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Überstunden/ Überzeit

Um Überstunden handelt es sich, wenn mehr als das abgemachte Pensum gearbeitet wird. Überzeit ist das Überschreiten der Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden).

Wenn spezielle Ereignisse es nötig machen, kann der Betrieb Überstunden/ Überzeit anordnen, soweit diese für Sie „zumutbar“ sind. Regelmässige Überstunden/Überzeit sind nicht erlaubt. Wenn Sie die Überstunden nicht durch Freizeit kompensieren und wenn nichts anderes schriftlich festgelegt ist, müssen Überstunden mit einem Lohnzuschlag von 25% entschädigt werden. Bei Überzeit ist – im Unterschied zu Überstunden - keine vertragliche Abweichung von dieser gesetzlichen Regelung möglich.

Achtung: Viele Betriebe drücken sich um das Auszahlen von Überstunden und Überstundenzuschlägen. Besonders betroffen sind Teilzeitarbeitende. Schreiben Sie Ihre Überstunden auf und lassen Sie diese Aufstellung jeden Monat vom Betrieb visieren.

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 29.06.2016 11:32 Uhr