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Hausangestellte

mit und ohne Bewilligung

In der Schweiz beschäftigen immer mehr Familien Hausangestellte für Putzen, Kochen, Mithilfe bei der Betreuung von Kindern, Kranken etc. Jede Hausangestellte hat Rechte - egal ob sie eine Arbeitsbewilligung hat oder nicht.

Lohn bei mehr als 5h / Woche

Vor allem Hausangestellte, die nur für eine Familie arbeiten, und vielleicht sogar bei der Familie wohnen wurden oft sehr schlecht bezahlt. Deshalb gilt für die ganze Schweiz ab 2011 ein verbindlicher Mindestlohn für alle Hausangestellten, die mehr als fünf Stunden pro Woche im gleichen Haushalt arbeiten:

Ab 5h / Woche

  • Ungelernt, ohne Erfahrung: Fr. 18.90/h Ohne Zuschläge für Ferien/Feiertage
  • Ungelernt, mind. 4 J. Erfahrung: Fr. 20.75/h Ohne Zuschläge für Ferien/Feiertage
  • Gelernt mit eidg. Fähigkeitszeugnis: Fr. 22.85/h Ohne Zuschläge für Ferien/Feiertage
  • Gelernt mit eidg. Berufsattest: Fr. 20.75/h Ohne Zuschläge für Ferien/Feiertage

Ein Monatslohn berechnet sich wie folgt:
(Stundenlohn x Wochenstunden) x 52
geteilt durch 12 = Monatslohn

Beispiel 42 h / Woche, ungelernt: (18.30 x 42) x 52
geteilt durch 12 = Fr. 3'312.40 pro Monat. Inkl. bezahlte Ferien und Feiertage.

Abzüge für Naturalleistungen (Kost und Logis)
Wenn Sie beim Arbeitgeber essen oder wohnen, dürfen für Unterkunft im eigenen Zimmer und sämtliche Mahlzeiten im Haus maximal Fr. 990.- abgezogen werden.

Lohn bei weniger als 5 h / Woche

Wer weniger als 5 h pro Woche im gleichen Haushalt arbeitet, hat Anspruch auf einen höheren Lohn, weil der Aufwand für den Arbeitsweg höher ist. Leider gibt es im NAV dafür keine Mindestlöhne, weil man davon ausgeht, dass sowieso höhere Löhne bezahlt werden... Die IGA hat ausgerechnet, wie hoch im Vergleich zu einem festen Stundenlohn von Fr. 20.00 der Stundenlohn für eine flexible Hausangestellte sein sollte:

Unter 5 h/Woche
Flexibel und Fair:
Berechnung Gewerkschaft IGA

  • Ohne % für Ferien/Feiertage: Fr. 27.10/h
  • Mit % für Ferien/Feiertage: Fr. 30.40/h

Ferien und Feiertage

Alle Hausangestellten haben Anspruch auf bezahlte Ferien. Für Hausangestellte in Basel-Stadt und Baselland gilt:
5 Wochen (bis 20 Jahre alt und über 50 Jahre alt)
4 Wochen (alle anderen)

Bei Stundenlohn und unregelmässiger Arbeit kann statt bezahlten Ferienwochen das Feriengeld zusätzlich zum Bruttolohn ausbezahlt werden: 8.33 % bei 4 Wochen, 10,64 % bei 5 Wochen Ferienanspruch.

Feiertage:

in jedem Kanton sind 9 Feiertage definiert, die arbeitsfrei sind. Bei Stundenlohn werden für die Feiertage 3.59% auf den Bruttolohn gerechnet.

Vertrag und Lohnauszahlung

Seit 2006 ist in Basel ein schriftlicher Vertrag obligatorisch. Musterverträge gibt es auf der Webseite des http://www.awa.bs.ch/arbeitgebende-unternehmen/arbeitsrecht/vertraege.html#page_section3_section4.

Der Lohn muss per Ende Monat ausbezahlt werden.

Sozialversicherungen

Weil es in vielen Haushalten Schwarzarbeit gab/gibt (d.h. Es werden keine Sozialversicherungen bezahlt, und der Lohn nicht versteuert) gilt seit 2008, dass in Privathaushalten für jede Arbeitsstunde Sozialversicherungen bezahlt werden müssen (keine Freigrenze für geringfügiges Einkommen). Der Arbeitgeber muss vom Bruttolohn Beiträge für verschiedene Sozialversicherungen abziehen und einzahlen: z.B. Alters- und Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung. Deshalb ist der Lohn, den Sie schliesslich ausbezahlt bekommen, der Nettolohn, tiefer als der Brutto-Mindestlohn.

Wenn Sie Hausangestellte ohne Bewilligung sind und trotzdem Sozialversicherungsbeiträge einzahlen möchten, können Sie und Ihre ArbeitgeberInnen sich bei der Anlaufstelle für Sans-Papiers beraten lassen.

Arbeitsbedingungen

Im NAV (Normalarbeitsvertrag), im OR (Obligationenrecht) und im ArG (Arbeitsgesetz) werden viele Fragen zu den Arbeitsbedingungen geregelt, z.B. Pausen, Höchstarbeitszeiten, Lohn bei Krankheit oder Unfall, Schutz der Gesundheit, Schutz bei Schwangerschaft.

WICHTIG: Haben Sie Kinder? In Baselland haben Sie ab einer Arbeitsstunde pro Woche Anrecht auf volle Kinderzulagen (sofern nicht ihr Mann bereits die Kinderzulagen bezieht). Und Kinderzulagen bekommen Sie je nach Herkunftsland auch für Kinder, die nicht in der Schweiz leben.

Konflikte mit dem Arbeitgeber

Die Chefin will keinen Lohn mehr bezahlen? Oder viel zu wenig? Man spricht plötzlich nicht mehr von Arbeit sondern von Gastfreundschaft? Man droht Ihnen, Sie bei der Polizei anzuzeigen? Sie bekommen nie frei und müssen immer wieder Überstunden machen? Besprechen Sie gemeinsam mit der Anlaufstelle für Sans-Papiers und der Gewerkschaft IGA, wie Sie sich wehren können!

Nützliche Adressen

Anlaufstelle für Sans-Papiers, Öffnungszeiten: Dienstag 14-18 h, Gewerkschaftshaus, 1. Stock, Rebgasse 1, 4058 Basel. Tel. 061 681 56 10
e-mail: basel@sans-papiers.ch

Union der ArbeiterInnen ohne geregelten Aufenthalt: Austausch, Selbsthilfe und politische Lobbyarbeit für Arbeitsbewilligungen. Kontakt über Anlaufstelle für Sans-Papiers. Siehe oben.

Normalarbeitsvertrag NAV
Der Normalarbeitsvertrag und ein Beispiel für einen Einzelarbeitsvertrag können direkt vom Internet heruntergeladen werden: http://www.awa.bs.ch/stellensuche-arbeitslosigkeit/beratung/rechtsberatung/arbeitsvertragsrecht.html

 Stand Mai 2018



top  Zuletzt geändert am 17.05.2018 10:37 Uhr