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Erziehungsgutschriften

Seit der 10. AHV-Revision werden Ihnen für die Jahre, in denen Kinder bis zum 16. Altersjahr unter Ihrer elterlicher Gewalt bzw. Obhut lebten, Erzie-hungsgutschriften angerechnet. Pro Erziehungsjahr wird die dreifache minimale Altersrente gutgeschrieben. Ein Antrag ist nicht nötig.

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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