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Sozialhilfe

Wer kann Sozialhilfe beantragen?

Alle EinwohnerInnen der Schweiz, unabhängig von ihrer Nationalität, haben bei Bedarf Anrecht auf existenzsichernde Sozialhilfe-Unterstützung, d.h. dass das zum Überleben absolut notwendige Minimum gesichert ist.

Achtung: Personen mit unsicherer Bewilligung (z.B. Bewilligung B) können nach einer längeren Unterstützung durch die Sozialhilfe ihre Bewilligung verlieren!

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie sehr genau Auskunft über Ihre Verhältnisse geben. Bei der Anmeldung müssen Sie Unterlagen wie Mietvertrag, Lohnabrechnung, Bankkonto-Nachweis, Familienbüchlein etc. mitbringen.

Wann gibt es Sozialhilfe?

  • Das Sozialamt kontrolliert zuerst, ob eine andere Stelle, z.B. eine Sozialversicherung, für Sie zuständig wäre. Es kontrolliert auch, ob Ihre Familie für Sie aufkommen muss.
  • Das Fürsorgeamt muss manchmal auch Vorschüsse leisten: wenn Sie z.B. Recht auf Arbeitslosengelder haben, Sie aber noch kein Geld erhalten, weil noch Unklarheiten bestehen.
  • Die Fürsorge übernimmt keine Schulden! Melden Sie sich also an, bevor Sie sich aus Not verschulden.

In den letzten Jahren brauchen immer mehr Menschen Sozialhilfe. Immer mehr Leute sind "working poor", d.h. obwohl sie 100 % arbeiten, reicht der Lohn nicht für den Lebensunterhalt. Sehr viele Leute sind sogenannte "Ausgesteuerte", d.h. die Arbeitslosenversicherung unterstützt sie nicht mehr, obwohl sie immer noch arbeitslos sind.

Wann müssen Fürsorgegelder zurückbezahlt werden?

  • Wenn Sie das Geld wegen falschen Angaben erhalten haben
  • Wenn Sie zu Wohlstand kommen
  • Es hat auch schon Fälle gegeben, wo nichtzurückbezahlte Fürsorgegelder ein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung waren.

Nützliche Adressen:

  • Sozialhilfe der Stadt Basel, Postfach, 4007 Basel, Tel. 061 / 685 16 00
  • Sozialhilfe Baselland, Gestadeckplatz 8, 4410 Liestal, Tel. 061 / 925 56 45

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Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




top  Zuletzt geändert am 19.03.2007 22:03 Uhr