Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
Oetlingerstr. 74
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Gewerkschaftliche Selbsthilfe:
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< Mindestlohn | RoterFaden | 13. Monatslohn/Gratifikation > LohnabzügeFolgende Beiträge müssen obligatorisch
(keine Abzüge auf dem Teil des Einkommens, das mehr als 126'000.- beträgt)
(je nach Branche und Geschlecht)
Je nach Vertrag oder Branche können zusätzlich folgende Beträge abgezogen werden:
Quellensteuer: abhängig von Einkommen und familiären Pflichten, für alle Ausländer ohne Bewilligung C (Ausnahme: Ehegatten von Personen mit Bewilligung C oder SchweizerInnen) Asylkostenabzug (Sicherheitskonto): Während dem Asylverfahren werden 10 % vom Brutto-Lohn abgezogen und für allfällige Fürsorgekosten, Rückführungskosten, etc. reserviert. Seit dem neuen Asylgesetz (2008) werden solange Abzüge gemacht, bis das Konto Fr. 15'000.- enthält (Stand 2009) oder die Person eine andere Bewilligung bekommt. Es gibt keine Auszahlung der nicht verwendeten Überschüsse mehr! |
Aktuell:
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