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Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

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Festanstellung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist schriftlich oder mündlich gültig. Überall, wo eine genaue Regelung fehlt, gilt das was im Gesetz steht. Als Probezeit gilt der erste Monat. Die Probezeit darf schriftlich auf höchstens drei Monate verlängert werden. In gewissen GAV/NAV wird die Probezeit verkürzt oder fällt ganz weg.

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Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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