Ratgeber

Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitsrecht
Schwangerschaft, Mutterschaft
Gleichstellung
Mobbing
Temporärarbeit
Berufsbildung

Arbeitslosenversicherung
Sozialhilfe Basel-Stadt

Forum
Links
Unterstützung

Suchen

edit SideBar

  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
email

Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

Mitgliedschaft
Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

  • mac donald
  • putzfrauen
  • kinopersonal
  • briefsortiererinnen
  • arbeitslosenkomitee
  • euromarsch
  • armutskonferenz von unten/liste13
  • union der arbeiterinnen ohne geregelten aufenthalt

Testimonials

Zurück zur IGA

Zurück zur Kontaktstelle für Arbeitslose

< Wöchentliche Arbeitszeit | RoterFaden | Pausen >

Tages-, Abend- und Nachtarbeit

Die Arbeit von 6 bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit,
jene von 20 bis 23 Uhr als Abendarbeit.

Betriebe können Abendarbeit ohne Bewilligung einführen. Für Abendarbeit muss kein Zuschlag bezahlt werden.

Für Nachtarbeit 23/24 h bis 5/6 h braucht der Betrieb eine Bewilligung.

Vorübergehende Nachtarbeit muss mit einem Zuschlag von 25% entschädigt werden. Regelmässige Nachtarbeit muss mit 10% Zeitkompensation ausgeglichen werden (mit Ausnahmen). Für NachtarbeiterInnen gibt es Schutzregelungen betreffend medizinische Beratung, Arbeitsweg, Verpflegung, Kinderbetreuung etc.

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 19.03.2007 10:45 Uhr