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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
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Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

Mitgliedschaft
Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

  • mac donald
  • putzfrauen
  • kinopersonal
  • briefsortiererinnen
  • arbeitslosenkomitee
  • euromarsch
  • armutskonferenz von unten/liste13
  • union der arbeiterinnen ohne geregelten aufenthalt

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Befristete Anstellung

Eine Befristete Anstellung gilt für eine bestimmte Dauer und endet ohne Kündigung.

  • Auch bei einer befristeten Anstellung gilt: wenn der Arbeitgeber Sie für die Arbeit aufbietet und dann doch keine Arbeit hat, muss er Sie trotzdem bezahlen.
  • Nur wenn die Anstellung auf mehr als drei Monate abgeschlossen wurde, schuldet Ihnen der Arbeitgeber bei Abwesenheit wegen Krankheit / Mutterschaft einen Lohn.
  • Ferien werden wie je nach Dauer des Einsatzes als bezahlte Ferien oder als Prozentsatz zum Stundenlohn abgegolten

Achtung: wenn derselbe Betrieb mit Ihnen mehrere solche Arbeitseinsätze hintereinander abschliesst, ist das ein illegaler Kettenarbeitsvertrag. Rechtlich handelt es sich dann nicht mehr um eine befristete, sondern um eine feste Anstellung!

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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