Ratgeber

Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitsrecht
Schwangerschaft, Mutterschaft
Gleichstellung
Mobbing
Temporärarbeit
Berufsbildung

Arbeitslosenversicherung
Sozialhilfe Basel-Stadt

Forum
Links
Unterstützung

Suchen

edit SideBar

  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
email

Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

Mitgliedschaft
Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

  • mac donald
  • putzfrauen
  • kinopersonal
  • briefsortiererinnen
  • arbeitslosenkomitee
  • euromarsch
  • armutskonferenz von unten/liste13
  • union der arbeiterinnen ohne geregelten aufenthalt

Testimonials

Zurück zur IGA

Zurück zur Kontaktstelle für Arbeitslose

< Ohne Papiere / Sans Papiers | RoterFaden | Kinder- und Ausbildungszulagen >

Arbeitslos

Anmeldung

Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich mit folgenden Dokumenten beim Gemeindearbeitsamt (bei Wohnsitz BL) bzw. beim kantonalen Arbeitsamt (bei Wohnsitz BS) anmelden:

  • AHV-Karte
  • Kündigungsbrief, Arbeitsvertrag
  • Ausweispapiere
  • Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungspapiere
  • Nachweis der Arbeitssuche während der Kündigungsfrist: wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie bereits während der Kündigungsfrist eine neue Arbeit gesucht haben, werden Ihnen Taggelder abgezogen (Einstelltage)!

Wer die Arbeitslosenentschädigung nicht über die öffentliche Kasse abrechnen lassen will, muss sich gleichzeitig bei einer privaten Kasse (z.B. gewerkschaftliche Kasse) anmelden.

Wenn Sie selbst gekündigt haben...

Grundsätzlich bestraft das Arbeitsamt eine freiwillige Kündigung mit Einstelltagen. Wenn Sie aber nachweisen können, dass Sie kündigen mussten, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, dann kann auf Einstelltage verzichtet werden. Sie brauchen dazu aber unbedingt ein Arztzeugnis.

Wer ist versichert?

Die Entschädigung funktioniert nach dem Versicherungsprinzip: wer in den letzten zwei Jahren mindestens während 12 Monaten erwerbstätig war, d.h. Versicherungsbeiträge bezahlt hat, hat Anrecht auf 400 Taggelder Entschädigung. Auch Tage, an welchen Sie wegen Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder Militärdienst an der Erwerbstätigkeit verhindert waren, gelten als Beitragszeit.

Achtung: Wenn Sie in den letzten 2 Jahren während 18 Monaten gearbeitet haben und über 55 Jahre alt sind, oder wenn Sie bald ins AHV-Alter kommen, oder wenn Sie eine Rente der IV oder Suva beziehen oder eine solche beantragt haben, gelten grosszügigere Regelungen und sie können länger Taggelder beziehen.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann in folgenden Fällen trotzdem (aber nur 260 Taggelder) Entschädigung erhalten:

  • Abbruch oder Abschluss der Ausbildung
  • Entlassung aus einer Strafanstalt
  • Rückkehr aus dem Ausland
  • Nach Ablauf von Kranken- oder Unfalltaggeldentschädigung
  • Notlage nach Tod oder Invalidität des Ehepartners
  • Trennung oder Scheidung
  • Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit nach Erziehungsunterbruch

Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit

Wenn Sie selber gekündigt haben, Ihnen wegen einem Fehlverhalten gekündigt wurde, Sie während der Kündigungsfrist keine, oder nicht genügend, Arbeit gesucht haben, oder wenn Sie eine zumutbare Arbeit ablehnen, sagt die Versicherung, dass Sie selber Schuld an Ihrer Arbeitslosigkeit tragen und zieht Ihnen Taggelder ab (Einstelltage, bis maximal 60 Taggelder pro Vergehen)! Alle Entscheide können innert 30 Tagen schriftlich angefochten werden. Lassen Sie sich beraten!

GrenzgängerInnen

Kompetente Beratung für Arbeitslose mit Wohnsitz im ausländischen Grenzgebiet (CH-Bürger/innen, EU-EFTA-Bürger/innen, Büger/innen anderer Staaten) bietet die trinationale Beratungsstelle Infobest:
INFOBEST, Pont du Palmrain, F-68128 VILLAGE-NEUF
Telefon:
F : 03 89 70 13 85
D : 07621 / 750 3
CH : 061 / 322 74 22

Nützliche Adressen:

  • Basel-Stadt:
    • KIGA Basel-Stadt, Utengasse 36, 4005 Basel, Tel. 061 / 267 51 11
    • RAV und öffentl. Arbeitslosenkasse BS, Hochstrasse 37, Basel, Tel. 961 / 267 51 11
  • Basel-Land:
    • KIGA u. öffentl. Arbeitslosenkasse, Bahnhofstr. 32, Pratteln, Tel. 061/ 826 77 77
    • RAV 1, Pratteln, Muttenzerstr. 107, 4133 Pratteln, Tel. 061/ 826 76 76
    • RAV 2, Münchenstein, Grabenackerstr. 8b, 4142 Münchenstein, Tel. 061 / 415 88 33
    • RAV 3, Binningen, Gorenmattstr. 19, 4102 Binningen, Tel. 061 / 426 90 80
    • RAV 4 Laufen, Bahnhofstrasse 30, 4242 Laufen, Tel. 061 / 765 91 11
    • RAV 5, Gelterkinden, Dorfplatz 5, 4460 Gelterkinden, Tel. 061 / 985 90 50
    • RAV 6, Liestal, Rufsteinweg 1, 4410 Liestal, Tel. 061 / 926 96 00
    • RAV 7, Liestal Süd, Gräubernstrasse 14, 4410 Liestal, Tel. 061 / 552 07 40
  • KONTAKTSTELLE FÜR ARBEITSLOSE
  • ARBEITSLOSENKOMITEE REGION BASEL

mehr dazu ...

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 09.02.2010 12:53 Uhr