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Auslandsaufenthalt


Forumsbeiträge

Selber künden und Auslandsreise — 02 April 2007, 11:55b.o.

Guten Tag!
Meine Arbeitsstelle befriedigt mich schon seit längerer Zeit nicht mehr. Nun möchte ich die Möglichkeit für eine Veränderung nutzen und werde Ende dieses Jahres für ca. 3-4 Monate ins Ausland auf Reise gehen. Vorher werde ich meine Stelle kündigen. Was ist, wenn ich trotz allen Bemühungen nach der Rückkehr in der Schweiz trotzdem keine Stelle finde? Habe ich dann Anrecht auf Arbeitslosengeld und wenn ja, mit wie vielen Sperrtagen müsste ich rechnen? Könnte ich mich schon vor der Abreise beim RAV anmelden? Ich bin sehr wohl gewillt zu arbeiten, trotzdem mache ich mir Gedanken, was ich für eine Absicherung hätte, falls es nicht auf Anhieb klappen sollte.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Selber künden und Auslandsreise — 02 April 2007, 12:07kst

Antwort: Wenn Sie nach dem Auslandsaufenthalt zurückkommen und erwerbslos sind, melden sie sich bei der ALV an.

Dann wird zurückgerechnet, ob Sie in den letzten 2 Jahren 12 Beitragsmonate haben.

Dann wird der Grund der letzten Kündigung abgecheckt.
Falls sie sich im Ausland weiterbilden, ist das sicher ein Grund. Mit Einstelltagen müssen Sie aber rechnen, da Sie wussten, dass Sie bei der Rückkehr erwrbslos sein werden. Mit wievielen ist hängt vom Einzelfall ab.

Dann wird abgecheckt, bo Sie sich genügend um eine Arbeitsstelle gekümmert haben, nach der Kündigung - auch während dem Auslandsaufenthalt. Ds heisst Sie müssen auch vom Ausland her eine Stelle hier in der Schweiz suchen, da Sie ja davon ausgehen müssen, dass Sie erwerbslos sein werden bei der Rückkehr. Falls Sie keine Arbeitsbemühungen vorweisen können, werden Sie eventuell mit Einstelltagen belegt.

Auslandaufenthalt — 25 Januar 2009, 15:20Rudolf

Guten Tag,

Mir wurde per 30. November 2008 gekündigt. im Dezember war ich Arbeitslos. Ab dem 1. Januar 2009 hatte ich eine Anstellung, leider wurde mir viel versprochen und nichts eingehalten. Ich kündigte die Stelle per 12. Januar wieder. Das RAv war nicht begeistert. Muss nun Stellung nehmen bei der Arbeitslosenkasse.ev. gibt es Einstelltage.
Meine Frage ist nun. Wenn ich jetzt auf Reisen gehen, ca 3 Monate, mich beim RAv abmelde bekommen ich selbstverständlich auch kein Geld. Wenn ich mich aber nach 3 Monaten wieder anmelde und ich in meiner Abwesendheit um Stellen bemühe werde die davor aufgebrummten Einstelltage weitergeführt?
Besten dank für die Rasche Antwort.

Auslandsaufenthalt — 26 Mai 2013, 13:01Amanda

Ich habe mich beim RAV angemeldet und bin zur zeit auf Stellensuche.
Nun habe ich ein Angebot im Ausland, wo ich für Kost und Logie arbeiten könnte. Allerdings werde ich kein Einkommen erzielen, kann aber ebenfalls gratis an einer dort angebotenen Weiterbildung teilnehmen, die für mich sehr wichtig ist.
Nun bin ich unsicher was dies für meine Anmeldung beim RAV bedeutet.
Darf/muss ich mich für drei Monate beim RAV abmelden und kann mich dann auch ohne Probleme wieder anmelden? HAt das Einstelltage und andere Kürzungen zur Folge?

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