Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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Sozialhilfe | Wann zahlt die Sozialhilfe? > Das Recht auf Existenzsicherung/GesetzesgrundlagenBundesverfassungArtikel 12 der Bundesverfassung hält fest: "Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind." Alle Menschen, die in der Schweiz leben, haben also ein Recht auf Existenzsicherung, d.h. das zum Überleben absolut notwendige Minimum. Wirtschaftliche Hilfe erhalten Personen, die nicht in der Lage sind, die Mittel für den Lebensbedarf für sich - und die mit ihnen zusammenwohnenden Personen, für die sie unterhaltspflichtig sind - hinreichend oder rechtzeitig zu beschaffen. SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) und KantoneDamit ist aber noch nicht festgelegt, ab wann jemand in Not ist, und wie viel Geld es braucht, damit ein menschenwürdiges Dasein erfüllt ist.
Kanton BaselWenn Sie in Basel wohnen, können Sie das Unterstützungsgesuch bei der Sozialhilfe beziehen: Klybeckstrasse 15, Postfach, 4007 Basel, Tel 061 685 16 00, sozialhilfe@bs.ch
Sind Sie in wirtschaftlicher Not, bringen Sie dieses vollständig ausgefüllt und dokumentiert Werktags zwischen 8 und 10 Uhr persönlich vorbei (Weitere Infos finden Sie in den "Unterstützungsrichtlinien"). Sind die Voraussetzungen zur Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe erfüllt wird Ihnen die unmittelbare Existenzsicherung gewährleistet. Diese erfolgt ohne Verzug und ohne zeitliche Begrenzung. Zusätzlich sollten Sie darin unterstützt werden, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um möglichst rasch wieder wirtschaftlich selbständig leben zu können. Sie sind verpflichtet eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. sich seriös um Arbeit zu bemühen, sofern nicht schwerwiegende Gründe entgegenstehen. Verstösse gegen diese Pflicht können Kürzungen der Leistungen nach sich ziehen. Wer neben der wirtschaftlichen Hilfe weitere Dienstleistungen benötigt, wird auf ergänzende Angebote innerhalb der Sozialhilfe aufmerksam gemacht oder an externe Stellen vermittelt. Wenn nötig sollte zusätzlich eine zeitlich begrenzte Sozialberatung angeboten werden, beispielsweise zur Entschärfung einer Krisensituation. Wer nicht in Basel Stadt Wohnsitz hat, ist unter Umständen ebenfalls berechtigt daselbst finanzielle Hilfe zu beziehen, jedoch im stark reduzierten Rahmen der Nothilfe. AusländerInnen:
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