Die Regeln

1. Eintritt
Wer bei BNB-Tauschmarkt mitmachen möchte, meldet sich per Anmeldeformular an oder kommt persönlich an einem Tauschtreffen vorbei. Zum Starten erhält er/sie zehn BNB-Hours à einer halben Stunde und einen BNB-Hours à einem halben Tag.

2. Datenschutz
Die persönlichen Daten werden auf einem separatem Blatt geführt, das nur an eingeschriebenen TeilnehmerInnen ausgegeben wird.

3. Verrechnungseinheit
Eine halbe Stunde Arbeit entspricht einem BNB-Schein einer halben Stunde.

4. Kosten
Für die Herstellung der Tauschmarktzeitung sowie Versandspesen kommt anfangs das Arbeitslosenkomitee auf. Sobald der Kostenaufwand zu gross wird, erlauben wir uns einen Unkostenbeitrag zu erheben, welcher an einem Tauschtreffen festgelegt wird.

6. Haftung
Der BNB-Tauschmarkt vermittelt alleine die TauschpartnerInnen aus dem Teilnehmerkreis. Der BNB-Tauschmarkt haftet in keiner Weise und zu keiner Zeit für getätigte Tauschhandlungen, und übernimmt vor allem keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand, Ausführung oder Qualität der Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. Ausserdem ist es Sache der TeilnehmerInnen darauf zu achten, gegen keine standesrechtlichen Bestimmungen einer Berufsgruppe zu verstossen (z.B. Heilberufe). Der BNB-Tauschmarkt behält sich vor, unpassende Tauschangebote und -nachfragen auszuschliessen. Die Haftung und allfällige Versicherungen sind Sache der TauschpartnerInnen. Diesen obliegt damit die Verantwortlichkeit für den Tausch. Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die TauschpartnerInnen selbst verantwortlich.

7. Steuern
Der BNB-Tauschmarkt organisiert im Sinne der freiwilligen, nachbarschaftlichen, gegenseitigen Hilfe Tauschhandlungen, die keinerlei Einfluss auf die materielle Existenzsicherung haben. Die Tauschhandlungen werden nicht mit Geld verrechnet. Das heisst, dass darauf keine Steuern zu bezahlen sind. Noch sind diese bei anderen Stellen meldungspflichtig.

8. Austritt
Der Austritt erfolgt durch eine Mitteilung an die Verwaltung.

9. Ausschluss
Wer festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Masse nicht einhält oder andere TeilnehmerInnen schädigt, z.B. durch Weitergabe der Teilnehmerliste an NichtteilnehmerInnen (Datenschutz), kann vom BNB-Tauschmarkt anlässlich eines Tauschtreffs ausgeschlossen werden.

10. Entscheidungsfindung
Das Entscheidungsfindungsgremium des Tauschmarktes ist das regelmässig stattfindende Tauschtreffen, zu dem alle eingeschriebenen TeilnehmerInnen eingeladen werden, möglichst per E-Mail oder wenn keins vorhanden, per Post.
Anlässlich des Tauschtreffens können Aufgaben oder Entscheidungsbefugnisse an TeilnehmerInnen delegiert werden.

Basel im April 2011

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