Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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< Krankenversicherung | RoterFaden | Sozialhilfe > UnfallversicherungWer ist wo versichert?Alle ArbeitnehmerInnen sind obligatorisch gegen Betriebsunfall (Berufsunfälle und Berufskrankheiten) versichert. ArbeitnehmerInnen mit mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche müssen von ihrem Arbeitgeber auch gegen Nicht-Betriebsunfall versichert werden. Die meisten ArbeitnehmerInnen sind bei der SUVA (Schweizerische Unfall-Versicherungs-Anstalt) versichert. Es gibt aber auch private Unfallversicherer. Wie lange ist die Versicherung gültig?Die Versicherungsdeckung beginnt mit dem Tag, an dem Sie mit der Arbeit beginnen oder hätten beginnen sollen. Die Deckung beginnt spätestens in dem Moment, da Sie Ihr Haus verlassen, um zur Arbeit zu gehen. Die Versicherungsdeckung erlischt am Ende des 30. Tages nach Ende eines Arbeitsverhältnisses. D.h. 30 Tage nach dem letzten Tag, für welchen Sie Anrecht auf einen Lohn (genauer: mindestens den halben Lohn) hatten. Was ist versichert?Die Unfallversicherung bezahlt die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Spitalaufenthalt, die Medikamente und Taggelder für den Lohnausfall, Invalidenrenten, Integritätsentschädigung und andere Leistungen, die einem anerkannten Unfall folgen können. Was ist ein Unfall?!Unfall ist "die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper", z.B. wenn ich stürze und dabei ein Bein breche. Als Berufskrankheit gelten Krankheiten, "von denen nachgewiesen werden kann, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind". Die Frage, was ist Unfall, was ist Krankheit, was ist Berufskrankheit, führt immer wieder zu Streit mit den Versicherungen. Gegen jeden Entscheid der Unfallversicherung kann innert 30 Tagen rekurriert werden. Verhütung von Unfällen und BerufskrankheitenDer Arbeitgeber ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich und muss die Vorschriften zur Verhinderung von Unfällen oder Berufskrankheiten einhalten. Die ArbeitnehmerInnen müssen Mängel in der Arbeitssicherheit melden. Dies gilt auch bei Temporärarbeit. Nützliche Adressen:
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