Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Arbeitslos | RoterFaden | Steuern > Kinder- und AusbildungszulagenKinder-, Ausbildungs- oder Familienzulagen sind kantonal geregelt, d.h. auch, dass die Beträge von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Überall gilt: wer Anspruch auf Lohn hat, hat auch Anspruch auf Kinderzulage. Pro Kind wird aber nicht mehr als eine Kinderzulage bezahlt. Für BS gilt:
Die Zulagen gelten für Kinder in der Schweiz oder im Ausland. Achtung: Bei Teilzeitarbeit gilt: eine volle Kinderzulage erhält, wer mindestens 80 Std./Monat arbeitet. Darunter gilt ein Stundenansatz (Fr. 2.50, bzw. 2.75 je Kind und Stunde) Bei Eintritt-/Austritt während eines Monats:
Im BL gibt es keine Ausbildungszulage für Kinder im Ausland. Die Zulagen werden über den Arbeitgeber beantragt. Nützliche Adressen:
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