Der rote Faden - eine Kurzübersicht
Arbeitslosenversicherung
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<< von der Beitragszeit befreit | ALV | zumutbare Arbeit >> Vermittlungsfähigkeit"Vermittlungsfähig" heisst, wenn man bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Konflikte gibt es hier z.B. bei Teilzeitarbeit-Arrangements, die perfekt zur Familiensituation passen, aber nicht zur Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm. Positiv ist, dass die Teilnahme an einem Arbeitslosen-Selbsthilfeprojekt explizit erlaubt ist, die Vermittlungsfähigkeit also nicht tangiert. --- Forumsbeiträge |
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