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Arbeitssuche

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Forumsbeiträge

Arbeitssuche im Ausland mit Beilligung B — 20 März 2007, 16:27KE

Einem Freund von mir mit Aufenthaltsbewilligung B wurde die Stelle gekündigt. Er sucht nun sowohl hier in der Schweiz wie in seinem Heimatland nach einer Stelle. Nun stellt sich die Frage, ob er auch das Recht hat, währed des Bezuges der ALV eine Arbeitsstelle in seinem Heimatland zu suchen und wie dies mit allfälligen Vorstellungsgesprächen im Heimatland aussieht. Müssen dazu offizielle Ferientage bezogen werden oder wird dies gleichgestellt mit der Arbeitssuche hier in der Schweiz? Und wie muss er dies dem RAV melden? Gibt es dazu spezielle Regelungen?
Besten Dank für die Auskunft.

Arbeitssuche im Ausland mit Beilligung B — 20 März 2007, 16:28KST

Antwort: Das schreibt das Secco auf seiner Site
"Kann ich im Ausland eine Stelle suchen gehen?
Haben Sie sich während mindestens 4 Wochen der schweizerischen Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt, können Sie sich zwecks Stellensuche für längstens 3 Monate in einen EU/EFTA-Staat begeben. Während der Dauer des Auslandaufenthaltes erhalten Sie von der Schweiz weiterhin ALE, sofern Sie sich im Land der Arbeitssuche bei der Arbeitsvermittlung melden und die in diesem Land vorgesehenen Kontrollvorschriften erfüllen. Dieser Anspruch kann zwischen 2 Beschäftigungen nur ein Mal geltend gemacht werden. Bei erfolgloser Arbeitssuche müssen Sie vor Ablauf der 3-monatigen Frist in die Schweiz zurückkehren und sich beim RAV melden. Sie verlieren sonst jeglichen weiteren Anspruch auf Leistungen der ALV in der laufenden Rahmenfrist für den Leistungsbezug.
Von diesem Leistungsexport können Sie auch bei einem definitiven Wohnsitzwechsel in einen EU/EFTA-Staat Gebrauch machen.
Informieren Sie sich über Ihre Pflichten mit der Inanspruchnahme des Rechts auf Leistungsexport bei Ihrem RAV."
Nun gilt es zu untersuchen ob dies auch für Arbeitnehmer in der Schweiz mit B-Bewilligung gilt. Meiner Meinung gilt dies genauso. Ausser, dass er im Fall eines Stellenantrittes und erneutem Verlust der Stelle, als Erwerbsloser unter die dortigen Regelungen - unter Anrechnung seiner Beitragszeiten hier in der Schweiz - fallen würde. Das heisst, dass eine Rückkehr in die Schweiz gemäss dem Bilateralren Abkommen Schweiz/EU über die Freizügigkeit, sich nicht mehr so einfach gestalten würde. Er müsste wieder einen Arbeitsvertrag hier in der Schweiz haben um eine Bewilligung zu erhalten. Die Erteilung einer Bewilligung wäre aber an die noch geltenden Restriktionen bis 1.7.04 - Vorrang der einheimischen Arbeitskraft - bis 1.7. 07 - Kontingentierung der Bewilligungen - geknüpft. wohl aber könnte er sich hier während 3 Monaten um Arbeit umsehen (siehe oben). Ob diese Auskunft auch wirklich stimmt, müsste bei den zuständigen Stellen im RAV, resp. im Secco, Abt. ALV, überprüft werden.

Arbeitlosengeld mit abgelauft Bewilligung L — 19 November 2012, 11:55Kalina

ch habe ein Paar Fragen wegen dem Kurzaufenthaltsbewilligung L. Ich bin aus Bulgarien und bis jezt habe ich 3 mal Seasons Arbeit fur 6 Monaten gehabt.Ich habe bis jezt immer Verlaenderung meines altes Bewilligung bekommt. Mein letzten Vertrag war gueltig bis 31.10.2012 und Bewilligung bis 05.11.2012. Am 12.10.2012 habe ich mich bei RAV angemeldet weil bis dieser Zeit konnte ich leider nicht eine neue Stelle finden. Sie haben mir gesagt dass ich habe Anspruch von Arbeitslosengeld weil ich habe mehr dann 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet. Am 15.10.2012 habe ich ein neuen Vertrag im Stundenlohn untergeschriebt und ein neuen Job bekommt von 01.12.2012. Mein Arbeitsgeber hat mir gesagt dass er mein Bewilligung machen mussen weil ich arbeite in Kanton OW . Ich habe 2tage vorher Kanton OW angeruft und sie haben mir gesagt dass mein Arbeitsgeber hat keine Dokumente bis jetzt geschikt. Meine Frage jetzt ist -darf ich ein neuen Bewilligung fur Stellensuche in deisem Fall beantragen und wie?

Vielen Dank fur Ihre Hilfe im Voraus

Freundliche Grusse

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