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Vermittlungsfähigkeit

"Vermittlungsfähig" heisst, wenn man bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Konflikte gibt es hier z.B. bei Teilzeitarbeit-Arrangements, die perfekt zur Familiensituation passen, aber nicht zur Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm.

Positiv ist, dass die Teilnahme an einem Arbeitslosen-Selbsthilfeprojekt explizit erlaubt ist, die Vermittlungsfähigkeit also nicht tangiert.

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Art. 15 Vermittlungsfähigkeit


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