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Scheinselbständigkeit

Oft schlagen Arbeitgeber vor, statt einem Lohn ein Honorar zu zahlen. Sie müssen dann als Selbständigerwerbende/r Ihre Sozialversicherungen selber bezahlen und sind weder arbeitslosenversichert noch haben sie bei Krankheit eine Lohnfortzahlung! Die AHV akzeptiert die Selbstständigkeit aber nur, wenn Sie diese beweisen können. Die AHV hat dafür Kriterien definiert, z.B. eigenes Arbeitsmaterial. Besprechen Sie Ihren Fall mit uns.

Merkblatt: Das Merkblatt "Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO" informiert über die Bedingungen, die für die Anerkennung der Selbständigkeit erfüllt sein müssen und über die Höhe der Beiträge: https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d

Aktuell:
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Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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