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Berufliche Integration

Die Sozialhilfe muss Massnahmen erarbeiten zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration der SozialhilfeempfängerInnen. Die Hilfestellungen im Bereich der beruflichen Integration richten sich an Menschen, die von der Sozialhilfe der Stadt Basel längerfristig wirtschaftlich unterstützt werden. Meist werden diese Beratungen vom AIZ (Arbeitsintegrationszentrum) gemacht. Das AIZ berät Menschen aus der Sozialhilfe der Stadt Basel (SHB), der IV-Stelle Basel-Stadt sowie der baselstädtischen RAV-Stellen.

Die Massnahmen haben zum Ziel, die betroffenen Menschen wenn immer möglich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. In Basel gibt es z.B. Coaching-Programme, in welchen abgeklärt wird, was Sie brauchen, um wieder ohne Sozialhilfe leben zu können. In gewissen Fällen ist es aufgrund der Abklärung möglich einen Kurs, ein Praktikum oder ein Beschäftigungsprogramm zu absolvieren. Diese Leistungen beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, d.h. es wird auch von Ihnen eine Leistung erwartet.

Integrationszulage
Wer an einer Integrationsmassnahme der Sozialhilfe teilnimmt und die obligatorischen Schulzeit abgeschlossen hat, erhält eine Integrationszulage von Fr. 100.- pro Monat.
Dies gilt bei:
- Teilnahme an einem Programm/Projekt zur beruflichen oder sozialen Eingliederung
- Absolvierung einer anerkannten Aus- oder Weiterbildung
- unentgeltliche und wiederkehrende gemeinnützige oder nachbarschaftliche Dienstleistungen
- Pflege von Angehörigen
Diese Aktivitäten müssen von einer hierfür qualifizierten Institution bestätigt werden. Bei ausnahmen darf dies auch durch eine qualifizierten Drittperson bestätigt werden.

Rückerstattung
Die Kosten für solche Massnahmen unterliegen nicht der Rückerstattungspflicht, ausgenommen bei unrechtmässigem Bezug von Leistungen.

Aktuell:
Gesundheitstage

Infoseite in Albanisch
http://www.voal-online.ch




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