Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Arbeitsgericht | RoterFaden | Familiennachzug > ArbeitsbewilligungFür Ausländer/innen gibt es verschiedene Bewilligungsformen mit sehr unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Es gibt auch unterschiedliche Rechte je nach dem ob man aus einem Land der Europäischen Union (EU) / EFTA oder aus einem anderen Land, einem "Drittstaat" kommt. Für Leute aus Nicht-EU/EFTA-Ländern Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, als "Drittstaatenangehörige/r" legal in die Schweiz einzureisen: als hochqualifizierte/r Spezialist/in; im Rahmen des Familiennachzuges; als Asylsuchende/r.
https://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/aufenthalt/nicht_eu_efta.html Für Leute aus EU/EFTA-Ländern
Je nach Herkunftsland gelten aber bis auf Weiteres unterschiedliche Übergangsbestimmungen. Es wird unterschieden nach EU-25, EU-17, EU-8, EU-2 und EFTA-Staaten. |
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