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Versicherter Verdienst

Der sog. Versicherte Verdienst wird benötigt für die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung, sprich Taggelder.

Die Arbeitslosenkasse berechnet die Höhe des versicherten Verdienstes anhand der Arbeitgeberformulare, auf denen die jeweilige Lohnsumme je Monat aufgeführt ist.

Als versicherter Verdienst gilt - stark vereinfacht - der Lohn auf den AHV-Beiträge abgezogen wurden. Der 13. Monatslohn wird mitgerechnet. Berufsbedingte Spesen nicht.

Es gibt aber eine Obergrenze für den versicherten Lohn. Was darüber verdient wurde, wird nicht mehr entschädigt.

...und eine Untergrenze. Wer einen minimalen Job hatte ist auch nicht versichert.

Verschiedene Teilzeitjobs werden zusammen gezählt.

Um den Versicherten Verdienst auszurechnen wird in der Regel der Durchschnitt der letzten sechs Monate gezählt, an denen Sie Beiträge bezahlt haben. Es werden für die Berechnung die letzten zwölf Beitragsmonate genommen, sofern das für die versicherte Person besser ausfällt. dies ist ein Schutz für die erwerbslosen, wenn z.B. infolge Auftragsrückgang der Lohn scheibchenweise weniger wurde.

Bsp.: Frau Z. hat ab Juli nach zwei Monaten Unterbruch eine Arbeit gefunden. Nach drei Monaten ist sie wieder ohne Job.

JanFebMärAprMaiJunJulAugSep
XXXX  XXX

Es zählen die letzten sechs Monate, an denen gearbeitet wurde (in diesem Beispiel: Februar, März, April und Juli, August, September).

Die Arbeitslosenkasse macht die gleiche Rechnung noch mit 6 statt 12 Monaten. Das bessere Resultat für die erwerbslose Person ist dann der versicherte Verdienst.

Vom versicherten Verdienst ausgehend, berechnet die Kasse das Taggeld.

Bsp.

versicherter Verdienst=4'500.00 Fr. brutto
Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat=21,7
4'500.00 : 21,7=207.40 Fr./pro A.tag
Taggeld 80%=165.90 Fr. brutto
oder  
Taggeld 70%=145.15 Fr. brutto

Und wenn ich von der Beitragspflicht befreit bin?

Wenn sie in den letzten 2 Jahren aus anerkannten Gründen keine Beiträge an die Versicherung leisten konnten, sind sie trotzdem versichert. Siehe Beitragsbefreiung.

Dann berechnet sich der versicherte Verdienst (fiktives Lohneinkommen) je nach Befreiungsgrund und Alter nach Pauschalansätzen.

Mit diesem durchschnittlichen Taggeld muss man/frau zur Zeit (2003) rechnen pro Monat:

  • Nach Schule, Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung:
 Alter unter 20 Jahren120 - 25 Jahre1ab 25 Jahren
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung, MaturaFr. 347.-885.-1'770.-
Abgeschlossene Berufslehre2Fr. 1'102.-1'102.-2'204.-
Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium-1'328.-2'656.-

1Bei Unterstützungspflicht gegenüber Kindern gelten die doppelten Ansätze.
2War der vor der Erwerbslosigkeit erzielte Lehrlingslohn höher als 1'378.- pro Monat (ab 25 Jahren 2'755.-), so ist dieser Verdienst massgebend (also 80% davon).

  • Nach Beitragsbefreiung wegen Krankheit, Unfall, Gefängnis, Auslandsaufenthalt, persönlichen Gründen und nach einer Erziehungsperiode:
 Alter unter 20 Jahren120 - 25 Jahre1ab 25 Jahren
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung, MaturaFr. 694.-1'770.-1'770.-
Abgeschlossene Berufslehre2Fr. 2'204.-2'204.-2'204.-
Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium-2'656.-2'656.-

Die Taggelder werden erst nach Bestehen einer Wartezeit ausbezahlt!

Sind kleine Einkommen auch versichert?

Wenn sie pro Monat weniger als Fr. 500.- (Heimarbeit: Fr. 500.-) verdienen, können Sie darauf nicht stempeln, auch wenn Ihnen Beiträge für die Versicherung abgezogen wurden.

Versicherter Verdienst bei Behinderten

Wenn sie gerade vor oder während der Arbeitslosigkeit wegen ihrer Gesundheit weniger arbeiten können, zählt als versicherter Verdienst was sie nach der Erkrankung noch arbeiten können.

Was ist, wenn ich neben der Ausbildung noch gearbeitet habe?

Die Mehrzahl der Studierenden sind WerkstudentInnen.
Wenn sie in den letzten 2 Jahren neben der Ausbildung mindestens 12 Monate gearbeitet haben, so zählt dieser versicherte Verdienst plus der um den Beschäftigungsgrad gekürzte Pauschalansatz (siehe oben). Dies gilt aber nur, wenn die Ausbildung und der Job zusammen einem Beschäftigungsgrad von 100% gleichkommt.

Beispiel: Sie studierten und verdienten daneben monatlich 1'000.- Fr. mit einer 15% Stelle. Nach Studium sind Sie erwerbslos.

Monatliches Einkommen 15%  1'000 Fr.
Pauschalansatz3'320.-gekürzt um 15%3'154.- Fr.
Versicherter Verdienst  4'154.- Fr.
Monatliches Taggeld  70 oder 80 % davon

Wird mein Nebenverdienst mitgerechnet?

Nein. Nebenverdienste werden nicht gezählt. Als Nebenverdienst gilt laut Gesetz "jeder Verdienst, den ein Versicherter ausserhalb seiner normalen Arbeitszeit ... erzielt".

