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  • Main - Ein Ratgeber der IGA

Oetlingerstr. 74
4057 Basel
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Öffnungszeiten:
Di/Do 14 - 17 Uhr
Für Nichtmitglieder: Mo 14 - 17 Uhr

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Solidarmitgliedschaft

Gewerkschaftliche Selbsthilfe:

  • wie organisiere ich mich?
  • auf was achte ich?

prinzipien:

  • demokratische struktur
  • aengste richtig einschätzen
  • kontinuität

erfolgreiche beispiele:

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Lohn bei Arbeitsverhinderung

Lohn bei Unfall

Alle ArbeitnehmerInnen müssen obligatorisch für einen Lohnersatz (Taggeld) von 80 % gegen Betriebsunfall (während Arbeit und auf Arbeitsweg) versichert sein. Wer mindestens 8 h pro Woche arbeitet muss obligatorisch auch für Nicht-Betriebsunfälle versichert werden.

Lohn bei Krankheit

Falls der Arbeitsvertrag keine bessere Regelung enthält (z.B. Krankentaggeldversicherung), gilt in der Nordwestschweiz die Basler-Skala. Je länger sie für denselben Arbeitgeber arbeiten, desto länger muss er den Lohn fortzahlen - und zwar 100 % des Lohnes gemäss folgender Skala:

Die Basler-Skala

3 Wochenim 1. Dienstjahr (nach Ende der Probezeit)
9 Wochenim 2. und 3. Dienstjahr
13 Wochenim 4. bis 10. Dienstjahr
17 Wochenim 11. bis 15. Dienstjahr
22 Wochenim 16. bis 20. Dienstjahr

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 19.03.2007 10:56 Uhr