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Unterstützungspflicht von Verwandten

Die gegenseitige Unterstützungspflicht von Verwandten in auf- und absteigender Linie (Kinder – Eltern – Grosseltern) ist im ZGB geregelt. Die Prüfung der Beitragsfähigkeit erfolgt nicht, wenn die Einkommenszahlen (Steuerbares Einkommen einschliesslich Vermögensverzehr pro Jahr) unterhalb der folgenden Jahreseinkommensbeträge liegen:

 JahreseinkommenVermögensfreibetrag
AlleinstehendeFr. 120'000.-Fr. 250'000.-
VerheirateteFr. 180'000.-Fr. 500'000.-
Zuschlag je KindFr. 20'000.-Fr. 40'000.-

Für die Berechnung des Vermögensverzehrs wird vom steuerbaren Vermögen der Vermögensfreibetrag gemäss obiger Tabelle abgezogen. Der verbleibende Betrag wird aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung umgerechnet und zum Einkommen gezählt:

Alter des/der PflichtigenVerzehr pro Jahr (Quote)
18 – 301 / 60
31 – 401 / 50
41 – 501 / 40
51 – 601 / 30
ab 611 / 20

Aktuell:
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Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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