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Statuten

Die schriftlich verfassten Statuten beschreiben, welche Aufgaben der Verein
übernimmt, wie er sich organisiert und finanziert. Die Fachstelle für Freiwilligenarbeit 'Vitamin B' erläutert folgende Punkte, die in den Statuten geregelt werden sollten:

Name und Sitz
Der Verein braucht einen Namen. Damit der Verein sich erkennbar von anderen unterscheidet,
muss er beim Namen genannt werden können. Der Sitz ist der Ort an dem der Verein rechtlich belangbar ist. Der Sitz liegt immer in einer politischen Gemeinde, er kann frei gewählt werden.

Zweck
Der Verein muss einen ideellen Zweck haben und ein soziales, kulturelles, politisches,
sportliches oder anderes nicht wirtschaftliches Anliegen verfolgen. In diesem Rahmen darf der
Zweck frei gewählt werden. Die Zweckbestimmung, soll möglichst präzise und verständlich
formuliert werden und erklären, was der Verein erreichen will.

Mitglieder
Die Statuten beschreiben, wer Mitglied des Vereins werden kann, und welche Rechte und
Pflichten die Mitglieder haben. Sie beschreiben die unterschiedlichen Mitgliederkategorien und
enthalten Bestimmungen darüber, wie Mitglieder aufgenommen und ausgeschlossen werden.

Organisation
Die Zuständigkeit und die Organisationsweise der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und
eventuell anderer Organe (z.B. Arbeitsgruppen oder Kommissionen) werden geregelt. Die
Anzahl der Vorstandsmitglieder kann frei gewählt werden, ebenso deren Aufgaben. Wenn der
Vorstand „sich selber konstituiert“ heisst das, er verteilt seine Ämter selber.

Haftung
Wenn es die Statuten nicht anders bestimmen, haftet nur das Vereinsvermögen für die
Verpflichtungen des Vereins; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen (Vor 2005 war der Haftungsauschluss nur möglich, wenn in den Statuten die Höhe der Mitgliederbeiträge festgelegt war).

Mittel
Die Statuten enthalten eine Bestimmung zu den Mitteln mit welchen sich der Verein finanziert:
Bsp. Mitgliederbeiträge (evtl. deren Höhe), Spenden, Subventionen. Will der Verein Mitgliederbeiträge erheben, so muss dies in den Statuten festgehalten sein.

Auflösung
In diesem Artikel wird geregelt, wie die Auflösung des Vereins beschlossen wird und an wen die
verbleibenden Mittel fallen (z.B. an einen anderen Verein mit ähnlicher Zielsetzung).

Die Statuten werden an der Gründungsversammlung genehmigt. Das Datum der Genehmigung wird unten an den Statuten vermerkt.

Statutenbeispiel Verein Alltagswärme Δ
Statutenbeispiel Verein Stadthelfer Δ




top  Zuletzt geändert am 16.07.2010 09:56 Uhr