Wann wird der Versicherte Verdienst neu berechnet?

  • Falls Sie während der Erwerbslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen eine Stelle hatten, bei der sie mehr als der versicherte Verdienst verdient haben und sie danach wieder arbeitslos wurden.
  • Wenn sich etwas bei ihrer Vermittlungsfähigkeit ändert.

Wie rechnet sich mein versicherter Verdienst nach Ablauf der Rahmenfrist, in der ich einen Zwischenverdienst ausgeübt hatte?

Falls Sie während der Erwerbslosigkeit mit einem Zwischenverdienst mehr als 500.- Fr. (Heimarbeit Fr. 300.-) im Monat verdient hatten, und nach zwei Jahren immer noch oder erneut erwerbslos sind, dann berechnet sich der neue versicherte Verdienst wie folgt:

  • Lohn und Kompensationszahlung der Arbeitslosenkasse zusammengezählt ergibt den neuen versicherten Verdienst. Voraussetzung ist, dass Sie zusammengezählt aber mindestens 12 Monate Beiträge geleistet haben.

Gesetzliche Grundlage:


Forumsbeiträge

Nachtzulage — 20 März 2007, 16:42andreundsilvia

Beim Berechnen des versicherten Verdienstes wurden mir nur die Brutto-Löhne berücksichtigt. Ich habe jedoch eine monatliche AHV-pflichtige Fix-Nachtzulage, die auch während Ferien und Krankheit ausbezahlt wurde, und eine AHV-pflichtige Jahresprämie (von beiden wurden die AHV etc. abgezogen) erhalten. Diese werden jedoch von der Arbeitslosenkasse nicht angerechnet. Was soll ich tun?

Nachtzulage — 20 März 2007, 16:43KST

Antwort: Anscheinend geht die Kasse bei der Berechnung davon aus, dass die Nachtzulage eine Entschädigung für arbeitsbedingte Umtriebe darstellt, was an sich korrekt wäre, da jetzt - während der Erwerbslosigkeit - die Nachtarbeit und die Umtriebe dafür wegfallen. Sofern aber die Zulage generell ausgerichtet wird und einen fixen Lohnbestandteil mit AHV-Abzügen darstellt, der auch in den Ferien ausgerichtet wird, dann müsste die Zulage m.E. zum versicherten Verdienst zugerechnet werden. Ich bin mir aber dabei nicht sicher und müsste entsprechende Bundesgerichtsurteile anschauen. Da die Taggeldleistung eine wiederkehrende Leistung ist, kann jederzeit innerhalb von 30 Tagen nach Auszahlung ein Rekurs gegen die Berechnung des Taggeldes gemacht werden. Die einzelne Taggeldabrechnung je Monat gilt als Verfügung (auch ohne Rechtsmittelbelehrung). Beim Rekurs müsste man dann verlangen, dass die Berechnung seit Beginn des Taggeldanspruches korrigiert wird.

Nicht einverstanden mit dem Taggeld — 02 April 2007, 15:48r.z

Im Juni 06 habe ich eine neue Rahmenfrist bekommen. Ich arbeite seit Jahren temporär bei der Gemeinde jeweils 8 - 10 Monate in der Strassenreinigung. Wenn es keine Arbeit hat, muss ich mich arbeitslos melden. die Gemeinde will mich nicht fest anstellen (vielleicht wegen der Pensionskasse). Der Lohn ist immer ungefähr gleich. Nun bekomme ich etwa 600.- Fr. weniger Taggeld im Monat. Was kann ich tun?

Nicht einverstanden mit dem Taggeld — 02 April 2007, 15:53kst

Antwort: Zählen Sie den Bruttoverdienst (ohne Spesen) der letzten 6 und 12 gearbeiteten Monate vor Beginn der neuen Rahmenfrist zusammen und teilen Sie den Betrag durch 6 resp. 12. Dies ist dann der durchschnittliche Monatslohn. Wenn der sehr stark vom versicherten Verdienst abweicht, gehen Sie zur Arbietslosenkasse und verlangen Sie das Ausrechnungsblatt für den neuen versicherten Verdienst. Bleibt die Differenz ungeklärt und will die Kasse nicht neu rechnen, machen Sie eine Beschwerde nach Erhalt der nächsten Taggeldabrechnung. Diese Abrechnung hat den Charakter einer Verfügung.

Abfindung — 04 Juni 2008, 09:58mlk

Werden Abfindungen zu dem versicherten Verdienst dazu gerechnet oder wie werden diese berücksichtigt?

schwanger-arbeitslos-mutterschftsurlaub bezahlt? — 05 August 2008, 14:08tina

Ich bin seit dem 1. Dezember 2007 arbeitslos und beziehe arbeitslosen geld (30%) .
Meine Frage wäre: Wenn ich schwanger wäre und mein Kind auf die Wlet kommt bekomme ich den Mutterschaftsurlaub bezahlt. Bis wann, habe ich recht auf den bezahlten Mutterschutzurlaub, beziheungsweise wann dürfte mein Kind spätestens auf die Welt kommen damit er bezaht wird?

arbeitslosengeld bei 50% -Anstellung — 05 Dezember 2010, 13:07Christina Ciervo

Ich arbeite seit 2 Jahren mit einer Anstellung von 50% (Ausländerausweis B). Seit November habe ich eine 2. Arbeitsstelle auf Stundenbasis - 1,5 bis 2 Tage die Woche - begonnen. Wenn ich nun die 50%-Stelle kündige, wie hoch ist dann das berechnete Tagegeld bei der Arbeistlosenversicherung? Wird dann gegebenenfalls nur der Ausfall auf die 50%-Stelle berechnet? Vielen Dank!

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