leider wurde dies nicht genehmigt.

Selber künden oder AG — 21 Oktober 2010, 16:59C.E.

Guten Tag
Beruf: Pflegefachfraû
Ich bin zu 40% in der Pflege(Spitex)tätig,bin nun Krank geschrieben (Rücken,Nackenschmerzen) habe schon eine Umschulung über die IV gemacht.(chinesische Med.)eigene kleine Praxis,läuft noch nicht an, dadurch arbeite ich noch 40% in der Pflege. Nun bin ich soweit dass mein AG mir sagt ich solle künden oder der AG wird mir künden. Was raten sie mir? Kann ich nochmals eine IV anmeldung machen. Eine Stelle zu finden wird sehr schwierig. Warte ungeduldig auf ihre antwort. DANKE

Gesundheitlich nicht mehr tragbar — 26 Oktober 2010, 16:14Kaplan Birol

Ich arbeite seit mehr als einem Jahr als Maschinenführer mit 11 Frauen. Es belastet mich so sehr mit diesen Frauen zu arbeiten, fast jede Woche hab ich krach mit den Frauen und der Job ist auch sehr anstrengend und Stressig. Seit 8 Monaten nehme ich Antidepressive Tabletten die mir mein Arzt verschriebt, nun kann ich diese arbeit gar nicht mehr ausüben, bin zuhause krank geschrieben. Heute hat mein Hausarzt gesagt ich soll sofort kündigen! Wie ist es nun mit der RAV, bekomme ich einstelltage?

getilgte allgemeine wartetage — 14 März 2011, 12:57jemandausdermasse

mein vers. lohn übersteigt 3000 CHF. Laut ALV werden mir, da ich keine Kinder habe und alleinstehend bin, 5 allg. Wartetage abgezogen. Werden diese jeden Monat abgezogen oder erst nach Eintritt und dann nicht mehr? ich beziehe zum ersten Mal ALV-Geld und habe keine Ahnung über das Prozedere.

kündigung — 27 Juni 2011, 20:42llena

hallo, da ich nur teillzeit arbeite und immernoch im rav angemeldet bin möchte ich wissen ob ich meinen job kündigen kan aber das der rav mich weiterhin bezahlt ohne weittere probleme zu machen ich halte es nämlich nicht mehr aus mit meiner chefin... freundliche grüsse

Unbezahlte ferien — 04 Juni 2012, 12:59Tina

Hallo
Ich bin seit mitte april arbeitslos und habe zwei kinder,
Jetzt geht meine kinderbetreuerin in die ferien , kann ich da jetzt auch unbezahlt ferien machen???

Einstelltage — 25 September 2012, 17:52max

Hallo,

Mir wurde Ende Mai gekündigt. In der schriftlichen Kündigung steht kein Kündigungsgrund. In der mündlichen Mitteilung jedoch hat man mir gesagt, der Grund liege darin, dass ich die Führungsaufgaben nicht mehr wahrgenommen habe, die Blockzeiten in 2-3 Fällen missachtete und die Qualität meiner Abteilung nicht den Vorstellungen entsprechen. Ich war davon überrascht, da die Kündigung plötzlich kam und es zuvor kein Gespräch oder eine Abmahnung gab - gar nichts. Von all den mir mündlich dargelegten Vorwürfen, kann mir nichts nachgewiesen werden. Frage: Muss ich mit Einstelltagen (Selbstverschulden der Arbeitslosigkeit) rechnen und wenn ja wieviel?

Besten Dank für die Feedbacks

Ferien im Mutterschaftsurlaub — 16 April 2013, 08:28Fuchs

Guten Tag

Ich hatte fast 100 Tage Mutterschaftsurlaub, musste aber auch in dieser Zeit kleine Arbeiten verrichten. Nun ist das Thema, ob ich meine Arbeitszeit künftig reduziere. Und da stellt sich die Frage, ob man auch während des Mutterschaftsurlaubes Ferienanspruch hat? Wenn, dann würde ich diese natürlich noch zum vollen Lohn beziehen und nicht beim reduzieren Pensum. Danke für die Antwort.

(:commentboxchrono:)

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