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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
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Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

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Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

  • mac donald
  • putzfrauen
  • kinopersonal
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  • arbeitslosenkomitee
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Kündigungsverbot – Sperrfristen

Es gibt bestimmte Sperrfristen, während derer Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen darf:

  • Militärdienst, Zivilschutz oder während
  • Vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall):
	* 1. Dienstjahr: 30 Tage 
	* 2.-5. Dienstjahr:  90 Tage 
  • ab 6. Dienstjahr: 180 Tage (Basler-Skala)
  • Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt.

Achtung: Erfolgt die Kündigung während einer dieser Sperrzeiten, dann ist sie nicht gültig. Ist eine Kündigung erfolgt und im Verlauf der Kündigungsfrist tritt einer der Sperrgründe auf, dann wird die Kündigungsfrist um die Dauer der Sperrfrist (jeweils bis Monatsende) verlängert. Dabei kann es zu Problemen mit der Lohnfortzahlung kommen. Lassen Sie sich beraten!

Stand Mai 2018

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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