Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Überstunden | RoterFaden | Gesetzliche Feiertage > FerienDas Gesetz schreibt im Minimum 4 Wochen vor (5 Wochen für bis 20-Jährige). Ab 3. Monat Abwesenheit wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft, hat der Arbeitgeber das Recht, den Ferienanspruch (um 1/12 pro vollständig abwesenden Monat) zu reduzieren. Wird ein Arbeitsvertrag beendet und es bestehen noch nicht eingelöste Ferienansprüche, so müssen diese ausbezahlt werden. Ferien bei Stundenlohn: Jede geleistete Arbeitsstunde gibt Recht auf einen Ferienanspruch. Normalerweise muss der Ferienlohn dann bezahlt werden, wenn die Ferien bezogen werden.
Voraussetzung dafür sind ein schriftlicher Vertrag und eine Lohnabrechung, auf welcher der Ferienanspruch separat ausgewiesen wird! |
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