Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Kündigungsfrist | RoterFaden | Massenentlassung > Kündigungsverbot – SperrfristenEs gibt bestimmte Sperrfristen, während derer Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen darf:
* 1. Dienstjahr: 30 Tage * 2.-5. Dienstjahr: 90 Tage
Achtung: Erfolgt die Kündigung während einer dieser Sperrzeiten, dann ist sie nicht gültig. Ist eine Kündigung erfolgt und im Verlauf der Kündigungsfrist tritt einer der Sperrgründe auf, dann wird die Kündigungsfrist um die Dauer der Sperrfrist (jeweils bis Monatsende) verlängert. Dabei kann es zu Problemen mit der Lohnfortzahlung kommen. Lassen Sie sich beraten! Stand Mai 2018 |
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