Ratgeber

Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitsrecht
Schwangerschaft, Mutterschaft
Gleichstellung
Mobbing
Temporärarbeit
Berufsbildung

Arbeitslosenversicherung
Sozialhilfe Basel-Stadt

Forum
Links
Unterstützung

Suchen

edit SideBar

  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
email

Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

Mitgliedschaft
Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

  • mac donald
  • putzfrauen
  • kinopersonal
  • briefsortiererinnen
  • arbeitslosenkomitee
  • euromarsch
  • armutskonferenz von unten/liste13
  • union der arbeiterinnen ohne geregelten aufenthalt

Testimonials

Zurück zur IGA

Zurück zur Kontaktstelle für Arbeitslose

< Kündigung | RoterFaden | Kündigungsverbot, Sperrfristen >

Kündigungsfrist

Im allgemeinen gelten folgende Fristen:

  • während der Probezeit.............. 7 Tage
  • im 1. Dienstjahr......................... 1 Monat per Monatsende
  • vom 2.-9. Dienstjahr.................. 2 Monate per Monatsende
  • danach...................................... 3 Monate per Monatsende

Ein GAV oder ein Einzelarbeitsvertrag kann kürzere Kündigungsfristen festlegen. Ab dem 2. Dienstjahr muss aber mindestens eine Frist von einem Monat vereinbart werden.

Stand Mai 2018

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 15.05.2018 11:23 Uhr