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Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

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Invalidenversicherung

Die IV wird je zur Hälfte vom Staat und von den Beiträgen der Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen finanziert. Ein IV-Gesuch kann von Geburt bis zum AHV-Alter eingereicht werden. Eine IV-Abklärung ist oft zeitraubend und kompliziert. Eine IV-Rente entspricht in der Höhe der AHV-Rente. Sie variiert aber nach dem Grad (Viertelsrente, Halbrente, Vollrente). Einen Einfluss auf die Leistungen haben auch Familiensituation, Beitragsjahre, die Notwendigkeit von Hilfsmitteln oder einer Umschulung.

Wichtig: Die IV-Anmeldung dauert sehr lange! Sie sollten sich daher frühzeitig anmelden. Lesen Sie die IGA-Broschüre zur IV-Rente!

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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