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Spenden an:
Arbeitslosenkomitee Region Basel
PC 40-31172-6
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Steuerbefreiung

Was muss ich machen, damit Spenden an unseren Verein von der Steuer abgezogen werden können?

Vereine mit einem gemeinnützigen Zweck können bei der kantonalen Steuerbehörde einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Wird diesem stattgegeben, dann können SpenderInnen Ihre Spenden gemäss der kantonalen Richtlinien von den Steuern abziehen. Wenn der Heimatkanton die Steuerbefreiung anerkannt hat, kann mit dieser Zusage leicht die Anerkennung durch weitere kantonale Steuerbehörden beantragt werden.

So geht es:

1. Antrag auf Steuerbefreiung und Spendenabzugsfähigkeit: Im Kanton, in welchem der Verein seinen Sitz hat. Dazu gehört eine ausführliche Begründung (inwiefern ist Gemeinnützigkeit gegeben, d.h. können aussenstehende Dritte vom Verein profitieren) sowie die Statuten, allfällige Reglemente und die letzten beiden Jahresrechnungen. Musterbrief Antrag / Musterbrief andere Kantone / Liste Steuerbehörde

2. Spendenbescheinigungen für SpenderInnen: Zuerst die SpenderInnen informieren, dass Spendenabzugsfähigkeit erreicht wurde, und dann immer im Januar, spätestens Februar allen SpenderInnen eine Spendenbescheinigung senden, damit sie diese ihrer Steuererklärung beilegen können. Darauf achten, in welchen Kantonen die SpenderInnen wohnen und entsprechend Anträge an Steuerbehörde machen (siehe oben). Musterbrief Spendenbescheinigung

3. Steuererklärung ausfüllen: Die Steuerbehörde des Heimatkantons überprüft alle paar Jahre, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung immer noch gegeben sind. Sie schickt dem Verein zu diesem Zweck eine Steuererklärung.




top  Zuletzt geändert am 16.07.2010 09:39 Uhr