Der rote Faden - eine Kurzübersicht
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< Das Gleichstellungsgesetz | RoterFaden | Arbeitsgericht > Sexuelle BelästigungEs gibt viele Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Definition umschreibt die sexuelle Belästigung wie folgt: Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art. (Gleichstellungsgesetz Art. 4) In fast allen Fällen gehen die Belästigungen von Vorgesetzten aus und treffen Untergebene. Sexuelle Belästigung ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und jeder Betrieb ist verpflichtet, die Angestellten vor einer sexuellen Belästigung zu schützen (Verbot der sexuellen Belästigung im Gleichstellungsgesetz). Wenn ein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommt, kann es ihn sehr teuer kommen, denn das Opfer kann eine Entschädigung verlangen! Es gibt Möglichkeiten, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren - und die Opfer sind nicht die Schuldigen! Sexuelle Belästigung – wie reagieren? Geben Sie klar Ihr Missfallen zu erkennen, wenn Sie unerwünschten Annäherungsversuchen, abschätzigen Bemerkungen oder verletzenden Gesten ausgesetzt sind. Sexuelle Belästigung geschieht meistens unter vier Augen. Führen Sie daher ein Protokoll: Notieren Sie sorgfältig die Tatsachen, die Ausdrücke, die Daten, die eventuellen Zeugen! Halten Sie auch fest, wenn es, nachdem Sie sich gewehrt haben, zu Schikanen oder Vertrauensänderungen kommt. Sprechen Sie mit KollegInnen Ihres Vertauens über Ihr Problem. Oft sind mehrere Personen von einer Belästigung betroffen und diese Zeugenaussagen sind sehr wichtig. Kündigen Sie nicht Ihre Arbeitsstelle! Wenn Sie Opfer oder Zeuge von sexueller Belästigung werden, nehmen Sie mit der IGA Kontakt auf. |
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